BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15532 21. Wahlperiode 21.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 13.12.18 und Antwort des Senats Betr.: „Juul“-Vorstellung am 12. Dezember in Hamburg – Wie geht der Senat mit der neuen E-Zigarette um? Für den 12. Dezember 2018 hat der Konzern „Juul Labs“ geplant, seine E- Zigarette namens „Juul“ in Hamburg mit der Absicht vorzustellen, das Produkt auf dem deutschen Markt zu verbreiten. In den USA wird diese E- Zigarette bereits seit rund drei Jahren konsumiert – überwiegend von jungen Menschen, Schülern/-innen und Studenten. Die US-Gesundheitsbehörde FDA ist entsprechend alarmiert – nicht nur wegen der vielen Heranwachsenden , die an der Zigarette ziehen, sondern auch wegen des mit 59 Milligramm Nikotin pro Milliliter sehr hohen Nikotingehaltes der Juul-Zigarette. In EU-Mitgliedstaaten dürfen E-Liquids maximal 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter enthalten. Zwar verspricht der Anbieter, der Nikotingehalt seiner Zigaretten auf dem deutschen Markt solle geringer sein, dennoch bergen Design und simpler Betrieb der optisch einem USB-Stick ähnelnden Zigarette gefährliche Suchtrisiken insbesondere für jüngere Menschen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) das Unternehmen „Juul Labs“ bekannt? Wie bewertet die BGV das Hauptprodukt des Unternehmens, die E-Juul-Zigarette, und wie schätzt die BGV deren Suchtfaktor ein? Die Firma hat eine Niederlassung in Hamburg eingerichtet. Die E-Juul-Zigarette fällt als E-Zigarette unter die übliche Marktüberwachung für Tabakprodukte, die von der zuständigen Behörde wahrgenommen wird. Eine Bewertung des Produkts konnte bisher nicht vorgenommen werden, da die Markteinführung laut Presseberichterstattung erst am 19.12.2018 vorgesehen war. Da die E-Juul-Zigarette nach bisherigen Informationen entsprechend den europäischen und nationalen Tabakvorschriften hergestellt werden soll, ist ihr Suchtfaktor genauso zu bewerten wie der anderer E-Zigaretten. Besonders bedenklich ist das gesundheitliche Risiko bei Kindern und Jugendlichen, da von E-Zigaretten ein hohes Suchtrisiko ausgeht und sie als Einstieg zum Tabakrauchen dienen können. 2. Ist der BGV bekannt, mit welchem Nikotingehalt die E-Juul-Zigarette nach ihrer Vorstellung in Hamburg in Deutschland eingeführt werden soll und wie sich der Nikotingehalt im Vergleich zu anderen E-Zigaretten auf dem deutschen Markt verhalten wird? Laut Pressemeldungen soll die E-Juul-Zigarette mit einem Nikotingehalt von 20 Milligramm pro Milliliter in den Verkehr gebracht werden. Ein Nikotingehalt von bis zu 20 Milligramm pro Milliliter ist zulässig und vergleichbar mit anderen auf dem deutschen Markt käuflichen E-Zigaretten. Drucksache 21/15532 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde Studien zur Verbreitung von E-Zigaretten und ihrer Nutzerschaft in Hamburg vor? Wenn ja, wie lauten die Kernaussagen? Der zuständigen Behörde liegen die Ergebnisse der SCHULBUS-Untersuchung in Hamburg sowie in drei Grenzregionen Bayerns, Sachsens und Nordrhein-Westfalens vor (www.sucht-hamburg.de/information/datenfakten/nikotin-ezigaretten). Danach geben insgesamt circa 16 Prozent der Hamburgerinnen und Hamburger an, in ihrem Leben jemals eine E-Zigarette geraucht zu haben. Aktuell (30-Tage-Prävalenz) berichten 3,8 Prozent der Hamburger und 2,2 Prozent der Hamburgerinnen E-Zigaretten zu konsumieren. 4. Wann und wie genau hat die BGV seit 2011 über die gesundheitlichen Gefahren von E-Zigaretten aufgeklärt? Die zuständige Behörde hat aktuell am 12. Dezember 2018 anlässlich der Vorstellung von „Juul“ in Hamburg vor den gesundheitlichen Gefahren und dem Suchtpotenzial von E-Zigaretten gewarnt. Dies fügt sich in entsprechende Informationen zur gesundheitlichen Gefährdung durch Tabakprodukte der zuständigen Behörde ein, die auf der Internetseite (www.hamburg.de/nichtrauchen/6180584/rauchen-neuregelungen/) eingestellt sind und regelmäßig aktualisiert werden. 5. Inwiefern haben welche Stellen welcher Behörden und/oder Landesbetriebe in der laufenden Wahlperiode Gespräche mit Vertretern des Konzerns „Juul Labs“ geführt? Der BGV ist nicht bekannt, dass von Behörden und/oder Landesbetrieben Gespräche mit der Firma geführt wurden.