BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15513 21. Wahlperiode 18.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 11.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Im Rahmen von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verletzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei und Feuerwehr (III) Regelmäßig werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Polizei und Feuerwehr angegriffen oder auf andere Weise im Einsatz verletzt. Zuletzt auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 5. Dezember 2017 (Drs. 21/11217) hat der Senat über das Jahr 2017 (Stichtag 30. November 2017) berichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Polizei wurden im Dezember 2017 und im Jahr 2018 (Stichtag 30. November 2018) von Angreifern oder auf andere Weise verletzt? Die Anzahl der in den erfragten Zeiträumen als verletzt registrierten Bediensteten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen; die Zahlen für das Jahr 2018 sind vorläufig: Zeitraum Anzahl Verletzte nach Angriffen auf andere Weise gesamt Dezember 2017 5 23 28 2018* 45 343 388 * Stand: 30. November 2018 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Feuerwehr wurden im Dezember 2017 und im Jahr 2018 (Stichtag 30. November 2018) von Angreifern oder auf andere Weise verletzt? Bei der Feuerwehr wurden im Dezember 2017 insgesamt 13 Bedienstete verletzt, davon zwei durch Angriffe und elf auf andere Weise. Die Anzahl der im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. November 2018 verletzten Feuerwehrbediensteten ist in der folgenden Tabelle aufgeführt, diese Zahlen sind vorläufig: Zeitraum Anzahl der Verletzte nach Angriffen auf andere Weise gesamt Januar – November 2018 22 68 90 3. Welche prozentualen Veränderungen ergeben sich hierbei im Vergleich zu den Vorjahren und wie ist der Trend zu erklären? Für die Feuerwehr: Drucksache 21/15513 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Zeitraum Januar – November 2017 wurden der Feuerwehr 69 Fälle bekannt, in denen Beschäftigte sich verletzt haben oder verletzt wurden, im Jahr 2018 waren es 90 Fälle. Dies stellt einen Zuwachs um 30,4 Prozent dar. Aufgrund der geringen Fallzahlen im Verhältnis zur Anzahl des Gesamteinsatzaufkommens der Feuerwehr (rund 250 000 pro Jahr) handelt es sich weiterhin um normale Schwankungen. Für die Polizei: Im Vergleichszeitraum 1. Januar bis 30. November 2017 betrug bei der Polizei die Gesamtzahl 468 Verletzte; dies bedeutet einen Rückgang von 17 Prozent. Der Rückgang entspricht in etwa dem für das Jahr 2017 im Vergleich zu 2016 festgestellten Anstieg; im Übrigen siehe Drs. 21/11217. Darüber hinaus siehe Antwort zu 4. 4. Wie viele dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jeweils in einem Krankenhaus ambulant oder stationär behandelt worden? Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei und bei der Feuerwehr nicht geführt. Die manuelle Auswertung der hohen Anzahl an Personalakten von betroffenen Bediensteten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie lange waren die verletzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils nicht dienstfähig? 6. Wie hoch sind die dem Dienstherrn durch die zugeführten Verletzungen im jeweiligen Einzelfall entstandenen Kosten? Die erfragten Daten für Bedienstete der Polizei sind in der folgenden Tabelle dargestellt : Zeitraum Verletzungsbedingte Ausfalltage nach Angriffen auf andere Weise Gesamt Dezember 2017 29 254 283 2018* 143 1 268 1 411 * Stand: 30. November 2018 Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 7. Wie viele der Angreifer wurden auf welche Weise strafrechtlich verurteilt und mussten welche entstandenen Kosten erstatten? Ob ein Verfahren einen Angriff gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Polizei oder Feuerwehr zum Gegenstand hat, wird im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA nicht gespeichert. Zur Klärung der Frage müssten unter anderem alle Verfahren ausgewertet werden, für die im Zeitraum 1. Dezember 2017 bis 30. November 2018 § 113 StGB oder § 114 StGB als Tatvorwürfe in MESTA notiert wurden. Laut MESTA-Abfrage vom 11. Dezember 2018 handelt es sich – vorbehaltlich der richtigen und vollständigen Erfassung – um 1.347 Strafverfahren in Bekanntsachen. Eine Auswertung von 1.347 Verfahrensakten ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 8. Welche Verbesserungen sind seit dem 1. Dezember 2017 hinsichtlich der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in diesem Zusammenhang erfolgt? Wesentliche Änderungen im Sinne der Fragestellung im Recht oder Verfahren gab es nicht; die bisherigen Fürsorgeleistungen bei der Polizei wurden fortgesetzt. Im Übrigen siehe Drs. 21/11217. Darüber hinaus wurde seitens der Feuerwehr Hamburg die Thematik „Gewalt im Einsatzdienst “ in der Mitarbeiterbefragung 2018 aufgegriffen. Die Auswertung der Befragung ist aktuell noch nicht abgeschlossen.