BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15519 21. Wahlperiode 18.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 12.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Aktueller Stand der Rückführungen ausreisepflichtiger Personen nach Italien Die Vollstreckung der Rückführung ausreisepflichtiger Personen versteht sich – nicht zuletzt unter den Gesichtspunkten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und des Vertrauens des Bürgers in den (Rechts-)Staat – eigentlich von selbst. Hinweisen zufolge soll die Rückführung ausreisepflichtiger Personen aus Hamburg nach Italien jedoch in jüngster Vergangenheit zum Erliegen gekommen sein. Aufgrund angeblich fehlender Verfügbarkeit etwaiger Flüge soll es bis Ende Januar 2019 zudem keine Rückführungen nach Italien geben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Liegen dem Senat oder der zuständigen Behörde Erkenntnisse bezüglich einer aufgrund fehlender Verfügbarkeit etwaiger Flüge gestoppten oder reduzierten Rückführung ausreisepflichtiger Personen nach Italien vor? Wenn ja, welche? Falls ja: 2. Seit wann ist dies der Fall? Rückführungen nach Italien wurden nicht gestoppt. Die Überstellungsmodalitäten, die von dem aufnehmenden Land vorgegeben werden, wurden in den letzten Monaten erschwert. So werden nach aktuellen Informationen bis auf weiteres von der italienischen Seite keine Dublin-Chartermaßnahmen mehr akzeptiert. Einzelabschiebungsmaßnahmen auf Linienflügen sind weiter möglich. Darüber hinaus nehmen die italienischen Behörden aktuell keine Kinder unter drei Jahren auf, sodass entsprechende Familienverbünde nicht überstellt werden können. 3. Welche Maßnahmen haben der Senat oder die jeweils zuständige Behörde nach Kenntniserlangung jeweils wann im Einzelnen ergriffen? Die in der Antwort zu 1. und 2 dargestellten Überstellungsprobleme bestehen bundesweit . Auf die Behebung dieser Probleme wird über die entsprechenden Bund- Länder-Fachgremien hingewirkt. Die Lösungsverantwortung hierfür liegt beim Bund. 4. Was ist die Ursache für die fehlende beziehungsweise geringere Verfügbarkeit der Rückführungsflüge nach Italien? Drucksache 21/15519 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Antwort zu 1. und 2. Konkrete Ursachen für die Erschwernisse bei den Überstellungsmodalitäten durch den aufnehmenden Mitgliedstaat sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. 5. Ab wann werden ausreisepflichtige Personen voraussichtlich wieder nach Italien rückgeführt? 6. Wie viele ausreisepflichtige Personen sind aktuell von dem verfügbarkeitsbedingten Rückführungsstopp betroffen? Ein Rückführungsstopp besteht nicht. Siehe Antwort zu 1.und 2. Insgesamt sind derzeit rund 45 Personen nach Italien zu überstellen. Die Überstellungen werden im Rahmen der vom aufnehmenden Mitgliedstaat vorgegebene Modalitäten weiter fortgesetzt .