BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15529 21. Wahlperiode 21.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 13.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Situation bei der Besetzung und den Wahlen von Wehrführern und Wehrführervertretern bei den Freiwilligen Feuerwehren Für die Einsatzfähigkeit und die sozialen Funktionen der Freiwilligen Feuerwehren ist eine Besetzung von Führungsfunktionen der jeweiligen Wehren von hoher Bedeutung. Die betreffenden Wahlvorgänge gemäß Verordnung über die Freiwilligen Feuerwehren vom 28.08.2001 sollten daher stets möglichst zeitnah erfolgen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Funktionen von Wehrführerinnen und Wehrführern sowie deren Stellvertretern sind derzeit in den Freiwilligen Feuerwehren in Hamburg vakant (bitte getrennt nach Wehren und Vakanz-Zeiträumen darstellen)? 2. Bei welchen Wehren werden die Aufgaben gegebenenfalls kommissarisch durch welche Funktionen wahrgenommen? Wehr Vakante Funkti-on Zeitraum seit Kommissarische Wahrnehmung F1922 Blankenese WFV 20.12.2013 Gruppenführer F1931 Stellingen WFV 20.11.2017 WF F1937 Eimsbüttel WF 03.12.2018 WFV F1951 Eppendorf WFV 15.04.2017 WF F2926 Barmbek WF 01.06.2018 Gruppenführer F2926 Barmbek WFV 01.06.2018 Gruppenführer F2936 Ohlstedt WFV 28.11.2018 WF F2941 Bergedorf WF 01.12.2018 WFV WF = Wehrführer oder Wehrführerin WFV = Wehrführervertreter oder Wehrführervertreterin 3. Bei welchen Vakanzen sind die entsprechenden Wahlen bereits ausgeschrieben /anberaumt und bis wann sollen sie jeweils erfolgen? Die Wahlen sind bei den Freiwilligen Feuerwehren Blankenese, Eimsbüttel, Barmbek und Bergedorf durch den jeweils zuständigen Bereichsführer zurzeit ausgeschrieben. Die Wahlen sind für Februar 2019 vorgesehen. 4. Was waren gegebenenfalls die Gründe für lange Vakanzen bis zur Anberaumung und Durchführung der Wahlen und welche Gründe gibt es hierfür? Drucksache 21/15529 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Bis wann sollen diese Wahlen jeweils erfolgen beziehungsweise welche administrativen Voraussetzungen müssen nach Ansicht des Senates jeweils erfüllt werden, damit diese Wahlen durchgeführt werden können und bis wann soll dieses jeweils erfolgt sein? Bezüglich der Freiwilligen Feuerwehr Stellingen und Freiwilligen Feuerwehr Eppendorf siehe Drs. 21/15437. Bei der Freiwilligen Feuerwehr Blankenese erfolgte insgesamt dreimal eine Ausschreibung der Wahl zur Wehrführervertretung, worauf jedoch keine Wahlvorschläge eingegangen sind. Seitdem übernimmt ein Gruppenführer der Wehr diese Funktion kommissarisch. Der zuständige Bereichsführer ist im Dialog mit der Freiwilligen Feuerwehr Blankenese und wird eine erneute Ausschreibung der Wahl in 2019 vornehmen . Die Führung der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek ist zurückgetreten. Der zuständige Bereichsführer übernimmt kommissarisch die Amtsgeschäfte. Bei Einsätzen wird er zusätzlich von einem Gruppenführer unterstützt. Der Landesbereichsführer befindet sich mit dem zuständigen Bereichsführer diesbezüglich im ständigen Austausch. Nach Abschluss eines Mediationsverfahrens soll die Wahl der Wehrführung umgehend vorgenommen werden.