BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1554 21. Wahlperiode 18.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 10.09.2015 und Antwort des Senats Betr.: JUS-IT (IX) – Nachfragen zur Rechnungshofkritik an PROSA Der Senat hatte in der Einleitung seiner Antwort in Drs. 21/1380 dargelegt, dass in Bezug auf die Ablösung der alten Sozialamtssoftware PROSA die „zuletzt angepassten Planungen für eine Lösung mit dem Fachverfahren JUS-IT (…) einschließlich Risikopuffer eine Inbetriebnahme für das zweite Halbjahr 2017 vor(sahen).“ Dieser Zeitplan ist insofern verwunderlich, als er deutlich über den Termin Ende 2015 hinausgeht, der der Bürgerschaft zuletzt in der vom Senat am 06.05.2014 beschlossenen Drs. 20/11718 mitgeteilt wurde. Dies gilt selbst unter Berücksichtigung der kurz darauf bekannt gewordenen Verspätung von circa vier Monaten bei Release 2, welche eine Überplanung des in der genannten Drucksache aufgeführten Zeitplans sowie deren Zurückziehen durch den Senat auslöste. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Falls der eingangs erwähnte „Risikopuffer“ bereits vor dem 06.05.2014 so geplant war: Warum wurde dieser in Drs. 20/11718 nicht dargestellt? Falls zum 06.05.2014 noch ein anderer „Risikopuffer“ eingeplant war: Welche Frist sah dieser vor und warum wurde er in Drs. 20/11718 nicht dargestellt? 2. Wie oft und jeweils wann genau wurden aus beziehungsweise bei jeweils welchem Anlass die (Zeit-)“Planungen für eine Lösung mit dem Fachverfahren JUS-IT“ hinsichtlich der Ablösung von PROSA, insbesondere die „Risikopuffer“, von jeweils welchem alten auf jeweils welchen neuen Zeithorizont angepasst? Wann genau wurde insbesondere der eingangs genannte Zeitplan mit einem Risikopuffer bis zum zweiten Halbjahr 2017 festgestellt? Die in Drs. 20/11718 getroffenen Annahmen basierten auf einem Angebot vom Februar 2014, das zwischen Dataport, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem für die Planung und Steuerung des Projekts verantwortlichen Generalunternehmer verhandelt , aber von IBM nicht mehr aufrechterhalten wurde. Der Risikopuffer bis zum Jahr 2017 basierte auf einer neuen Planung, die IBM im Rahmen der Angebotsverhandlungen im Frühjahr 2015 vorlegte. 3. Wann genau im Februar 2015 beendete der Rechnungshof gemäß Drs. 21/1380 seine Prüfung des Fachverfahrens PROSA? Der Rechnungshof hat kein offizielles Ende seiner Prüfung des Fachverfahrens PROSA bekannt gegeben, sodass der geprüften Stelle der genaue Tag der Beendigung auch der internen Prüfungstätigkeiten des Rechnungshofes nicht bekannt ist. Formal war die Prüfung des Fachverfahrens PROSA Teil der Prüfung des Jahresab- Drucksache 21/1554 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schlusses der Freien und Hansestadt Hamburg zum 31. Dezember 2013, die am 13. März 2015 offiziell beendet wurde. 4. Ist der Rechnungshof im Verlauf der Prüfung von PROSA konkret über den eingangs erwähnten oder andere, seinerzeit gültige „Risikopuffer“ bei der Zeitplanung der Ablösung durch JUS-IT in Kenntnis gesetzt worden ? Wenn nein beziehungsweise wenn keine konkrete Nennung der Zeitpläne inklusive Risikopuffer erfolgte, warum nicht? Nein, es ist nicht üblich, dass die Verwaltung den Rechnungshof in die Planungen einbindet beziehungsweise in laufenden Prüfungen darüber informiert. Die Verwaltung bindet lediglich die operativ beteiligten Behörden in die Überlegungen mit ein. 5. Ist zwischenzeitlich die Klärung der Frage abgeschlossen, ob der Rechnungshof an seinem in Drs. 21/296 Tz. 54 dargestellten Verzicht bezüglich Nachbesserungen an PROSA festhält oder Nachbesserungen an der Software fordert1? a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis beziehungsweise was ist der aktuelle Verfahrensstand? Welche Anpassungen sollen vorgenommen werden und welche Mehrbedarfe über das in Drs. 21/817 beziehungsweise Drs. 21/931 dargestellte PROSA-Betriebskostenbudget für die Jahre 2015 und 2016 hinaus entstehen daraus? b. Wenn nein, warum nicht und bis wann soll die Klärung abgeschlossen sein? Es liegen keine Informationen darüber vor, inwieweit der Rechnungshof an seinem Verzicht auf Nachbesserungen an PROSA festzuhalten oder Nachbesserungen an der Software zu fordern beabsichtigt. Seitens der Verwaltung wird an der zügigen Ablösung von PROSA festgehalten, sodass auf Nachbesserungen an der Software insbesondere unter betriebswirtschaftlichen Gründen verzichtet werden kann. 1 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 3. in Drs. 21/1380.