BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15552 21. Wahlperiode 21.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 13.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Massiver Unterrichtsausfall an der Grundschule Anna-Susanna-Stieg – Senat und Behörde haben kein Konzept zur Verhinderung von Unterrichtsausfall ! Bürger und Medien berichten, dass es an der Grundschule Anna-Susanna- Stieg in Schnelsen zu einem erheblichen Unterrichtsausfall kam beziehungsweise auch weiterhin kommt. Insbesondere sei eine Lehrkraft mit Klassenleitung bereits seit den Herbstferien krankheitsbedingt ausgefallen, wobei mit einer Rückkehr frühestens im Februar 2019 gerechnet werden könne.1 Zu Ausfällen kann es immer aufgrund verschiedener Faktoren kommen, doch muss sichergestellt sein, dass die notwendigen Ressourcen und Konzepte vorhanden sind, um den Ausfall aufzufangen. Es wird berichtet, dass trotz erheblicher Bemühungen der Elternvertreter und der Schulleitung keine adäquate Unterrichtsversorgung hergestellt werden konnte. Es wird ferner berichtet, dass mittlerweile zumindest eine studentische Aushilfskraft eingesetzt worden sei, um zumindest eine Grundversorgung und überhaupt eine Tagesstruktur für die Schüler gewährleisten zu können. Das Beispiel der Grundschule Anna-Susanna-Stieg zeigt auf, dass Senat und Behörde entgegen ihrer Behauptungen kein wirksames Konzept zur Verhinderung von Unterrichtsausfall haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Durchführung der Unterrichtsarbeit obliegt der Schulleitung (§ 89 Absatz 1 Satz 1 Hamburgisches Schulgesetz, HmbSG). Sie schließt die Organisation des gesamten Vertretungsunterrichts ein. Die Lehrerkonferenz hat die Aufgabe, Grundsätze für Vertretungsregelungen zu erarbeiten (§ 57 Absatz 2 Nummer 2 HmbSG). Die Behauptung, trotz „erheblicher Bemühungen“ sei keine adäquate Unterrichtsversorgung an der Schule Anna-Susanna-Stieg hergestellt worden, ist nicht richtig. Die Schule Anna-Susanna-Stieg ist mit Personalstunden ausreichend versorgt. Aktuell verfügt sie über 0,29 Stellen mehr, als nach den gültigen Bedarfsgrundlagen vorgesehen . 1 https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/panoramadrei2978-ardplayer_image-765f3de9-4dae- 44e6-99da-8712163e8fa0_theme-ndrde.html?autoplay=false (Stand: 13.12.2018). Drucksache 21/15552 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Unterricht der krankheitsbedingten ausgefallenen Klassenleitung wurde bis auf wenige Stunden vollständig durch eine Lehrkraft vertreten. Ebenso war für die Schülerinnen und Schüler eine verlässliche Tagesstruktur gewährleistet. Für einen kleinen Teil der Stunden nahm die Schule das Angebot von Eltern an, die Kinder zu betreuen. Es handelt sich dabei um insgesamt neun Schulstunden. Die Lehrkraft versorgte die Eltern mit Arbeitsmaterial, das die Kinder dann selbständig bearbeiteten. Parallel zu den innerschulischen Vertretungsmaßnahmen wurde der Schule gestattet, trotz der ausreichenden Personalversorgung einen Lehrauftrag auszuschreiben. Die Schule hat wegen des geringen zu besetzenden Stundenumfangs, der nach Abzug des personellen Überhangs noch zu besetzen war, zunächst keine Vertretungslehrkraft gefunden. Die stellvertretende Schulleitung hat in der Zeit seit den Herbstferien bis zum 14. Dezember 2018 insgesamt 71 Unterrichtsstunden in der im NDR-Beitrag dargestellten Klasse vertreten. Sie übernahm die Rolle der Ansprechpartnerin für die Eltern und führte die Lernentwicklungsgespräche durch. Seit dem 3. Dezember 2018 werden an der Schule 29 Unterrichtsstunden durch befristet beschäftigte Vertretungslehrkräfte erteilt. Eine weitere Vertretungslehrkraft hat mit 20 Stunden ab 14. Dezember 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Das Vertretungskonzept der Schule Anna-Susanna-Stieg sieht für unvorhergesehene Personalausfälle vor, zunächst die Vertretungsstunden, die im Lehrerarbeitszeitmodell vorgesehen sind, zu nutzen. Sollte diese Reserve nicht greifen oder ausgeschöpft sein, werden Doppelbesetzungen aufgelöst. In diesem Fall werden auch Sonderpädagogen für Vertretungsunterricht eingesetzt. Sollte der Vertretungsbedarf längere Zeit anhalten und trotz Ausschreibung über die Vertretungs- und Organisationsmittel keine entsprechende Lehrkraft gefunden werden, wird die benachbarte Stadtteilschule um temporäre Abordnung von Lehrkräften gebeten. Für die Vermeidung von Unterrichtsausfall erhält jede Schule ein Vertretungs- und Organisationsbudget zur flexiblen Bewirtschaftung. Die Schulen sind gehalten, Reserven aufzubauen, um Schwankungen im Vertretungsbedarf gerade auch für vorhersehbare Ausfälle wie beispielsweise Mutterschutz- und Elternzeiten abfedern zu können . Mit allen zur Verfügung stehenden Vertretungsmitteln können im Bedarfsfall 9,7 Prozent des Unterrichts vertreten werden. Schulen können mit diesen zusätzlichen Mitteln Unterrichtsausfall grundsätzlich vermeiden, indem sie Ausschreibungen für Vertretungsstellen im Bewerberportal vornehmen, Abordnungen von anderen Schulen anfragen, Lehrkräfte in Teilzeit um Aufstockung der Arbeitszeit bitten oder bei Vollzeitlehrkräften Mehrarbeit anordnen, siehe auch Drs. 20/11398 sowie Drs. 21/10443. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welches Ausmaß hat der Unterrichtsausfall an der Grundschule Anna- Susanna-Stieg nach dem Wissen des Senats oder der zuständigen Behörde? Bitte unter Nennung konkreter Soll- und Ist-Werte in Bezug auf die Unterrichtsversorgung der letzten fünf Monate darstellen. Die Daten liegen in der erfragten Form nicht zentral vor, daher wurde die Schule um Auskunft gebeten. Von 6 741 Unterrichtsstunden in den letzten fünf Monaten wurden 5 660 Stunden planmäßig erteilt. 1 081 Stunden wurden vertreten. Von diesen 1 081 Stunden wurde die Vertretung in 137 Stunden durch die Aufteilung der Klasse auf andere Klassen sichergestellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie beurteilen der Senat und die zuständige Behörde die aktuelle Situation an der Grundschule Anna-Susanna-Stieg in Bezug auf die Unterrichtsversorgung ? 3. Welche Ursachen haben nach Ansicht des Senats und der zuständigen Behörde dazu geführt, dass eine Vertretungskraft nicht zeitnah gefunden werden konnte? Bitte bei der Beantwortung dieser Frage insbesondere Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15552 3 darauf eingehen, ob der Mangel an Lehrkräften allgemein, in bestimmten Fächern oder in Bezug auf bestimmte Schulformen hier eine Rolle gespielt hat. 4. Welche Maßnahmen wurden vonseiten des Senats und der zuständigen Behörde ergriffen, um in den betroffenen Klassen eine reguläre Versorgung mit Unterricht sicherzustellen? Bitte im Detail darstellen. Siehe Vorbemerkung. 5. Wie beurteilen der Senat oder die zuständige Behörde die Mehrbelastung , die sich für Lehrer und insbesondere die Schulleitung durch die Situation ergeben hat? Bestehen vonseiten des Senats oder der zuständigen Behörde Pläne, um solche Mehrbelastungen in Zukunft zu vermeiden ? a. Wenn ja, welche? b. Wenn nein, warum nicht? Verlässlich stattfindender Unterricht ist wesentliche Grundlage für erfolgreiches Lernen . In diesem Fall hat die stellvertretende Schulleitung eine nahezu lückenlose Vertretung sichergestellt. Da Vertretungssituationen, die durch das schulische Konzept aufgefangen werden, fast immer kurzfristiger Natur sind, hält sich auch die Belastung der Lehrkräfte in Grenzen. 6. Bestehen vonseiten des Senats oder der zuständigen Behörde Maßnahmen oder Pläne, die darauf ausgelegt sind, etwaige Lernrückstände, die für die Schüler aus der bisherigen Situation entstanden sein könnten, auszugleichen? Durch die gewissenhafte Organisation des Vertretungsunterrichts ist es nicht zu von Eltern befürchteten Lernrückständen gekommen. Alle für den fraglichen Zeitraum geplanten Lernerfolgskontrollen wurden planmäßig durchgeführt. 7. Bestehen vonseiten des Senats oder der zuständigen Behörde Pläne, den Unterrichtsausfall an sämtlichen Schulen und Schulformen transparent und für alle Bürger verständlich darzustellen? Der Senat hat seit der Einführung der systematischen Erfassung des Unterrichtsausfalls im Schuljahr 2013/2014 regelmäßig im Rahmen der Beantwortung Schriftlicher Kleiner Anfragen die Ergebnisse für die Schulen und Schulformen veröffentlicht. Siehe hierzu die Drs. 20/8965, 20/12878, 21/302, 21/1328, 21/3405, 21/5565, 21/5740, 21/5740, 21/7755, 21/8008, 21/8205, 21/10125, 21/12803, 21/14610. Die Daten sind über die Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft öffentlich zugänglich (http://www.buergerschaft-hh.de/parldok). Darüber hinaus hat die für Bildung zuständige Behörde auf Anregung der Elternkammer die Schulleitungen gebeten, einmal pro Quartal die Gremien ihrer Schule über den Stand des vertretenen oder ausgefallenen Unterrichts zu informieren. 8. Welche Definition von Unterrichtsausfall legen der Senat und die Behörde bei der Erstellung der aktuellen Darstellung von Unterrichtsausfall zugrunde? Bitte die Definition im Detail und unter Nennung konkreter Fallbeispiele darstellen. In der Unterrichtsausfallstatistik wird ausschließlich der ersatzlose Ausfall von Grundstunden erfasst (siehe auch Drs. 20/14543). Zur Definition der Vertretungsarten siehe Drs. 21/10443.