BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15539 21. Wahlperiode 21.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 13.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Therapeutische Gesundheitsfachberufe in Not, Patienten-/-innenversorgung in Gefahr – Was tut der Senat? Das Aufbringen von viel Schulgeld und die damit verbundene Verschuldung sowie sehr niedrige Gehälter nach Ausbildungsabschluss machen therapeutische Gesundheitsfachberufe wie Physiotherapeut/in, Ergotherapeut/in, Logopäde/-in, Orthopist/-in, Podologe/-in nicht sehr attraktiv. Zudem scheiden viele der Therapeuten/-innen nach einer Weile aus ihrem Beruf aus, um etwas anderes zu machen. In zwei offenen Briefen hatten sich sie Döpfer-Schulen, eine Gesundheitsfachschule für die Ausbildung therapeutischer Gesundheitsfachberufe, und die „Therapeuten von Morgen-Hamburg“ mit einem Hilferuf an den Gesundheitsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft (einer vom 22.11.2018 und einer vom 23.11.2018) gewandt, dass in Hamburg die Schulgeldfreiheit umgehend umgesetzt werden müsse für die Berufe Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, medizinische Bademeister/-innen und Masseure/-innen. Zudem demonstrierten die Auszubildenden der Gesundheitsfachschulen am 27.11.2018 in der Innenstadt für Schulgeldfreiheit und bessere Entlohnung. Andere Bundesländer haben es schon vorgemacht: Die Schulgelder von privaten Gesundheitsfachschulen werden in Schleswig-Holstein, Niedersachsen , Bremen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg aus Landesmitteln übernommen. Der Hamburger Senat windet sich jedoch und schiebt das auf den Bund ab. In dem Brief der Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks vom 30.11.2018 an den Gesundheitsausschuss lautet es, der Senat setze sich mit Erfolg für Zusammenschlüsse von Plankrankenhäusern mit privaten Berufsfachschulen auf Landesebene in Hamburg ein, um so eine Schulgeldfreiheit zu erzeugen. Zudem ist den Drs. 21/15186, 21/15174 und 21/15113 zu entnehmen , dass die zuständige Behörde sich bereits mit Erfolg für Zusammenschlüsse zwischen Plankrankenhäusern und privaten Berufsfachschulen einsetze , um Schulgeldfreiheit zu erreichen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stellt der Senat sicher, dass Zusammenschlüsse beziehungsweise Kooperationen von Plankrankenhäusern und privaten Berufsfachschulen diskriminierungsfrei für alle Schulen umgesetzt werden? 2. Mit welchen Schulen und Plankrankenhäusern werden Gespräche über Zusammenschlüsse geführt, um diese in eine Refinanzierung nach dem Drucksache 21/15539 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Krankenhausgesetz zu überführen? Welche (Zwischen-)Ergebnisse wurden bereits erzielt? Nach Abschluss der Verhandlungen wären neben dem Universitätsklinikum Hamburg- Eppendorf (UKE) und privaten Plankrankenhäusern auch freigemeinnützige Plankrankenhäuser mit einer Berufsfachschule verbunden. Im Übrigen siehe Drs. 21/15113. 3. Wie stellt der Senat sicher, dass angesichts der Ausbildungskosten von circa 14 000,00 Euro (und weiteren notwendigen anschließenden Fortbildungskosten ) die Auszubildenden nicht überschuldet in die Berufstätigkeit starten? Siehe Drs. 21/15564. 4. Reichen die aktuellen Ausbildungskapazitäten aus, um jetzt und zukünftig die wohnortnahe Versorgung zu sichern? Im Bereich der Gesundheitsfachberufe existiert keine Bedarfsplanung. Es gibt keinen staatlichen Sicherstellungsauftrag. Im Übrigen siehe Drs. 21/15186. 5. Wie viele Bewerbungen sind bis zum Stichtag 13. Dezember für die nächsten Ausbildungsgänge zum Physiotherapeuten/-in, Ergotherapeuten /-in, Logopäden/-in und Podologen/-in an den privaten Schulen eingegangen ? Bitte nach Profession aufschlüsseln. Die Daten des Jahres 2018 befinden sich derzeit in der Erhebungs- und Aufbereitungsphase und liegen Mitte Februar 2019 vor. 6. Wie will der Senat einen deutlichen Standortnachteil im Vergleich zu anderen Bundesländern und, dadurch bedingt, wachsenden Fachkräftemangel sowie drohende Versorgungslücken abwenden? Siehe Drs. 21/15113 und 21/15564. 7. Wie hat sich die Anzahl der ambulanten Rehabilitationseinrichtungen und Heilmittelpraxen seit 2013 entwickelt? Bitte jährlich, nach Profession oder Schwerpunkt der Heilmittelpraxis und nach Schwerpunkt der Rehabilitationsausrichtung aufschlüsseln. Zu den Heilmittelpraxen siehe Drs. 21/15186. Die ambulanten Rehabilitationseinrichtungen (medizinische Rehabilitation ohne Angebote der Suchtrehabilitation) sind im Krankenhausverzeichnis der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz aufgeführt (17 Einrichtungen, abrufbar unter www.hamburg.de/contentblob/116974/3801c17b8e4877a63fe2c39010cbeb77/data/ krankenhausverzeichnis.pdf). Ein Vergleich der im aktuellen Verzeichnis (Stand August 2017) aufgeführten Einrichtungen mit den vergleichbaren Einrichtungen, die im Krankenhausverzeichnis 2013 aufgeführt waren, zeigt keine Veränderung in der Anzahl. 8. Wie hat sich die Anzahl der Gesundheitsfachberufe in den Hamburger Krankenhäusern seit 2013 entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Profession, Krankenhaus. Die in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit zusammenzutragenden Daten sind der folgenden Übersicht zu entnehmen : (Die Anzahl der beschäftigten Podologen/-innen wird nicht erfasst.) Anzahl der Hamburger Plankrankenhäuser , die die dargestellten Berufsgruppen beschäftigen nach Jahren Anzahl der Beschäftigten1) der dargestellten Berufsgruppen in den Hamburger Plankrankenhäusern nach Jahren 2013 2014 2015 2016 2013 2014 2015 2016 Ergotherapeuten/- innen 15 15 15 16 281 292 317 371 Logopäden/-innen 13 13 14 14 65 67 77 81 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15539 3 Anzahl der Hamburger Plankrankenhäuser , die die dargestellten Berufsgruppen beschäftigen nach Jahren Anzahl der Beschäftigten1) der dargestellten Berufsgruppen in den Hamburger Plankrankenhäusern nach Jahren 2013 2014 2015 2016 2013 2014 2015 2016 Physiotherapeuten/- innen 24 24 24 24 590 604 642 639 1) ohne Differenzierung nach dem Umfang der Beschäftigung (Voll- oder Teilzeit) Quelle: Krankenhausstatistik gemäß Krankenhausstatistik-Verordnung