BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15536 21. Wahlperiode 21.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 13.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Drogenkonsum und Straßenverkehr (V) Neben dem Konsum von Alkohol stellt auch der Missbrauch von Drogen durch Fahrzeugführer eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr dar. Zuletzt hatte der Senat auf meine Schriftliche Anfrage vom 1. März 2018 (Drs. 21/12197) über die Situation im Jahre 2017 berichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche der in der Anlage zu § 24 a StVG aufgeführten berauschenden Mittel sind im Jahr 2018 (Stichtag 30. November 2018) im Rahmen von Verkehrskontrollen und weiteren Maßnahmen am häufigsten im Blut der Fahrzeugführer/innen nachgewiesen worden? 2. Wie haben sich die Zahlen im Vergleich zum Jahr 2017 entwickelt? Die Polizei wertet Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 24 a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in ihrer Gesamtheit und nicht unter dem Kriterium „Verkehrskontrolle “ aus. Für das Jahr 2018 sind noch nicht alle toxikologischen Gutachten bei der Polizei eingegangen . Nach vorläufigem Stand der Auswertungen der Polizei wurden 2018 bis zum 30. November, im gesamten Jahr 2017 sowie im Vergleichszeitraum 2017 im Zuge von Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 24 a Absatz 2 StVG folgende Stoffe im Blut von Kraftfahrzeugführern festgestellt: Berauschende Mittel Gesamt 2017 davon Anzahl 01.01. – 30.11.2017 Anzahl 01.01. – 30.11.2018 Cannabis 434 402 437 Kokain 105 97 92 Heroin/Morphin 8 8 5 Amphetamine 36 32 40 Designer- Amphetamine 3 3 7 Wegen Mehrfachkonsums sind in einzelnen Blutproben zwei oder mehr Stoffe festgestellt worden, sodass die Anzahl der festgestellten berauschenden Mittel nicht der Anzahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren entspricht. 3. Ist in diesem Zusammenhang ein Trend zum Konsum von bestimmten Drogen bei Fahrzeugführern/innen auszumachen und wenn ja, welche Tendenzen sind erkennbar? Nein. 4. Welche Altersgruppen sind im Jahr 2018 (Stichtag 30. November 2018) a. nach § 24 a Absatz 1 StVG, Drucksache 21/15536 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zu den erfragten Daten siehe nachfolgende Tabelle. Diese bezieht sich ausschließlich auf diejenigen Fälle, bei denen eine Blutprobenentnahme angeordnet wurde. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle nach § 24 a Absatz 1 StVG wird der Nachweis der Alkoholisierung allerdings mit einer beweissicheren Atem-Alkoholanalyse durchgeführt . Hierüber werden keine auswertefähigen Unterlagen geführt. Siehe hierzu auch Drs. 18/433. Zeitraum 01.01. – 30.11.2018 Altersgruppe 18 bis 24 Jahre 25 bis 40 Jahre 41 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter männlich 2 15 6 1 weiblich - 1 - - Summe 2 16 6 1 a. Im Übrigen siehe Drs. 21/7374. b. nach § 24 a Absatz 2 StVG auffällig geworden? Bitte nach Geschlechtern aufgliedern. Die Anzahl der bisher vorliegenden positiven toxikologischen Gutachten des erfragten Zeitraums sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt: Zeitraum 01.01. – 30.11.2018 Altersgruppe 15 bis 17 Jahre 18 bis 24 Jahre 25 bis 40 Jahre 41 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter männlich 1 152 263 54 - weiblich - 6 11 3 - Summe 1 158 274 57 - Die Zahlen sind vorläufig. 5. Welche Geldbußen wurden diebsbezüglich durchschnittlich und innerhalb welcher Spanne im Jahr 2018 (Stichtag 30. November 2018) verhängt ? 6. In wie vielen Fällen wurden 2018 (Stichtag 30. November 2018) zusätzlich Fahrverbote verhängt? Die Bußgeldregelsätze und Fahrverbote bei Verstößen von Kraftfahrzeugführern unter der Wirkung von Alkohol und berauschenden Mitteln nach § 24 a StVG sind in der bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt. Die Höhe der Geldbußen, die Anzahl an verhängten Fahrverboten sowie Fallzahlen sind den beiden Tabellen zu entnehmen. Die nachfolgenden Daten beziehen sich auf Fälle, bei denen eine Blutprobenentnahme angeordnet oder eine Atem-Alkoholanalyse durchgeführt wurde. Tatbestand Regelbuße Euro Fahrverbot Monate Anzahl Fälle 2017 Anzahl Fälle 2018 (01.01. - 30.11.) Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt – § 24a Abs. 1 StVG 500,00 1 395 396 Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt – § 24a Abs. 1 StVG bei Eintrag von bereits einer Entscheidung nach § 24 a StVG im FAER 1 000,00 3 9 8 Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt – § 24a Abs. 1 StVG bei Eintrag von mehreren Entscheidungen nach § 24 a StVG im FAER 1 500,00 3 0 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15536 3 Die Anzahl der eingeleiteten Verfahren wegen des Verdachts auf Einnahme berauschender Mittel sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Tatbestand Regelbuße Euro Fahrverbot Monate Anzahl Fälle 2017 Anzahl Fälle 2018 (01.01. – 30.11.) Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschenden Mittels geführt – § 24 a Abs. 2 StVG 500,00 1 623 628 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschenden Mittels geführt – § 24 a Abs. 2 StVG bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24 a StVG im FAER 1 000,00 3 3 6 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschenden Mittels geführt – § 24 a Abs. 2 StVG bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24 a StVG im FAER 1 500,00 3 2 0 7. Durch welche konkreten, gegebenenfalls neuen Maßnahmen hat der Senat in 2018 (Stichtag 30. November 2018) die Bevölkerung über die Gefahren des Führens eines Fahrzeugs im Straßenverkehr unter Einfluss berauschender Mittel im Sinne des § 24 a Absatz 2 StVG aufgeklärt ? 8. Welche neuen Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig geplant, um die Anzahl der begangenen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 a StVG zu verringern und die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen? Die Polizei hat im Jahr 2018 weitere 43 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nach bestandener Prüfung für das Programm SFT (Standardisierter Fahrtüchtigkeitstest) zertifiziert. Im Übrigen siehe Drs. 21/12197. Vom 4. bis 6. September 2018 wurde die 11. Hamburger DiS-Woche (Drogenerkennung im Straßenverkehr) durchgeführt, an der in der Drogenerkennung geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus dem gesamten Bundesgebiet teilnahmen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurde 2018 die bewährte Präventionsarbeit zum Beispiel auf (Verkehrs-)Sicherheitstagen, Tagen der offenen Tür sowie auf Messen und Informationsständen fortgeführt, auch in Zusammenarbeit mit externen Trägern der Verkehrssicherheitsarbeit. Die Zielgruppe der Jugendlichen und „jungen Erwachsenen “ wurde hierbei unter anderem am 14. März 2018 auf dem Verkehrssicherheitstag der Firma Vattenfall erreicht. Die Maßnahmen werden fortgeführt.