BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15564 21. Wahlperiode 21.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 17.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Landesförderprogramm für Schulgeldfreiheit? In ihrer Rede zum Einzelplan 5.0 zum Haushaltsplan-Entwurf am 13.12.2018 kündigte Senatorin Prüfer-Storcks ein Landesförderprogramm als zweite Priorität neben den Aktivitäten mit den Döpfer Schulen an.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde tritt für die Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsfachberufe ein. Die Präses der zuständigen Behörde hat in der Debatte zum Einzelplan 5 am 13. Dezember 2018 in der Hamburgischen Bürgerschaft die Ansicht des Senats bekräftigt, dass eine bundeseinheitliche Regelung zur Finanzierung der oben genannten Ausbildungen der geeignetste Weg ist, einen einheitlichen, unkomplizierten und vor allem vollständig schulgeldfreien Zugang für alle Gesundheitsfachberufe sicherzustellen. Die Präses der zuständigen Behörde hat weiterhin ausgeführt, dass die Freie und Hansestadt derzeit aufgrund nach wie vor ausstehender Regelungen des Bundesgesetzgebers eigene Maßnahmen unternimmt, um Schulgeldfreiheit für einzelne Gesundheitsfachberufe zu erreichen. Dazu sollen als erste Priorität möglichst viele Ausbildungsplätze an Krankenhäuser angegliedert werden, um eine die Schulgeldfreiheit ermöglichende Finanzierung über Krankenversicherungsmittel zu erreichen. Zudem hat die Präses der zuständigen Behörde ein landeseigenes Förderprogramm angekündigt, das derzeit erarbeitet wird. Ziel ist es, mit diesen Maßnahmen eine Schulgeldfreiheit in den drei ausbildungsplatzstärksten Gesundheitsfachberufen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie zu Beginn des kommenden Ausbildungsjahres zu ermöglichen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Beinhaltet dieses Landesförderprogramm auch die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? 2. Wann wird das Landesförderprogramm der Bürgerschaft vorgelegt? 3. Wann tritt das angesprochene Landesförderprogramm voraussichtlich in Kraft? 4. Wer wird voraussichtlich Nutznießer des angesprochenen Landesförderprogrammes ? 5. Welche Summe steht im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg für das angesprochene Landesförderprogramm zur Verfügung? 1 Vergleiche: https://mediathek.buergerschaft-hh.de/sitzung/21/90/. Drucksache 21/15564 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. In welcher Höhe werden Einzelförderungen aus diesem Landesförderprogramm möglich sein? 7. Welche Maßnahmen werden voraussichtlich im Rahmen des Landesförderprogrammes förderfähig sein? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.