BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15551 21. Wahlperiode 21.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 13.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Warum will der Senat die Unterkunft für alleinreisende Frauen und Kinder am Kaltenkircher Platz vorzeitig schließen? Mitte des Jahres 2019 soll offenbar die Flüchtlingsunterbringung am Kaltenkircher Platz geschlossen werden. Die Erstunterkunft bietet alleinreisenden Frauen und Kindern Schutz. Im Oktober 2018 waren von 150 Plätzen 75 belegt . Da der Mietvertrag für die Einrichtung eine Laufzeit bis ins Jahr 2021 haben soll und zudem keine vergleichbare Alternative für die Zielgruppe der Unterkunft zur Verfügung steht, sind die Schließungspläne nicht nachvollziehbar . Daher hat die Bezirksversammlung Altona in einem interfraktionellen Antrag (Drs. 20-5364) beschlossen, dass der Senat von der Schließung der Einrichtung Abstand nehmen und diese mindestens bis Ende des Mietervertrages betreiben soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gibt es Pläne, die Erstunterkunft Kaltenkircher Platz zu schließen? Wenn ja, seit wann, zu wann und aus welchen Gründen? Die Prüfung hinsichtlich des Weiterbetriebes oder der Schließung des Standortes hat im Oktober 2018 begonnen, im Übrigen siehe Drs. 21/15495. 2. Wie gedenkt der Senat auf den interfraktionellen Antrag der Bezirksversammlung Altona zu reagieren? Die zuständigen Behörden werden gemäß § 27 Bezirksverwaltungsgesetz schriftlich Stellung nehmen. 3. Hat der Senat infolge der geplanten Schließung und/oder des Antrages bereits Gespräche mit dem Bezirk Altona geführt? Wenn ja, wann mit wem mit welchem Inhalt und Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Es ist vorgesehen, das Bezirksamt Altona im weiteren Verfahren zu beteiligen. 4. Wie viele Personen sind dort inzwischen insgesamt untergebracht? Wie viele davon sind Frauen und wie viele Kinder? Am 30. November 2018 waren 41 Frauen und 38 Kinder und Jugendliche in der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) untergebracht. 5. Was hebt die Einrichtung in Bezug auf die Räumlichkeiten, die Betreuung und die Angebote von anderen Einrichtungen ab? Drucksache 21/15551 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die EA ist eine Schutzeinrichtung ausschließlich für alleinreisende Frauen und Frauen mit Kindern, die einen höheren Schutzbedarf haben als andere Bewohnerinnen und Bewohner in einer EA. Die Unterbringung erfolgt in dem ehemaligen Hotel in Zimmern mit einer maximalen Zweierbelegung. Das Haus ist infolge der baulichen Struktur und durch den Einsatz von Wachdienstpersonal im Eingangsbereich vor dem unbefugten Zutritt Dritter geschützt. Mit Ausnahme der Behörden, des Personals des Betreibers oder der Dienstleister haben Männer keinen oder keinen unbegleiteten Zugang zur Einrichtung. Diese Angebote sollen überall zur Verfügung stehen. 6. Wer betreibt die Unterkunft? 7. Wie lange läuft der Vertrag mit dem Betreiber? Derzeit wird die Einrichtung von f & w fördern und wohnen AöR betreut. 8. Wer ist Eigentümer der Unterkunft? Eigentümer der Unterkunft ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG). 9. Wie hoch ist die monatliche Miete für die Unterkunft? Nach dem Ankauf der Immobilie durch den LIG wird derzeit der Entwurf eines Mietvertrages mit der Behörde für Inneres und Sport verhandelt. 10. Welche weiteren monatlichen Kosten entstehen durch die Einrichtung? Bitte nach Kostenarten mit Beträgen aufschlüsseln? Die bisher im Jahr 2018 gebuchten Kosten können der Anlage entnommen werden. 11. Wie lange läuft der Mietvertrag? Siehe Antwort zu 9. 12. Wie soll der Unterkunft bis Auslauf des Mietvertrages stattdessen genutzt werden? 13. Wo sollen im Falle einer Schließung des Standortes alleinreisende Frauen und Kinder stattdessen untergebracht werden? 14. Warum hält der Senat an einer Schließung der Einrichtung fest beziehungsweise wovon macht er sie abhängig? Der Senat wird die Unterbringung von schutzbedürftigen Frauen auch weiterhin sicherstellen. Im Übrigen siehe Drs. 21/15495. K o st en E A K al te n ki rc h en er P la tz 2 0 1 8 K o st e n ar t Ja n u ar (i n T sd . E u ro ) Fe b ru ar (i n T sd . E u ro ) M är z (i n T sd . E u ro ) A p ri l (i n T sd . E u ro ) M ai (i n T sd . E u ro ) Ju n i (i n T sd . E u ro ) Ju li (i n T sd . E u ro ) A u gu st (i n T sd . E u ro ) Se p te m b e r (i n T sd . E u ro ) O kt o b e r (i n T sd . E u ro ) N ah ru n gs m it te l 5 5 4 8 4 8 4 7 5 4 5 2 5 3 5 5 4 8 3 8 P er so n al ko st en 5 7 5 4 5 9 5 7 5 7 5 8 5 7 5 8 5 8 5 7 R ei n ig u n gs d ie n st 3 5 3 2 3 6 3 4 3 7 3 4 3 5 3 6 3 5 3 6 W ac h d ie n st 1 4 1 1 2 3 1 3 9 1 4 3 1 5 3 1 3 4 1 3 9 1 3 9 1 3 7 1 4 9 B ew ir ts ch af tu n gs ko st en 2 0 2 0 2 0 2 0 2 0 2 0 2 0 2 0 2 0 2 0 D o lm et sc h er ko st en 4 2 4 3 5 4 3 4 2 In st an d se tz u n g 2 1 V er b ra u ch / s o n st ig e K o st en 3 4 5 4 9 7 6 8 6 5 Su m m e 3 1 5 2 8 3 3 1 2 3 0 9 3 3 5 3 1 0 3 1 5 3 2 0 3 0 6 3 0 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15551 3 Anlage 15551ska_Text 15551ska_Anlage