BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15541 21. Wahlperiode 21.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 13.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Gibt es überhaupt noch freie Plätze in öffentlich-rechtlicher Unterkunft für Obdachlose aus dem Winternotprogramm? Am 2. Dezember 2018 lag die Auslastung des Winternotprogramms (WNP) insgesamt bei 67,6 Prozent. Laut f & w fördern und wohnen AöR (f & w) waren am 4. Dezember 2018 am Standort Friesenstraße 322 von 400 Plätzen belegt (Auslastung 75 Prozent) und 155 von 249 Plätzen (Auslastung 62 Prozent) in der Kollaustraße. Der rot-grüne Senat betont stets, dass ihm die Inanspruchnahme des Beratungsangebots im Rahmen des WNP wichtig sei. Die Vermittlung in öffentlich-rechtliche Unterkunft (ÖrU) wird als Erfolg gewertet. Allerdings waren Ende Oktober bereits 4 966 der insgesamt 31 342 Plätze in örU mit ehemals Obdachlosen belegt (Drs. 21/15064). Eigentlich waren nur 4 500 Plätze für Wohnungslose in örU vorgesehen. Sind angesichts der hohen Inanspruchnahme überhaupt noch Plätze in örU für Obdachlose frei? Auch der Bustransfer von der Friesenstraße zur Kollaustraße und die Gesundheitsversorgung der Obdachlosen geben Fragen auf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Aufgrund der aktuellen Diskussion über die Hilfsmöglichkeiten für Obdachlose weist die zuständige Behörde darauf hin, dass im Winternotprogramm noch fast 300 Plätze frei sind. Neben dem Standort Friesenstraße gibt es einen weiteren Standort mit Container -Modulhäusern in der Kollaustraße, zu dem Obdachlose mit einem Bus gefahren werden können. Siehe auch: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/11976008/2018-12-17-basfi-hilfen-fuerobdachlose /. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Können Obdachlose auch selbstständig den WNP-Standort Kollaustraße aufsuchen oder werden sie ausschließlich von f & w von der Friesenstraße aus dorthin weitergeleitet? Ja, der Standort kann selbstständig aufgesucht werden. Ein Abgleich mit der zentralen Belegungssteuerung durch die Friesenstraße und gegebenenfalls eine Nachjustierung der Belegung finden erst im Nachgang statt. 2. Wer entscheidet anhand welcher Vorgaben, ob ein Obdachloser in der Friesenstraße bleibt oder in die Kollaustraße kommt? Über Verlegungen wird nach den konkreten Umständen des Einzelfalls entschieden, wobei insbesondere gesundheitliche Aspekte und weitere besondere persönliche Bedarfe maßgeblich sein können (zum Beispiel vorrangige Unterbringung von Menschen mit körperlichen Einschränkungen in der entsprechend ausgerüsteten Friesen- Drucksache 21/15541 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 straße). Auch Aspekte des sozialen Friedens in den Standorten können eine Rolle spielen. 3. Wann fährt abends jeweils der Bustransfer und wie viele Plätze werden angeboten? Der Bus-Shuttle fährt um 19 Uhr aus der Friesenstraße ab. Es können bis zu 70 Plätze im Bus angeboten werden. 4. Es heißt, der Bustransfer fahre morgens von der Kollaustraße in die Stadt. Wo setzt er die Obdachlosen ab? Der Shuttle fährt um 9 Uhr aus der Kollaustraße ab und setzt die Fahrgäste beim ZOB-Hamburg ab. 5. Welches Unternehmen bietet den Bustransfer zu welchen Konditionen f & w an? Durch f & w wurde die Firma AGT Busvermietung & Touristik GmbH mit dem Bustransfer im WNP mit einem Gesamtvolumen von rund 50 000 Euro beauftragt. 6. Wie viele Personen wurden bisher im WNP in die Wärmestube verwiesen und wie viele haben das Angebot genutzt? Von 102 Menschen, die in die Wärmestube verwiesen wurden, haben bislang 95 Personen dieses Angebot auch tatsächlich genutzt. 7. Wie viele Plätze stehen aktuell insgesamt in örU für Obdachlose/ Wohnungslose zur Verfügung? Sind hier Anpassungen geplant? Wenn ja, wann welche? 8. Gibt es aktuell Kapazitätsengpässe in örU die die Vermittlung in örU im Rahmen des WNP einschränkt? Wenn ja, welche und wie werden diese behoben? Wenn nein, wie viele Obdachlose wurden bisher vom WNP seit dessen Start im November 2018 in örU vermittelt? Insgesamt stehen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) rund 33.888 Plätze (Stichtag 31.10.2018) zur Verfügung. Die Vermittlung in örU aus dem WNP ist nicht durch Kapazitätsengpässe eingeschränkt . Im Rahmen der Prüfung von Ansprüchen werden Übernachtende aus dem WNP vorübergehend in die Notübernachtungsstätten Pik As beziehungsweise Frauenzimmer überwiesen und von dort in örU vermittelt, sobald ein passender Platz gefunden wird. In acht Fällen ist dies bereits gelungen. 9. In Drs. 21/14262 hieß es noch, dass die Planungen für die Gesundheitsversorgung im Rahmen des WNP 2018/2019 noch nicht abgeschlossen seien und Gespräche anstünden. a) Wann fanden mit welchen an der Gesundheitsversorgung beteiligten Akteuren Gespräche statt? b) Welche Ergebnisse haben sich aus den Gesprächen ergeben? c) Wie sieht die mobile Gesundheitsversorgung im aktuellen WNP aus? Wann werden die beiden Standorte von f & w jeweils von welchem Anbieter angefahren? Wenn nicht beide Standorte angefahren werden: warum nicht? Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) ist am 18.10.2018 mit Vertreterinnen und Vertreter des Krankenmobils, des ArztMobils und des Gesundheitsmobils zusammengekommen. Sie hat dabei den Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass das Winternotprogramm erneut durch mobile gesundheitliche Hilfen vor Ort flankiert wird. Da diese Hilfen in Verantwortung der Projektträger eigenständig erbracht werden, nicht Teil des Winternotprogramms sind und auch nicht in den Räumlichkeiten des Winternotprogramms stattfinden, war es das Ziel der zuständigen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15541 3 Behörde, mit den Verantwortlichen der Mobile Absprachen zu treffen, die eine Versorgung der Schlafstandorte des Winternotprogramms sicherstellen und zugleich eine sinnvolle Verteilung der eingesetzten Ressourcen beinhalten. Eine dahin gehende Verständigung der mobilen Hilfen hat stattgefunden. Das Krankenmobil fährt den Standort Friesenstraße jeweils donnerstags von 17 Uhr bis 18.30 Uhr an (siehe aktueller Tourenplan unter https://www.caritas-hamburg.de/ hilfe-und-beratung/arme-und-obdachlose/krankenmobil/krankenmobil), das ArztMobil ergänzt dieses Angebot durch eine Versorgung jeweils samstags in der Zeit von 16 Uhr bis 19.30 Uhr. Der Standort Kollaustraße wird an den Wochenenden im Wechsel und jeweils in Absprache von Gesundheitsmobil und ArztMobil angefahren. d) Welche Kosten für jeweils welche Leistung entstehen der Freien und Hansestadt Hamburg durch die mobile Gesundheitsversorgung ? Siehe Drs. 21/14262 und Drs. 21/8509. 10. In Drs. 21/14601 war der Eindruck entstanden, dass f & w einen neuen Standort für den Tagesaufenthalt, der sich aktuell in der Hinrichsenstraße befindet, zur Anmietung gefunden hätte. Im Sozialausschuss (Drs. 21/15153) hieß es dann aber, dass man ein entsprechendes Grundstück in Altona gefunden habe, wo f & w eine neue Tagesaufenthaltsstätte werde bauen können. a) War nicht angedacht, dass f & w Räumlichkeiten anmietet? Wenn ja, wann wurde warum von wem entschieden, dass f & w selber baut? b) Wie ist der aktuelle Stand der Grundstücksverhandlungen? c) Wo befindet sich das Grundstück konkret? d) Plant f & w ausschließlich den Bau einer Tagesaufenthaltsstätte für Obdachlose auf dem Grundstück oder gehen die Planungen darüber hinaus? e) Wie groß soll der Bau bei welchen Kosten werden und welcher Nutzung soll er zugeführt werden? f) Wann soll Baubeginn sein? g) Wann ist mit Inbetriebnahme der Tagesaufenthaltsstätte zu rechnen ? Bei der Suche nach geeigneten Objekten für die Inbetriebnahme einer ganzjährigen Tagesaufenthaltsstätte von f & w sind sowohl Bestandsobjekte als auch bebaubare Flächen einbezogen worden. Die zuständige Behörde befindet sich nunmehr in Planungen für die Errichtung einer solchen Tagesaufenthaltsstätte im Bezirk Altona. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 11. Drs. 21/14607 ging ergebnislos der Frage nach, warum im WNP 2017/ 2018 insgesamt weniger Rückfahrtickets eingelöst wurden. So wurden von f & w nur 21 Rückfahrtickets (Vorjahr 117) und von plata 276 (gegenüber 404 im Vorjahr) eingelöst. Interessant war allerdings die Information , dass f & w sogar 495 Rückreisehilfen angeboten hat, plata 309. Demnach hat f & w eine Inanspruchnahmequote von 4,2 Prozent, plata aber immerhin von 89 Prozent. Wie ist der gravierende Unterschied bei der Inanspruchnahme der Rückreiseangebote zu erklären? Mit der Drs. 21/14607 wurde keine Aussage zur Gesamtzahl der angebotenen Rückreisehilfen durch Plata getroffen, sondern ausschließlich zur Anzahl der als Folge entsprechender Angebote tatsächlich bestellten sowie der hiervon letztlich nicht eingelösten Rückfahrtickets. Die bei Plata im Zeitraum des zurückliegenden Winternotpro- Drucksache 21/15541 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 gramms aus den Beratungen heraus bestellten 309 Rückfahrtickets sind daher nicht mit der Zahl von 495 angebotenen Rückreisehilfen bei f & w vergleichbar. Die höhere Anzahl der aus der Beratung heraus bestellten Rückfahrttickets ergibt sich bei Plata weitgehend aus dem konkreten Beratungsauftrag und der damit verbundenen Zielgruppe . 12. Wann ist mit Vorlage der Obdachlosenstudie zu rechnen? Wenn dies nicht mehr in diesem Jahr der Fall sein wird: Was ist der Hintergrund für die Verzögerung? Die zuständige Behörde beabsichtigt, vor einer Veröffentlichung des vorliegenden Untersuchungsberichts im Dezember ein Spitzengespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege durchzuführen. Die Veröffentlichung erfolgt zeitnah.