BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15502 21. Wahlperiode 18.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 10.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Vollstreckung von Haftbefehlen gegen untergetauchte Rechts- und Linksextreme und Islamisten Der NDR berichtete in seiner Sendung NDR Info am 04.12.2018 um 02.00 Uhr und um 06.15 Uhr über die Schwierigkeiten der Vollstreckungsorgane, bestehende Haftbefehle gegen 467 Rechtsextremisten zu vollstrecken. Eine Vollstreckung der Haftbefehle sei zumindest bundesweit in 467 Fällen nicht gelungen, weil die Beschuldigten nicht aufzufinden seien. Es wird vermutet , dass sich die Beschuldigten ihrer Verhaftung bewusst entziehen. Über die Erfolgsquote der Haftbefehlsvollstreckungen bei linksextremistischen und islamistischen Beschuldigten traf der Bericht des NDR allerdings keine Aussage. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Daten zu offenen Haftbefehlen von Tätern aus allen Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität (PMK) werden halbjährlich jeweils zu den Stichtagen 31. März und 30. September durch das Bundeskriminalamt (BKA) erhoben. Die nachstehenden Antworten beziehen sich auf die jeweiligen Meldungen an das BKA vom 30. September 2017 und 2018 zu Fällen aus beziehungsweise in Hamburg. Darüber hinaus werden Statistiken im Sinne der Fragestellungen bei der Polizei nicht geführt. Für die Beantwortung wäre eine manuelle Auswertung aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums an den zuständigen Dienststellen des Landeskriminalamtes erforderlich. Die Auswertung mehrerer Zehntausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch ist die Zahl in den Jahren 2017 und 2018 der linksextremistischen Beschuldigten, gegen die eine Vollstreckung aus einem gegen sie bestehenden Haftbefehl nicht gelungen ist, weil diese nicht aufzufinden waren? Die zum Stichtag 30. September 2018 noch nicht vollstreckten und noch im Informationssystem der Polizei (INPOL) ausgeschriebenen Haftbefehle des Phänomenbereich PMK – links – sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt: Jahr der Ausschreibung Anzahl Beschuldigte 2017 8 2018 10 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/15502 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wegen welcher Delikte werden beziehungsweise wurden die Beschuldigten in den genannten Zeiträumen gesucht? 3. Wie verteilen sich die Delikte in den genannten Zeiträumen prozentual auf die unterschiedlichen Straftatbestände? In der nachstehenden Tabelle werden die im Sinne der Fragestellungen an das BKA gemeldeten Daten des Phänomenbereich PMK – links – dargestellt: Delikt Anzahl 2017* Prozentualer Anteil Anzahl 2018* Prozentualer Anteil Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch (StGB) 1 12,5 - - Gefährliche Körperverletzung gemäß §§ 223,224 StGB 1 12,5 - - Diebstahl gemäß § 242 StGB 1 12,5 2 20,0 Landfriedensbruch gemäß § 125 StGB 1 12,5 1 10,0 Beleidigung gemäß § 185 StGB 1 12,5 1 10,0 Betrug gemäß § 263 StGB 2 25,0 2 20,0 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB 1 12,5 - - Erschleichen von Leistungen gemäß § 265a StGB - - 1 10,0 Schwerer Raub gemäß § 250 StGB - - 1 10,0 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion gemäß § 308 StGB - - 1 10,0 Landfriedensbruch gemäß § 125a StGB - - 1 10,0 Gesamt 8 100 10 100 * Stichtag 30. September Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie hoch ist die Zahl in den Jahren 2017 und 2018 der islamistischen Beschuldigten, gegen die eine Vollstreckung aus einem gegen sie bestehenden Haftbefehl nicht gelungen ist, weil diese nicht aufzufinden waren? Die Bezeichnung „Islamist“ ist keine feststehende polizeiliche Begrifflichkeit. Die zum Stichtag 30. September 2018 noch nicht vollstreckten und noch im INPOL ausgeschriebenen Haftbefehle in den seit 2017 getrennt erfassten Phänomenbereichen PMK – ausländische Ideologie – und PMK – religiöse Ideologie – sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt: Jahr der Ausschreibung Anzahl der Beschuldigten 2017 11 2018 17 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wegen welcher Delikte werden beziehungsweise wurden die Beschuldigten in den genannten Zeiträumen gesucht? 6. Wie verteilen sich die Delikte in den genannten Zeiträumen prozentual auf die unterschiedlichen Straftatbestände? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15502 3 In der nachstehenden Tabelle werden die im Sinne der Fragestellungen an das BKA gemeldeten Daten der Phänomenbereiche PMK – ausländische Ideologie – und PMK – religiöse Ideologie – dargestellt: Delikt Anzahl 2017* Prozentualer Anteil Anzahl 2018* Prozentualer Anteil Bildung terroristischer Vereinigungen ; Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland gemäß §§ 129a,b StGB 3 27,3 3 16,6 Bildung terroristischer Vereinigungen gemäß § 129a StGB 1 9,0 1 5,5 Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland gemäß § 129b StGB 1 9,0 4 22,0 Inverkehrbringen von Falschgeld gemäß § 147 StGB 1 9,0 1 5,5 Beleidigung gemäß § 185 StGB 1 9,0 - - Diebstahl gemäß § 242 StGB 1 9,0 1 5,5 Verstoß gegen § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) 1 9,0 1 5,5 Bildung terroristischer Vereinigungen , Mord gemäß §§ 129a, 211 StGB 1 9,0 1 5,5 Missbrauch von Notrufen gemäß § 145a StGB 1 9,0 1 5,5 Entziehung Minderjähriger gemäß § 235 StGB - - 2 11,0 Vergewaltigung gemäß § 177 StGB - - 1 5,5 Körperverletzung gemäß § 223 StGB - 1 5,5 Gesamt 11 100 17 100 * Stichtag 30. September Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Wie hoch ist die Zahl in den Jahren 2017 und 2018 der rechtsextremistischen Beschuldigten, gegen die eine Vollstreckung aus einem gegen sie bestehenden Haftbefehl nicht gelungen ist, weil diese nicht aufzufinden waren? Die zum Stichtag 30. September 2018 noch nicht vollstreckten und noch im INPOL ausgeschriebenen Haftbefehle des Phänomenbereichs PMK – rechts – sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt: Jahr der Ausschreibung Anzahl Beschuldigte 2017 8 2018 3 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Wegen welcher Delikte werden beziehungsweise wurden die Beschuldigten in den genannten Zeiträumen gesucht? 9. Wie verteilen sich die Delikte in den genannten Zeiträumen prozentual auf die unterschiedlichen Straftatbestände? In der nachstehenden Tabelle werden die im Sinne der Fragestellungen an das BKA gemeldeten Daten des Phänomenbereich PMK – rechts – dargestellt: Drucksache 21/15502 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Delikt Anzahl 2017* Prozentualer Anteil Anzahl 2018* Prozentualer Anteil Körperverletzung gemäß § 223 StGB 4 30,7 1 25,0 Beleidigung gemäß § 185 StGB 1 7,7 - - Besonders schwerer Fall des Diebstahls gemäß § 243 StGB 1 7,7 2 50,0 Wohnungseinbruchsdiebstahl gemäß § 244 StGB 1 7,7 - - Betrug gemäß § 263 StGB 1 7,7 - - Erschleichen von Leistungen gemäß § 265a StGB 1 7,7 - - Verstoß gegen § 29 BtMG 1 7,7 - - Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB 1 7,7 - - Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abgabenordnung 1 7,7 - - Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB 1 7,7 - - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB - - 1 25,0 Gesamt 13** 100 4 100 * Stichtag 30. September ** Gegen einen Beschuldigten können mehrere Haftbefehle vorliegen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 10. Was gedenken die Sicherheitsbehörden zu unternehmen, damit derartige Vollstreckungsversuche erfolgreicher durchgeführt werden? Siehe Drs. 21/11893.