BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15547 21. Wahlperiode 21.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 13.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Die Schilleroper – Wann endlich werden die Behörden nachhaltig aktiv? Die Schilleroper in St. Pauli ist 1891 als Manege des „Circus Busch“ eröffnet worden. Längst steht sie unter Denkmalschutz und ist mittlerweile auch zum europäischen Sharing Heritage erklärt worden, zu einem Kulturdenkmal ersten Ranges. Doch die private Eigentümerin, die unbedingt anonym bleiben möchte, lässt das Gebäude bewusst verrotten, um es irgendwann abreißen zu lassen und hier lukrative Neubauten zu errichten. Doch nicht nur das Verhalten der Eigentümerin ist skandalös, auch der Senat und das Bezirksamt Hamburg-Mitte haben sich in dieser Angelegenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert, ganz im Gegenteil, seit Jahren schauen die Behörden de facto zu, wie das Gebäude verfällt. Einige Tausend Unterschriften und eine sehr aktive Bürger-/-inneninitiative unterstreichen die Forderung nach Erhalt und Sanierung der denkmalgeschützten Schilleroper. Anfragen und Anträge beschäftigten wiederholt Bezirksversammlung und Bürgerschaft. Und dennoch, oder gerade deswegen, bleibt völlig unverständlich, dass der zerstörerische Umgang mit einem Baudenkmal so folgenlos bleibt wie in diesem Falle. Ein seit April 2018 vorliegendes Gutachten – das bezeichnenderweise erst Monate später publik gemacht wurde – beschreibt den aktuellen Zustand und die Sanierungsfähigkeit des Objekts. Festgehalten ist in dem Gutachten, dass „zur Sicherstellung der (…) Standsicherheit umfängliche Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen“ sind, dass aber auch „keine akute Einsturzgefahr des Stahltragwerks“ besteht. Kurz, das für die Stadt und die Umgebung identitätsstiftende Gebäude ist noch zu retten, wenn denn endlich massive Schritte zu seiner Erhaltung eingeleitet werden. Die private Eigentümerin hat wiederholt bekundet und durch Untätigkeit bewiesen, dass sie nicht willens ist, irgendetwas zur Rettung der Schilleroper zu tun, geschielt wird vielmehr auf einen schnellstmöglichen Abriss und gewinnträchtigen Neubau. Doch dies darf eine um ihren historischen, denkmalgeschützten Baubestand bemühte Freie und Hansestadt Hamburg nicht zulassen . Die Lage ist umso prekärer, als dass mit dem einbrechenden Winter auch die Niederschläge zunehmen werden und damit das Gebäude weiter beschädigen dürften. Endlich seitens der Stadt aktiv zu werden ist das Gebot der Stunde. Was soll noch passieren, nach Jahrzehnten der Untätigkeit und des Aussitzens? Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/15547 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. In einem von der Hamburgischen Bürgerschaft am 27. Juni 2018 einstimmig angenommenen Antrag heißt es, dass das oben angeführte Gutachten „zugänglich“ gemacht, also veröffentlicht werden soll? Wo und wann ist das zwischenzeitlich passiert? Die gutachterliche Stellungnahme zur Schiller-Oper wurde am 27. Juni 2018 in das Transparenzportal eingestellt. Sie steht seit dem 6. Juli 2018 der Öffentlichkeit zur Verfügung: http://suche.transparenz.hamburg.de/?q=gutachterliche+Stellungnahme+Schiller&sort =score+desc%2Ctitle_string+asc&esq_not_all_versions=true. 2. In diesem Bürgerschaftsbeschluss ist auch davon die Rede, dass das Denkmalschutzamt „nach Auswertung der gutachterlichen Stellungnahme “ prüfen möge, „ob die Einleitung von Erhaltungsmaßnahmen erforderlich ist“. Was ist aus diesem Auftrag der Bürgerschaft zwischenzeitlich geworden, zu welchem Ergebnis ist das Denkmalschutzamt gekommen ? 3. In einem Artikel der „Bild“-Zeitung Hamburg vom 11. Oktober 2018 wird Behördensprecher Enno Isermann mit diesen Worten zitiert: „Wir bereiten eine Sicherungsverfügung vor, d.h. eine detaillierte Festlegung notwendiger Maßnahmen mit sorgfältiger Begründung und einer Aufforderung zur unverzügliche n Umsetzung.“ 3.1. Was ist zwischenzeitlich aus dieser Ankündigung geworden? 3.2. Liegen die Sicherungsverfügung und die Aufforderung zur unverzüglichen Umsetzung vor? Wenn ja, seit wann und mit welchen Inhalten/Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht und bis wann soll diese seit Jahren überfällig Maßnahme endlich realisiert werden? Aus Sicht der zuständigen Behörde sind aufgrund der gutachterlichen Stellungnahme Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Die zuständige Behörde hat aufgrund der besonderen fachlichen und rechtlichen Anforderungen die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen/Amt für Bauordnung und Hochbau mit der Erarbeitung eines ausführungsreifen Sicherungskonzepts beauftragt. Aufgrund der komplexen Anforderungen ist der Erlass der Verfügung voraussichtlich erst Anfang 2019 möglich. 3.3. Wie lange benötigen die verantwortlichen Behörden im Durchschnitt , um eine solche Sicherungsverfügung vorzubereiten – allemal angesichts einer absoluten Gefahrenlage wie im Falle der Schilleroper ? 3.4. Was unternehmen die zuständigen Stellen im vorliegenden und in vergleichbaren Fällen, das Tempo behördlicher Maßnahmen deutlich zu steigern? Da eine Sicherungsverfügung eine sehr seltene Ausnahme aufgrund eines Einzelfalls ist, gibt es keine validen Durchschnittswerte. 4. Was ist möglicherweise, auch unabhängig von dieser Ankündigung des Behördensprechers, in den vergangenen Wochen unternommen worden , um das Objekt winterfest zu machen? 4.1. Was ist überhaupt in dieser Richtung geschehen, seitdem ich vor fast genau einem Jahr eine ähnliche Frage an den Senat gerichtet hatte? Siehe Antwort zu 2. bis 3.2. 5. Laut „der tageszeitung“ Hamburg vom 12. November 2018 hat die Eigentümerin ein im November angesetztes Gespräch mit dem Denkmalschutz durch Fernbleiben „gewürdigt“. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15547 3 5.1. Wie viele Gespräche hat es im vergangenen Jahr mit dieser Person gegeben? 5.2. Wie viele haben wann mit jeweils welchem Ergebnis stattgefunden? 5.3. Wann sind anberaumte Termine warum abgesagt oder gänzlich missachtet worden? Das Denkmalschutzamt hat ein Gespräch geführt, das am 7. Februar 2018 im Rahmen der Begehung des Objektes stattfand (vergleiche Drs. 21/12610). Die weitere Kommunikation fand schriftlich statt. Ein Begehungstermin für den 19. Januar 2018 wurde nicht bestätigt, da der hierzu auffordernde Brief vom 21. Dezember 2017 nach Aussage der Eigentümerin nicht angekommen sei. Ein Termin mit dem Oberbaudirektor am 10. September 2018 wurde von der Eigentümerin kurzfristig abgesagt, über die Gründe ist nichts bekannt. Ein Begehungstermin am 23. November 2018 wurde nicht bestätigt, da der hierzu auffordernde Einschreibebrief nicht zugestellt worden sei. 6. Welche absolute „Deadline“ hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg gesetzt, um endlich nachhaltig einzugreifen und das Baudenkmal vor dem weiteren Verfall und damit der aktiven Zerstörung zu schützen und zu retten? Sobald entsprechende Angebote für die Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen vorliegen , wird die Eigentümerin aufgefordert werden, diese zeitnah umzusetzen, bei Untätigkeit werden sie nach Fristablauf von Amts wegen durchgeführt werden. 7. Wie lange „gibt“ der Senat der Schilleroper noch, wenn keine Maßnahmen zu ihrer baulichen Sicherung und Sanierung ergriffen werden? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. 8. Woran scheitert es konkret a) seit Jahren, b) in diesem Moment, eine Ersatzvornahme anzuordnen? Die akuten Dachschäden, derentwegen eine Sicherung anzuordnen wäre, sind erst seit 2017 bekannt. Die Anordnung einer Ersatzvornahme wird erfolgen, sofern die Eigentümerin nach Erlass der Sicherungsverfügung dieser nicht in angemessener Frist Folge leistet. 9. Der Bezirk rühmt sich, bisher immerhin jeweils einmal von seinem Vorkaufsrecht bei einem unsozialen Vermieter Gebrauch zu machen und in einem weiteren Fall, einen staatlichen Treuhänder nach langem Leerstand eines Wohngebäudes einzusetzen. Warum setzt der Bezirk nicht auch einmal ein Zeichen, dem bewussten Verkommenlassen eines denkmalgeschützten Gebäudes harsch und mit allen Mitteln entgegenzutreten ? Das zuständige Bezirksamt weist darauf hin, dass es sich bei den genannten Beispielen um Wohngebäude, bei der Schilleroper um ein gewerbliches Gebäude handelt. Die Rechtsgrundlage für die Wohngebäude kann nicht für die Schilleroper herangezogen werden.