BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15496 21. Wahlperiode 18.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider, Cansu Özdemir und Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 10.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Schließung der Schutzeinrichtung für geflüchtete Frauen am Kaltenkircher Platz (II) In der Bürgerschaftssitzung vom 28.11.18 bestätigte Sozialsenatorin Leonhard , dass die Innenbehörde beabsichtigte, die Schutzeinrichtung für geflüchtete Frauen und Frauen mit Kindern am Kaltenkircher Platz „zurückzubauen “. Alternativen zur bisherigen Schutzeinrichtung wurden bisher nicht bekannt. Die Sozialsenatorin sprach in der Bürgerschaft in diesem Zusammenhang von einer „anderen Perspektive“ und davon, dass Hamburg „weitere besondere Plätze“ brauche, und zwar „im Rahmen von öffentlich rechtlicher Unterbringung “. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wird eine alternative Schutzeinrichtung für den Kaltenkircher Platz geschaffen? Wenn nein, warum nicht? a. Wo sollen in diesem Fall besonders schutzbedürftige geflüchtete Frauen und Frauen mit Kindern in Zukunft untergebracht werden? b. Wie wird in diesem Fall sichergestellt, dass sie entsprechend ihrem Schutzbedarf untergebracht werden? 2. Wenn eine alternative Schutzeinrichtung geschaffen wird: Welcher Personenkreis soll in der neuen Schutzeinrichtung untergebracht werden: a. alle besonders schutzbedürftigen Frauen und Frauen mit Kindern laut Definition der Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) der Europäischen Union, b. ausschließlich von (akuter) Gewalt bedrohte Frauen? Wenn nein, wo werden andere besonders schutzbedürftige Frauen und Frauen mit Kindern zukünftig untergebracht? Wie wird sichergestellt , dass ihre Bedarfe erfüllt werden? Welche Einrichtungen sind nach Auffassung des Senats geeignet? 3. Inwiefern werden schutzbedürftige Frauen, die der Residenzpflicht unterliegen , sich noch im Dublin-Verfahren befinden oder aus sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen und die keinen Zugang zu Folgeunterkünften hätten, trotzdem Zugang zur Schutzeinrichtung beziehungs- Drucksache 21/15496 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 weise „besonderen Plätzen“ im Rahmen von öffentlich rechtlicher Unterbringung bekommen? Wenn nicht, wo werden sie untergebracht? Wie wird ihr Schutzbedarf sichergestellt? 4. Wie wird gewährleistet sein, dass in der Schutzeinrichtung beziehungsweise in Einrichtungen mit „besonderen Plätzen“ ausschließlich Frauen und Frauen mit Kindern untergebracht werden? 5. In welchem Stadtteil soll die Schutzeinrichtung sein? Wie wird berücksichtigt , dass Faktoren wie Lage, Verkehrsanbindung et cetera besonders wichtig ist für diesen Personenkreis? Inwiefern wird sie sichere Zufahrtswege haben, das heißt in bewohntem Gebiet liegen? Inwiefern wird das Umfeld Angebote für Mütter und Kinder vorhalten? 6. Wie wird die Unterkunft ausgestattet sein? Wie wird dem besonderen Sicherheitsbedarf gerade der Frauen, die nach häuslicher Gewalt von ihren Partnern oder Herkunftsfamilien gesucht und bedroht werden, Rechnung getragen? a. Wird es Angebote wie Stabilisierungssprechstunde durch Traumatherapeutinnen geben? b. Wird ein Wachdienst installiert? Wenn ja, wie umfangreich soll dieser sein? c. Wird es einen erhöhten Sozialarbeiter/-innen-Schlüssel geben? d. Wird es die Möglichkeit der Einzelzimmerbelegung geben? e. Inwiefern werden die besonderen Bedarfe schwangerer Frauen berücksichtigt? f. Wird es die Möglichkeit geben, dass Bewohner/-innen bei gesundheitlichem Bedarf alleine sanitäre Anlagen können? Wenn nein, wie wird sichergestellt, dass hygienische Notwendigkeiten gewährleistet sind (zum Beispiel bei geschwächtem Immunsystem )? g. Werden immer ausreichend freie Plätze für Notaufnahmen zur Verfügung stehen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht? h. Wie sind die Planungen für die Zimmerbelegung? Müssen sich Mütter mit Kindern Zimmer mit fremden Frauen teilen? Wieso werden Kinder unter drei Jahren nicht als Personen gezählt? i. Inwiefern wird die Notwendigkeit einer geschützten Unterbringung für Kinder berücksichtigt? Inwiefern werden direkt oder indirekt mitbetroffene Kinder (überhaupt) geschützt und in der Planung berücksichtigt ? j. Inwiefern wird beabsichtigt, die Öffentlichkeit wieder über die Lage der neuen Schutzeinrichtung zu informieren, obwohl gewalttätige Männer ihre Frauen so leichter finden? 7. Wie viele Folgeunterkünfte gibt es derzeit, die ein spezifisches Schutzkonzept aufweisen, und für welche besonders schutzbedürftigen Personengruppen sind diese vorgesehen? a. Wie viele Plätze insgesamt und wie viele freie Plätze gibt es derzeit in diesem Zusammenhang? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15496 3 b. Welche Schutzkonzepte (inklusive Wachdienste) und Betreuungskonzepte existieren jeweils an den verschiedenen in Rede stehenden Standorten für schutzbedürftige Frauen? 8. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Zahl besonders schutzbedürftiger geflüchteter Frauen und Frauen mit Kindern jeweils im Ankunftszentrum, in den Erstaufnahmeeinrichtungen und in Wohnunterkünften ? Siehe Drs. 21/15495.