BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1549 21. Wahlperiode 06.10.15 Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Ludwig Flocken, Dirk Nockemann, Dr. Alexander Wolf, Andrea Oelschlaeger, Dr. Joachim Körner (AfD) und Fraktion vom 10.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg – Stadt mit Courage: Landesprogramm zur Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus und das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus (BNW) Auf der länderübergreifenden Fachtagung „Verantwortung übernehmen im Norden“, am 19. März 2015 in Hamburg mit der BASFI, den Landespräventionsräten Mecklenburg-Vorpommerns, Niedersachsens und Schleswig-Holsteins sowie des DGB Nord wurde Online die Zeitschrift „THEMA JUGEND – ZEITSCHRIFT FÜR JUGENDSCHUTZ UND ERZIEHUNG“ Nummer 4/2013 H zur Verfügung gestellt. Diese ist sehr interessant, weil sie aktuelle Entwicklungen antizipiert, die im Rahmen effektiver Handlungsstrategien gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verstärkt berücksichtigt werden müssen. Quelle: http://www.hamburg.de/gegen-rechtsextremismus/4468244/2015-03- 19-fachdialog-rechtsextremismus/. Insbesondere betrifft das den Beitrag von Dr. Kemal Bozay, „Ich bin stolz, Türke zu sein!“ (Seiten 9 + 10), zu Ursachen und Formen von Nationalismus und Rassismus unter Migranten-Jugendlichen. Er geht auf Re-Ethnisierungsund Nationalismustendenzen, vor allem auf den zunehmenden Einfluss der extrem rechten und ultranationalistisch-islamischen, türkischen Organisation „Graue Wölfe“, auch Bozkurtlar oder Ülkücü-Bewegung genannt, sowie der Dachverbände ADÜTF (Föderation der Idealistenvereine in Europa), der ATB (Europäisch-Türkische Union) und der ATIB (Türkisch Islamische Union Europa) und den darin organisierten Vereinen ein. Angesichts der aktuellen Entwicklung in der Türkei und den fortgesetzten Angriffen der türkischen Armee auf kurdische Stellungen der PKK und der YPG in Syrien sowie im Nordirak, erscheint es uns wichtig, Erkenntnisse über rechtsextreme ultranationalistische, türkische Organisationen und Vereine und deren Tätigkeiten in der Freien und Hansestadt Hamburg zu erlangen, um das Bedrohungspotenzial dieser Konflikte auf Hamburg beurteilen zu können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: In der Vorbemerkung der Anfrage wird ein genereller Zusammenhang zwischen der Fachtagung und der genannten Zeitung hergestellt. Die Ausgabe der oben genannten Fachzeitschrift „THEMA JUGEND – ZEITSCHRIFT FÜR JUGENDSCHUTZ UND ERZIEHUNG“ Nummer 4 aus dem Jahr 2013 war nicht Gegenstand der länderübergreifenden Fachveranstaltung „Verantwortung überneh- Drucksache 21/1549 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 men im Norden – „Projekte und Programme gegen Rechtsextremismus und Gewalt“ vom 19. März 2015. Lediglich einer der darin enthaltenen Artikel „Die Abwertung von anderen – gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in unserer Gesellschaft“ hat einen Bezug zu der genannten diesjährigen Fachveranstaltung. Professorin Dr. Beate Küpper hielt dort einen Impulsvortrag zum Thema „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in der Mitte der Gesellschaft – Herausforderungen für die Praxis“ und leitete einen Workshop „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF) als Schwerpunktthema in der beruflichen Praxis“. Die Ausgabe der Zeitschrift diente nur als Begleitmaterial der Fachtagung . Das in der Zeitschrift von Dr. Kemal Bozay behandelte Thema gehörte nicht zu den Inhalten der oben genannten Fachtagung. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags nach § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) zur Beobachtung des Phänomens des türkischen Rechtsextremismus liegt ein Schwerpunkt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg auf der „Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu (ADÜTDF, Föderation der türkisch-demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V.)“ auch abgekürzt mit „Almanya Türk Federasyon (ATF, Deutsch-Türkische Föderation), die durch ihre Verbundenheit mit der nationalistischen türkischen „Milliyetci Hareket Partisi (MHP, Partei der der Nationalistischen Bewegung)“ gekennzeichnet ist. Die ADÜTDF war in Hamburg mit zwei eingetragenen Vereinen vertreten, die beide erloschen sind: 1. Türkische Familien Union in Hamburg und Umgebung e V. (VR 13653): Satzung vom 02.02.1993, durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 30.06.2009 gem. § 73 BGB wurde dem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen. Er gilt als erloschen. 2. Türkische Familien Union in Wilhelmsburg und Umgebung e.V. (VR 15142): Satzung vom 15.12.1996, von Amts wegen am 10.03.2008 aus dem Register gelöscht, da der Verein nach angestellten Ermittlungen nicht mehr bestand. Wie im Verfassungsschutzbericht 2014 dargestellt, firmiert das Umfeld türkischer Nationalisten und Rechtsextremisten auch unter den Bezeichnungen „Ülkücü“, „Bozkurtlar“ beziehungsweise „Graue Wölfe“. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Organisationen. Die Anhänger der islamistischen Ausprägung des türkischen Nationalismus sind in der „Büyük Birlik Partisi (BBP), (Partei der großen Einheit)“ organisiert, die sich in einer Erklärung vom 25. August 2006 ausdrücklich von der Anwendung von Gewalt und Terror im Namen des Islam distanzierte. Die Europaorganisation der BBP ist der „Avrupa Türk Kültür Dernekleri Birligi (ATB, Verband der türkischen Kulturvereine in Europa). Zu Strukturen oder Anhängern des ATB in Hamburg liegen dem LfV Hamburg keine Informationen vor. Die „Avrupa Türk-Islam Birligi (ATIB), (Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e.V.)“ spaltete sich 1987 von der ADÜTDF ab. Ihr Zweck sei die Religionsausübung , Förderung der Völkerverständigung sowie Pflege der kulturellen und religiösen Identität. Diese Ausrichtung wird von Kritikern der Organisation bezweifelt und ihr eine „mangelnde Distanz zu extremistischen Verbänden“ unterstellt. Zu Strukturen oder Anhängern der ATIB in Hamburg liegen dem LfV Hamburg keine Informationen vor. Wie dargestellt, können in Hamburg keine eingetragenen Vereine festgestellt werden, die zweifelsfrei dem Spektrum beziehungsweise Organisationen des türkischen Rechtsextremismus zuzurechnen sind. Allerdings betreibt der Hamburger Zweig der ADÜTDF, das „Hamburg Türk Kültür Merkezi – Ülkü Ocagi (Hamburg Türkisches Kulturzentum – Ülkü Ocagi) im Internet den Facebook-Auftritt unter der Adresse www.facebook.com/HamburgUlkuOcagi. Die Betreiber dieser Seite geben sich offen als Vertreter der ADÜTDF in Hamburg und Mitglied des deutschen Dachverbandes zu Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1549 3 erkennen. Anschrift des Zentrums ist eine Liegenschaft im Wikinger Weg 2, 20537 Hamburg. Auf der Webseite wird unter anderem über Veranstaltungen mit ADÜTDF-Funktionären in den Räumlichkeiten der Organisation berichtet, zum Beispiel über einen Besuch des ATF-Generalsekretärs Ende August 2015 anlässlich der bevorstehenden Wahlen in der Türkei. Der Facebook-Auftritt des Zentrums wird 2.428 Mal „geliked“, 558 Personen sind mit ihm „verlinked“ (Stand 17. September 2015). Bei zwei weiteren, ebenfalls gelöschten Vereinen gibt es Hinweise, auf eine mögliche rechtsextremistische Beeinflussung. Es handelt sich hierbei um 1. Das Atatürk Kulturzentrum Deutschland e.V. (VR 12104): Satzung vom 02.10.1988, von Amts wegen am 04.05.2011 aus dem Register gelöscht, da der Verein nach angestellten Ermittlungen nicht mehr bestand. 2. Atatürk Kultur- und Bildungszentrum Hamburg e.V. (VR 20748): Satzung vom 16.12.2009, eine Mitgliederversammlung vom 06.03.2014 hat die Auflösung des Vereins beschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Informationen liegen dem Verfassungsschutz und den anderen sachbefassten Hamburger Behörden über rechtsextreme oder rechtsextrem durchsetzte türkische Organisationen, Vereine und Clubs in der Freien und Hansestadt Hamburg vor (bitte einzeln, mit Adresse, mit Angabe der bekannten oder geschätzten Mitgliederzahl auflisten)? 1.1 Wie viele der ADÜTF zuzurechnende Vereine gibt es in Hamburg und wie viele Mitglieder haben diese (bitte einzeln, mit Adresse, mit Angabe der bekannten oder geschätzten Mitgliederzahl auflisten)? Das Potenzial der ADÜTDF in Hamburg wird seitens der zuständigen Behörde auf circa 100 Mitglieder und Sympathisanten geschätzt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 1.2 Wie viele der ATIB zuzurechnende Vereine gibt es in Hamburg (bitte einzeln, mit Adresse, mit Angabe der bekannten oder geschätzten Mitgliederzahl auflisten)? 1.3 Wie viele der ATB zuzurechnende Vereine gibt es in Hamburg (bitte einzeln, mit Adresse, mit Angabe der bekannten oder geschätzten Mitgliederzahl auflisten)? 1.4 Sind dem Senat türkische Vereine (Sportclubs, Motorradclubs oder andere) in Hamburg bekannt, die der Ülkücü-Szene zugerechnet werden, und wenn ja, welche (bitte einzeln, mit Adresse, mit Angabe der bekannten oder geschätzten Mitgliederzahl auflisten)? Den zuständigen Behörden liegen keine Informationen zu Vereinen und Mitgliedern vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Welche dieser Vereine wurden oder werden aus öffentlichen Mitteln unterstützt (bitte einzeln auflisten für die Jahre 2010 bis 2015, mit Name, Adresse und Betrag)? 3. Welche dieser Vereine werden vom Hamburgischen Verfassungsschutz beobachtet (bitte einzeln auflisten nach Name, Adresse und Mitgliederzahl )? Keine. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Welche Aufmärsche, Demonstrationen und Veranstaltungen türkischer Rechtsextremer und Ultranationalisten in den letzten fünf Jahren sind dem Senat bekannt geworden (bitte einzeln auflisten wann, wo und aus welchem Anlass diese Demonstrationen oder Veranstaltungen stattfanden )? Drucksache 21/1549 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4  22. Oktober 2011, 14 – 18 Uhr, Versammlung des Atatürk Kultur- und Bildungszentrum Hamburg e.V. auf dem Hachmannplatz, Tenor: „Gegen den Terror der PKK in der Türkei und überall!“, circa 2.300 Teilnehmer,  29. Dezember 2011, 13.15 – 14.10 Uhr, Versammlung des Atatürk Kultur- und Bildungszentrum Hamburg e.V. vor dem Generalkonsulat der Republik Frankreich, Heimhuder Straße 55, Tenor: „Die armenische Genozidlüge wird durch Gesetze nicht zur Wahrheit – der Genozid hat in Algerien stattgefunden – wir lassen uns nicht mundtot machen!“, circa 40 Teilnehmer. Darüber hinaus gab es auch pro-türkische Demonstrationen und Veranstaltungen, an denen Anhänger der Ülkücü-Bewegung lediglich teilgenommen haben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Welche Kenntnis hat der Senat über Angriffe auf türkische Landsleute und Institutionen türkischer Migranten, die von Angehörigen rechtsextremistischer türkischer Gruppierungen oder Organisationen in Hamburg begangen wurden (bitte auflisten nach Datum, Ort und Art der Übergriffe )? 6. Welche Kenntnis hat der Senat über Angriffe auf kurdische Personen und kurdische Institutionen, die von Angehörigen rechtsextremistischer türkischer Gruppierungen in Hamburg begangen wurden (bitte auflisten nach Datum, Ort und Art der Übergriffe)? 7. Welche Kenntnis hat der Senat über antisemitisch motivierte Angriffe, die von Angehörigen rechtsextremistischer türkischer Gruppierungen in Hamburg auf jüdische Organisationen, Gebäude oder Einzelpersonen begangen wurden (bitte auflisten nach Datum, Ort und Art der Übergriffe )? 8. Welche Kenntnis hat der Senat über Angriffe auf Homosexuelle, die von Angehörigen rechtsextremistischer türkischer Gruppierungen in Hamburg begangen wurden (bitte auflisten nach Datum, Ort und Art der Übergriffe)? Der zuständigen Behörde sind keine Sachverhalte im Sinne der Fragestellungen bekannt. 9. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Kontakte der NPD oder mit der NPD verbundener Organisationen oder anderer deutscher Rechtsextremisten mit türkischen Rechtsextremisten? 10. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Kontakte (oder personelle Überschneidungen) zwischen türkischen Rechtsextremisten und radikalen , islamischen Milieus und Vereinen (bitte einzeln auflisten mit Namen und Adressen der Vereine und deren geschätzte Mitgliederzahl) in Hamburg ? 11. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Kontakte (oder personelle Überschneidungen) zwischen türkischen Rechtsextremisten sowie türkischen und islamischen Verbänden, zum Beispiel DITIB, SCHURA, VIKZ, TGH e.V. und deren Vereinen (bitte einzeln mit Adresse und geschätzter Mitgliederzahl auflisten) in Hamburg? 12. Welche Erkenntnisse hat der Senat über eine Verstrickung türkischer Rechtsextremisten in den Drogen-, Waffen- und/oder Menschenhandel, Schutzgelderpressung oder sonstige organisierte Kriminalität in Hamburg ? 13. Welche Erkenntnisse hat der Senat über eine Zusammenarbeit türkischer Rechtsextremisten mit dem türkischen Geheimdienst MIT in Hamburg ? Der zuständigen Behörde liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1549 5 14. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Tätigkeit türkischer Rechtsextremisten oder von Mitgliedern rechtsextrem beeinflusster türkischer Vereine in Ausländer- und Migrationsbeiräten? Über die Tätigkeit türkischer Rechtsextremisten oder von Mitgliedern rechtsextrem beeinflusster türkischer Vereine im Hamburger Integrationsbeirat und in den entsprechenden Gremien der Bezirksämter liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. Eine Regelanfrage beim LfV Hamburg zu den in diesen Gremien tätigen Personen und Vereinen ist gesetzlich nicht vorgesehen und wird daher nicht durchgeführt. 15. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Auftritte von Hamburger Politikern bei Organisationen türkischer Rechtsextremisten oder von Mitgliedern rechtsextrem beeinflusster türkischer Vereine außer dem bekannt gewordenen Auftritt von Nebahat Güclü (ehemals GRÜNE) bei der Almanya Türk Federacion (ATF) im Rahmen des Wahlkampfs oder bei anderen Gelegenheiten im Zeitraum von 2010 bis 2015 (bitte einzeln mit Datum und Anlaß auflisten)? 16. Welche Erkenntnisse hat der Senat über eine Kooperation von Hamburger Politikern mit türkischen Rechtsextremisten oder rechtsextremistisch beeinflussten Vereinen in Hamburg im Zeitraum 2010 bis 2015 (bitte nach Art der Kooperation und nach Parteien aufschlüsseln)? 17. Welche Erkenntnisse hat der Senat über eine Mitgliedschaft oder Funktionärstätigkeit türkischer Rechtsextremisten oder von Mitgliedern rechtsextrem beeinflusster türkischer Vereinigungen in Hamburger Parteien im Zeitraum von 2010 bis 2015 (bitte einzeln aufschlüsseln)? Der zuständigen Behörde liegen keine entsprechenden Kenntnisse vor. 18. Sind türkische Rechtsextremisten ein Schwerpunkt des Landesprogrammes zur Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus und des Beratungsnetzwerkes gegen Rechtsextremismus (BNW)? 18.1 Wenn ja: Welche Mittel werden für diesen Schwerpunkt eingesetzt (bitte nach Jahren (2012 bis 2015), Empfängern der Mittel, und Anlass einzeln auflisten)? 18.2 Wenn nein: Warum ist das kein Schwerpunkt im oben genannten Landesprogramm? Das Landesprogramm zur Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus (Drs. 20/9849) konzentriert sich mit seinem präventiven Ansatz auf folgende Handlungsschwerpunkte:  die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Vorbeugung von Rechtsextremismus und menschenverachtenden Anfeindungen im öffentlichen Raum,  Stärkung, Förderung und Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen,  die Unterstützung von Institutionen und individuell Betroffenen,  die Förderung von Vernetzung und die Bündelung von Kompetenzen. Die Bekämpfung rechtsextremer Straftaten ist hingegen Aufgabe der Polizei. Die im Rahmen des Landesprogramms bewährten und weiterentwickelten Präventionsmaßnahmen und Projekte – wozu auch das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus gehört – richten sich gegen jedwede Ausprägung des Rechtsextremismus und gegen Ungleichwertigkeitsvorstellungen als möglicher gesellschaftlicher Nährboden – unabhängig von Nationalität und Herkunftsland der Betroffenen. Danach gibt es keinen Schwerpunkt im Bereich türkischer Rechtsextremisten. 19. Wurden aus dem Landesprogramm zur Förderung demokratischer Kultur , Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus in den Jahren 2012 bis 2015 auch öffentliche Zuschüsse für Fahrten oder Materialbe- Drucksache 21/1549 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 schaffung zu Gegendemonstrationen bei rechten oder rechtsextremen Aufmärschen an Vereine oder andere Organisationen gewährt (Bitte die Empfänger mit Adresse, Datum, Förderbetrag und exaktem Anlass einzeln auflisten)? Nein.