BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15563 21. Wahlperiode 21.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 14.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Schutzraum „Kaltenkircher Platz“ – Wo sollen schutzbedürftige weibliche Flüchtlinge in Zukunft untergebracht werden? Die einzige Hamburger Unterkunft für geflüchtete Frauen mit ihren Kindern soll demnächst schließen. Das ehemalige Hotel, das bis zu 150 Frauen und ihren Kindern Platz bietet, ist mit separaten Wohnungen ausgestattet. Wo die Schutzbedürftigen in Zukunft unterkommen sollen, sei bislang unklar. Es stellt sich die Frage, wie der Senat weibliche Flüchtlinge, die Opfer von Gewalt und sexuellen Übergriffen geworden sind, in Zukunft schützen will. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gibt es mittlerweile eine Entscheidung, ob der Schutzraum für geflüchtete Frauen zum März 2019 geschlossen werden soll? Wenn nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Wenn ja, bitte nähere Einzelheiten der Entscheidung angeben. Siehe Drs. 21/15495. 2. Wie hoch ist die Auslastungsquote der Unterkunft seit ihrer Eröffnung bis heute? (Bitte differenzieren zwischen Frauen und Kindern.) 3. Wie viele Frauen und Kinder lebten in den Jahren 2017 und 2018 in dieser Unterkunft? Monat (jeweils zum 1.) Kinder und Jugendliche Frauen Bewohner gesamt Dez 2016 39 57 96 Jan 2017 51 63 114 Feb 2017 51 63 114 März 2017 54 64 118 Apr 2017 53 62 115 Mai 2017 53 65 118 Jun 2017 56 66 122 Jul 2017 44 54 98 Aug 2017 44 57 101 Sep 2017 46 56 102 Okt 2017 45 60 105 Nov 2017 48 60 108 Dez 2017 53 60 113 Jan 2018 51 56 107 Feb 2018 39 46 85 März 2018 40 50 90 Apr 2018 48 57 105 Drucksache 21/15563 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Monat (jeweils zum 1.) Kinder und Jugendliche Frauen Bewohner gesamt Mai 2018 46 56 102 Jun 2018 47 56 103 Jul 2018 50 59 109 Aug 2018 49 50 99 Sep 2018 28 32 60 Okt 2018 36 39 75 Nov 2018 38 42 80 Dez 2018 38 41 79 Quelle: Zentraler Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF)/Quartiersmanagement (QMM) a. Wie viele von diesen Frauen und Kindern sind/waren ausreisepflichtig ? Die monatliche Auswertung aller Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft „Kaltenkircher Platz“ ergaben für das Jahr 2017 insgesamt 1 328 Personen, für das Jahr 2018 insgesamt 1 094 Personen. Durch monatliche Zu- und Abgänge von Bewohnerinnen und Bewohnern wäre für die Beantwortung der Fragestellung ein monatlicher Abgleich mit anschließender Auswertung des ausländerrechtlichen Sachverhaltes notwendig. Dies ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Exemplarisch wurden die Monate Dezember 2017 und Dezember 2018 ausgewertet. Im Monat Dezember 2017 waren von den insgesamt 113 Personen der Unterkunft 24 Personen zum damaligen Zeitpunkt ausreisepflichtig. Im Dezember 2018 sind von den insgesamt 79 der sich in der Unterkunft aufhaltenden Personen 31 Personen ausreisepflichtig . b. Wie viele der ausreisepflichtigen Frauen und Kinder sind in 2017 und 2018 freiwillig ausgereist beziehungsweise zwangsweise Rückgeführt worden? Die statistische Erfassung der freiwilligen Ausreisen oder Abschiebungen erfolgt nicht nach Wohnort der Personen. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. a. c. Wie viele dieser Frauen und Kinder sind in eine Folgeunterkunft umgezogen? Die Erfassung der Umzüge in QMM erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Auswertung ergibt, dass circa 158 Personen in eine öffentlich-rechtliche Unterbringung gezogen sind. 4. Wo sollen die heute im Schutzraum lebenden oder künftig noch in Hamburg eintreffenden geflüchteten Frauen mit ihren Kindern zukünftig untergebracht werden? 5. Erwägt der Senat, eine andere, gegebenenfalls kleinere Unterkunft ausschließlich für schutzbedürftige weibliche Flüchtlinge und ihre Kinder zu eröffnen? 6. Welche Maßnahmen gewährleisten aktuell den Schutz der schutzbedürftigen geflüchteten Frauen und Kinder im Schutzraum? Wird dieses Schutzkonzept auch in Zukunft gewährleistet? Wenn nein, warum nicht und was soll sich konkret ändern? Wenn ja, wie? Siehe Drs. 21/15551 und Drs. 21/15495.