BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15516 21. Wahlperiode 18.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 11.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie geht es weiter mit dem Musikbunker in der Otzenstraße? Hamburg ist stolz auf seine Clublandschaft und die Musikszene der Stadt, aber den Musikern/-innen wird es hier nicht leicht gemacht: Schon lange ist die Proberaumsituation in Hamburg angespannt. Geeignete Räume und Flächen gibt es viel zu wenige. Ein zentraler und bedeutender Ort ist daher seit Jahren der Musikbunker in der Otzenstraße im Stadtteil St. Pauli. Diverse Hamburger Bands mit denen sich die „Live-Musik-Hauptstadt“ heute gerne schmückt, sind hier groß geworden. Die circa 40 Proberäume im „Otzenbunker“ sind feste Bestandteile der aktiven Musikszene von St. Pauli. Doch damit soll jetzt Schluss sein. Die Begründung: Lärmschutz und eine schlechte Belüftungssituation im Gebäude. Mehr als 100 Musiker/-innen würden bei einer Schließung des Bunkers ohne Proberaum dastehen. Für viele wäre dies das vorläufige Aus. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Musikproberäume sind in ganz Hamburg stark nachgefragt und gerade in szenenahen Lagen wie St. Pauli ein knappes Gut. Die für Kultur und Medien zuständige Behörde ist laufend im Gespräch mit Akteuren aus allen Bereichen, um Vorschläge zu sammeln , Ideen zu entwickeln und das Angebot weiterer Probemöglichkeiten zu erhöhen. Daher ist die zuständige Behörde derzeit bemüht, sowohl kurzfristige Ausweichmöglichkeiten zu finden als auch zu möglichen Perspektiven zum Verbleib der Musikerinnen und Musiker am Standort Otzenstraße zu vermitteln. Ebenso läuft der Dialog mit den beteiligten Stellen, um Lösungen zu erarbeiten. Dabei wird es unter anderem um die Frage gehen, ob und wie die Erfüllung der mit der Nutzungsgenehmigung verbundenen Auflagen positiv begleitet werden kann. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann, auf welcher Grundlage und mit welcher genauen Begründung wurde die Nutzung der Räume im Musikbunker in der Otzenstraße untersagt? Das zuständige Bezirksamt hat die Nutzung als Musikbunker mit Anordnung vom 28. August 2018 auf der Grundlage von § 3 Absatz 1 Satz 1 und § 58 Absatz 1 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) untersagt, da Auflagen zur Belüftung und zum Schallschutz der Räume nicht umgesetzt worden sind und daher erhebliche sicherheitstechnische Bedenken bestehen. Im Einzelnen: Drucksache 21/15516 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für die Nutzung von Räumen als Musikübungsräume enthält die Baugenehmigung vom 12. Mai 2016 als Auflage den Einbau einer mechanischen Lüftungsanlage sowie den permanenten Verschluss der als Bestand in den Außenwänden vorhandenen Lüftungsöffnungen. Die bestehenden Lüftungsöffnungen sind für eine ausreichende Belüftung der Räumlichkeiten nicht ausreichend. Gebäude müssen einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben. Die nicht permanent verschlossenen Lüftungsöffnungen aus der Errichtungszeit des Bunkers führen dazu, dass durch die Nutzung als Musikübungsräume eine erhebliche Lärm- und damit Gesundheitsbelastung des umgebenden Wohngebietes beziehungsweise der dort lebenden Nachbarinnen und Nachbarn entsteht. Die Nutzung der Räume als Lagerräume ist aufgrund der Baugenehmigung vom 1. Dezember 2010 nicht berührt. 2. Welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis des Senats ergriffen werden , um für den Musikbunker in der Otzenstraße wieder eine Betriebsgenehmigung zu erteilen? Erforderlich sind der Einbau einer mechanischen Lüftungsanlage sowie ein permanenter Verschluss der als Bestand in den Außenwänden vorhandenen Lüftungsöffnungen. 3. Welche öffentlichen Fördermittel, speziell zur Lärmschutz-Sanierung/ -Dämmung von Probe- und Aufführungsstätten der Hamburger Musikwirtschaft , hat die Freie und Hansestadt Hamburg zur Verfügung? 4. Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht des Senats, um notwendige Lärmschutzmaßnahmen für den Musikbunker in der Otzenstraße zu bezuschussen und inwieweit können zur Ertüchtigung des „Otzenbunkers “ Kofinanzierungsmittel aus bestehenden Lärmschutzprogrammen eingeworben werden? 5. Welche weiteren Maßnahmen beabsichtigt der Senat zu ergreifen, um den Bunker in der Otzenstraße als Musikbunker zu erhalten? Wann sollen diese Maßnahmen ergriffen werden? 6. Inwieweit sind Gespräche mit Vertretern/-innen der im „Otzenbunker“ probenden Bands geplant? Ein Programm speziell für diesen Zweck steht nicht zur Verfügung, Fördermittel könnten der zuständigen Behörde aber zum Beispiel auf Antrag aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020 durch die Hamburgische Bürgerschaft zur Verfügung gestellt werden. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten können sich gegebenenfalls auch aus den Umständen des Einzelfalls ergeben. Voraussetzung hierfür ist jedoch zunächst die Ermittlung des konkreten Mittelbedarfs. Die Gespräche der zuständigen Behörde mit der Vertretung des Eigentümers, mit der Bauaufsicht des zuständigen Bezirksamts und mit in der Vermietung von Musikproberäumen besonders erfahrenen Beratern sind dazu noch nicht abgeschlossen. Die zuständige Behörde prüft hierbei mögliche Perspektiven zum Verbleib der Musikerinnen und Musiker am Standort. Begleitend läuft in diesem Kontext bereits der Dialog mit einzelnen, von der Nutzungsuntersagung unmittelbar Betroffenen. Weitere Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der im Otzenbunker probenden Bands sind geplant. 7. Wie viele Gebäude, die als Proberäume für Musiker/-innen und Band genutzt werden, gehören der Freien und Hansestadt Hamburg? Im Bereich des Allgemeinen Grundvermögens (AGV) gehören der Freien und Hansestadt Hamburg keine Gebäude im Sinne der Fragestellung. Es sei aber in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass vereinzelt die Mitnutzung einzelner Räume , zum Beispiel in Schulen durch Schülerbands oder das Schulorchester, gestattet wird. Mietverträge mit Musikerinnen und Musikern wurden nicht abgeschlossen. 8. Gibt es seitens der Stadt Hamburg Pläne, das Angebot an Proberäumen zu erweitern? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15516 3 Wenn ja, welche? Ja, siehe Vorbemerkung. Das Engagement gilt dabei vor allem privaten Projekten, die vielfach noch im Planungsstadium sind. Als aktuelle Beispiele zu nennen sind etwa das Studio Feuerfest in Hamburg-Barmbek (https://studiofeuerfest.de/) oder Planungen im Kontext des steg-Hamburg-Projekts Built in Barmbek (http://www.built-inbarmbek .de/). 9. Mit welchen Instrumenten fördert der Senat derzeit die Musikwirtschaft in Hamburg? Im Rahmen der Förderung der Musikwirtschaft kommen vielfältige Instrumente von der Beratung und Vernetzung bis hin zu Finanzierungshilfen zum Einsatz. Hervorzuheben sind dabei für die Livemusikclubs der Live Musik Fonds mit dem Live Concert Account sowie dem Club Award (https://www.hamburg.de/bkm/liveconcertaccount/), für Musiklabels die Hamburger Labelförderung (https://www.hamburg.de/ labelfoerderung/), für innovative Geschäftsmodelle in der Musikwirtschaft das Programm Music WorX (https://www.hamburg.de/music-worx/). Darüber hinaus werden verschiedene Netzwerke durch projektgebundene Zuwendungen unterstützt, zum Beispiel die Interessengemeinschaft Hamburger Musikwirtschaft (IHM), die Regionalgruppe des Verbandes unabhängiger Musikunternehmen (VUT- Nord) und auch Vertretungen der Interessen von Künstlerinnen und Künstlern wie RockCity Hamburg e.V. und Jazzbüro Hamburg e.V. Begleitend werden gemeinsam mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft Maßnahmen zur Stärkung der Musikwirtschaft entwickelt und durchgeführt. Auch die Förderung des Reeperbahn Festivals, das der Musikbranche die in Europa inzwischen führende Plattform bietet, dient unmittelbar der Förderung der Musikwirtschaft in Hamburg.