BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15562 21. Wahlperiode 21.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf und Peter Lorkowski (AfD) vom 14.12.18 und Antwort des Senats Betr.: SAGA-Untermietsverträge Nach eigener Darstellung im Einleitungstext des Geschäftsberichtes der SAGA 2017 „engagiert sich die SAGA Unternehmensgruppe als städtisches Wohnungsunternehmen für den sozialen Ausgleich in den Wohnquartieren, für die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und den Klimaschutz in Hamburg. Dabei legt das Unternehmen einen besonderen Fokus auf die sozial verträgliche Wohnraumversorgung für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen.“ In dem Grußwort zum Geschäftsbericht der SAGA 2017 äußerte sich Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg, wie folgt: „Das Wohnen in einer angemessen großen Wohnung mit guter Ausstattung und zu bezahlbaren Mieten ist ein Grundbedürfnis für alle Bürgerinnen und Bürger. Damit ist das bezahlbare Wohnen eine der wichtigsten sozialen Fragen in unserer Gesellschaft überhaupt .“1 Wie aus der Großen Anfrage der AfD-Fraktion Drs. 21/13798 hervorgeht, beträgt die von der SAGA erzielte Durchschnittsmiete2 in den vergangenen zehn Jahren. Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Ø Nettokaltmiete in €/m² mtl. 5,33 5,44 5,59 5,71 5,82 5,92 6,08 6,15 6,33 6,44 Demgegenüber berichtete die Internetseite Studis online am 26.03.2018, dass ein WG-Zimmer in Hamburg inklusive Nebenkosten im Durchschnitt 444 Euro im Monat kostet3, Angebote, in denen der Mietpreis über diesen Betrag hinaus geht, sind kein Einzelfall. Laut Antwort auf die Drs. 21/12128 weist die SAGA per 30. Juni 2018 einen von ihr bewirtschafteten Wohnungsbestand in Höhe von 131 811 Wohnungen auf. Von diesen sind 27 711 Wohnungen öffentlich gefördert mit Mietpreis - und Belegungsbindung. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: 1 https://www.saga.hamburg/das-unternehmen/uber-saga-gwg/geschaftsbericht/ SAGA_GB_2017_kompakt.pdf. 2 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/63185/saga.pdf. 3 https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wg-zimmer-mietspiegel.php. Drucksache 21/15562 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gemäß § 553 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat ein Mieter bei berechtigtem Interesse einen unbedingten Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zu überlassen. Grundsätzlich darf ein Mieter Ehegatten, Verlobte oder Lebenspartner, nächste Angehörige, Bedienstete, Besucher, Pflegeund Erziehungspersonal bereits ohne Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung aufnehmen . Sofern keine besonderen Gründe vorliegen, kann der Vermieter seine Erlaubnis nicht verweigern, solange der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme der Person hat. An die Darlegung des berechtigten Interesses sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine hohen Anforderungen zu stellen. Es genügt, wenn dem Mieter vernünftige, beispielsweise höchstpersönliche, wirtschaftliche , rechtliche oder finanzielle Gründe zur Seite stehen, die seinen Wunsch nach Überlassung eines Teils der Wohnung an Dritte nachvollziehbar erscheinen lassen. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn die aufgenommene Person den Mieter oder seine Angehörigen pflegen oder betreuen soll, wenn die Aufnahme der Pflege verwandtschaftlicher Beziehungen dient, wenn das Einkommen des Mieters sich verringert und die aufgenommenen Personen dazu beitragen können, die Wohnkosten aufzubringen, wenn eine Wohn- oder Lebensgemeinschaft gebildet werden soll, wenn ein mehrjähriger berufsbedingter Auslandsaufenthalt bevorsteht oder wenn die Wohnungen durch Wegzug, Krankheit oder Tod von Angehörigen zu groß geworden ist. Eine gewerbliche Vermietung zum Beispiel als Ferienwohnung stellt kein berechtigtes Interesse dar und wird bei Kenntnis durch die SAGA ausnahmslos verweigert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der SAGA wie folgt: 1. Wie viele Untervermietungen existieren im Wohnbestand der SAGA und wie viele Untervermietungen existieren pro Mehrzimmerwohnung. Bitte gliedern Sie die Untermietvermietungen jeweils nach Baujahr, Wohnungsgrößen, Miethöhen und Ende der Bindungsfrist. Das EDV-System der SAGA kann für eine Wohnung nur eine Untervermietungsgenehmigung abbilden. Eine Auswertung nach der Anzahl der Untervermietungen pro Mehrzimmerwohnung kann daher nicht erfolgen. Eine darüber hinausgehende manuelle Auswertung im Bestand der SAGA ist im Zeitrahmen der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage nicht möglich. a. Bitte die Baujahre für die Zeiträume: vor 1918, 1919 bis 1945, 1946 bis 1965, 1966 bis 1980, 1981 bis 2000 und 2001 und jünger angeben . Gliederung Baujahre bis 1918 (einschl.) 1919 bis 1945 1946 bis 1965 1966 bis 1980 1981 bis 2000 2001 und jünger Anzahl Untervermietungsgenehmigungen 779 1 684 9 775 4 847 1 564 533 Quelle: SAGA b. Wohnungsgrößen bitte einteilen in kleiner als 45 m², 46 bis 70 m², 71 bis 90 m² und über 90 m². Gliederung Wohnfläche ≤ 45 m² > 45 m² und ≤ 70 m² > 70 m² und ≤ 90 m² > 90 m² Anzahl Untervermietungsgenehmigungen 2 240 11 208 4 764 970 Quelle: SAGA c. Bitte die Miethöhen wie folgt einteilen: Bis 6,50 Euro/m², 6,51 bis 8,00 Euro/m², 8,01 bis 10,00 Euro/m², 10,01 bis 12,50 Euro/m² und über 12,50 Euro/m². Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15562 3 Gliederung Miethöhen ≤ 6,50 €/m² von 6,51 €/m² - 8,00 €/m² von 8,01 €/m² - 10,00 €/m² von 10,01 €/m² - 12,50 €/m² > 12,50 €/m² Anzahl Untervermietungs - genehmigungen 7 924 9 023 2 161 71 3 Quelle: SAGA Von den insgesamt 19 182 Wohnungen mit Untervermietungsgenehmigungen befinden sich 3 392 Wohnungen im öffentlich geförderten Bestand der SAGA. Auslauf der Bindung Anzahl Untervermietungsgenehmigungen 2020 183 2021 301 2022 191 2023 66 2024 276 2025 269 2026 239 2027 202 2028 139 2029 210 2030 187 2031 126 2032 216 2033 22 2034 267 2035 17 2036 26 2037 4 2038 1 2039 21 2041 47 2042 11 2043 20 2044 29 2045 10 2046 10 2047 40 2055 2 2057 1 2063 1 2064 7 2065 14 2066 17 2067 2 2068 8 2069 32 2070 5 2076 161 2085 12 Summe 3.392 Quelle: SAGA 2. Wie stellt die SAGA sicher, dass es bei den aufgelisteten Untervermietungen keine Gewinnerzielungsabsicht gibt? Die SAGA hat rechtlich keine Möglichkeit, die aus einer Untervermietung gegebenenfalls entstehenden Einnahmen abzuschöpfen. Den gemäß § 553 Absatz 2 BGB in Drucksache 21/15562 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 bestimmten Fällen möglichen angemessenen Untermietzuschlag erhebt das Unternehmen im Rahmen des rechtlich Zulässigen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.