BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15523 21. Wahlperiode 18.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 12.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Einsatz der investiven Quartiersfonds-Mittel Mit der Drs. 21/13971 wurde im Einzelplan 9.2 für Haushaltsjahr 2018 ein Investitionsprogramm in Höhe von 10 Millionen Euro „Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit“ beschlossen. Ich frage den Senat: Mit der Drs. 21/13971 hat die Bürgerschaft auf Vorschlag des Senats zur Förderung der bezirklichen Stadtteilarbeit ergänzend investive Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro bereitgestellt, mit dem investive Maßnahmen vor Ort gezielt zentral unterstützt beziehungsweise kofinanziert werden können. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen , größere Beschaffungen oder Baumaßnahmen durchzuführen, gezielt zu unterstützen und die in den Bezirken und Stadtteilen vorhandenen besonderen Bedarfe realisieren zu können. Damit wird einem Anliegen der Bezirksämter Rechnung getragen , zentrale Unterstützung für außerplanmäßige und kurzfristige investive Bedarfe zu erhalten und so auch mit investiven Maßnahmen die Quartiersentwicklung flexibel zu fördern. Insbesondere im Zuge von Bundesförderungen oder Sanierungsanstrengungen für die öffentliche Infrastruktur vor Ort haben sich immer wieder kurzfristige Kofinanzierungsbedarfe ergeben, denen mit diesem zentralen, investiven Anteil im bewährten Förderinstrument des Quartiersfonds flexibel Rechnung getragen werden soll. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Gibt es für die Beantragung und Bewilligung der Mittel aus diesem Investitionsprogramm Richtlinien oder Ähnliches? Wenn ja, wer hat wann welche Vorgaben festgelegt? Wenn nein, warum nicht? Die Bezirksämter können Bedarfe für investive Mittel aus dem investiven Quartiersfonds für bezirkliche Stadtteilarbeit, die den eingangs genannten Förderzielen entsprechen , bei der Finanzbehörde anmelden. Die Finanzbehörde prüft die Bedarfe und entscheidet im Austausch mit den Bezirksamtsleitungen über die Mittelverwendung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Welche Anträge und Anfragen aus den Bezirken liegen bereits für eine Verwendung dieses Investitionsprogramms vor? 3. Welche Vorhaben sollen mit Mitteln in welcher Höhe aus diesem Investitionsprogramm finanziert werden? 4. Für welche Vorhaben wird derzeit eine Finanzierung aus diesem Investitionsprogramm geprüft? Drucksache 21/15523 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die erste, zwischen dem zuständigen Bezirksamt Hamburg-Nord und der Finanzbehörde abgestimmte und am 7. Dezember 2018 vorgestellte Fördermaßnahme in Höhe von 400.000 Euro hat zum Ziel, das Quartier der Alsterschwäne am Eppendorfer Mühlenteich um eine feste und dauerhafte Unterkunft zu erweitern. Hintergrund ist, dass in den vergangenen Jahren das Risiko für Wildvögel, an Virusinfektionen zu erkranken, stark angestiegen ist. Um die Schwäne zu schützen, wurde in der Vergangenheit eine Zeltanlage am Mühlenteich aufgestellt, die nun durch eine feste Halle ersetzt werden soll (vergleiche https://www.hamburg.de/hamburg-nord/pressemitteilungen-hamburgnord -2018/11946598/neues-quartiersgebaeude-fuer-die-alsterschwaene/). Darüber hinaus bestehen in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Bezirksämtern Unterstützungsmöglichkeiten für – teilweise noch in der finalen Klärung befindliche – Maßnahmen an Spielplätzen und Außenanlagen in den Bezirken Hamburg-Mitte (Stadtteil Billstedt) in Höhe von rund 60 000 Euro, in Eimsbüttel (Stadtteil Eimsbüttel) in Höhe von rund 310 000 Euro und Wandsbek (Stadtteil Poppenbüttel) in Höhe von über 200 000 Euro sowie für Erweiterungs- beziehungsweise Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden der sozialen und kulturellen Infrastruktur in den Bezirken Altona (Stadtteil Rissen) in Höhe von 250 000 Euro und Wandsbek (Stadtteil Jenfeld) in Höhe von rund 120 000 Euro. Die Meinungsbildung in und zwischen den beteiligten Behörden ist im Übrigen noch nicht abgeschlossen.