BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15568 21. Wahlperiode 21.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 17.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Die Zukunft der Max-Brauer-Schule Ohne Vorwarnung oder Einbindung wurde der Max-Brauer-Schule (MBS) eröffnet, dass die Behörde für Schule und Berufsbildung gravierende Änderungen an der Schule plant – in weniger als fünf Jahren soll die MBS die größte Schule Hamburgs werden. Die Entscheidungen wurden getroffen, ohne dass Schulleitung, Lehrkräfte, pädagogisch-therapeutisches Personal und Eltern in den Prozess eingebunden worden sind. Vor vollendete Tatsachen gesetzt, sitzt der Schock tief. Das selbstherrliche Vorgehen klärt jedoch nicht über die Hintergründe und den Entscheidungsweg auf. Ich frage den Senat: Steigende Geburten- und Schülerzahlen in Hamburg und die Tendenz junger Familien, im innerstädtischen Bereich wohnen zu bleiben und nicht an den Stadtrand zu ziehen, führen auf Basis des Schulentwicklungsplans von 2012 dazu, in allen Bezirken Möglichkeiten zu einer bedarfsgerechten Schulerweiterung zu prüfen. Zielsetzung ist dabei stets, das Recht auf einen Schulplatz in angemessener Nähe zum Wohnort für alle Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu gewährleisten. Dabei gilt insbesondere für Kinder im Grundschulalter das Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“. Gerade im Bereich Altona/Ottensen wurden in den letzten Jahren die Grundschulzüge an den einzelnen Standorten erweitert und Zubaumaßnahmen geprüft und beauftragt. Gemeinsam mit dem Bezirk und der für die Stadtentwicklung zuständigen Behörde wurden darüber hinaus auch geeignete Standorte für die Neugründung von Grundschulen gesucht. Da Schulstandorte bestimmte Anforderungen bezüglich Lage und Größe haben, sind entsprechende Flächen gerade in so verdichteten Gebieten wie im Bereich Ottensen/Bahrenfeld nur mit Einschränkungen zu realisieren. Die zuständige Fachbehörde hat bereits im Frühjahr dieses Jahres unter anderem im Rahmen einer Pressekonferenz auf die anstehenden Erweiterungsplanungen und die Prüfung von Flächen hingewiesen (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/10773746/ 2018-03-27-bsb-schulplanung). In diesem Kontext sind auch die Erweiterungsmöglichkeiten an der Max-Brauer- Schule geprüft worden. Dabei spielten unter anderem folgende Gründe eine Rolle: Die Grundschulabteilung der Max-Brauer-Schule musste bereits in 2018 Schülerinnen und Schüler abweisen. Angesichts der steigenden Geburtenrate mit dem Wohnungsneubau im direkten Umfeld der Schule werden weitere Schulplätze benötigt. Würde die Grundschulabteilung der Max-Brauer-Schule nicht ausgebaut werden, würde dies für die Kinder in Ottensen teilweise sehr lange Schulwege bedeuten, da die Nachbarschulen über keine zusätzlichen Aufnahmekapazitäten verfügen. Drucksache 21/15568 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In unmittelbarer Nähe der Max-Brauer-Schule ist kein für den Schulbau geeignetes Gelände zu erwerben. Da an der Max-Brauer-Schule einige Gebäude zur Sanierung anstehen und die Grundstücksgröße insgesamt einen Zubau zulässt, besteht im Zuge einer Schulerweiterung die Möglichkeit, von der Schule benannte Defizite wie zum Beispiel die Mittagsversorgung, im Rahmen einer Neustrukturierung der Gebäude und des Geländes zu beheben. Nach Vorlage einer ersten Machbarkeitsstudie wurde die Schulleitung umgehend bereits vor der Konkretisierung und Ausarbeitung genauerer Pläne informiert. Am 5. Dezember 2018 fand dann eine erste Informationsveranstaltung mit dem Kollegium statt, die den Auftakt für eine intensive Beteiligung der Schulgemeinschaft an dem Um- und Ausbau bildete. Für die Eltern- und Schülerschaft werden zeitnah Informationsveranstaltungen im neuen Jahr durchgeführt. Selbstverständlich soll die Schulgemeinschaft in die Planung eingebunden werden. Sie wurde deshalb schon zu einem so frühen Zeitpunkt einbezogen, dass noch alle Planungsoptionen offen sind. Die von einem Architekturbüro erarbeitete Präsentation enthielt lediglich Optionen einer möglichen Planung, verzichtete aber vollständig auf eine präjudizierende Detailplanung möglicher Gebäude. Eine solche Planung soll in enger Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern der Schule erfolgen. Der Planungsprozess soll auch einen Zeitrahmen erhalten, der sowohl die Dringlichkeit des Vorhabens als auch die Komplexität der Fragestellung sowohl für die dauerhafte Lösung als auch für die Übergangszeit berücksichtigt. Hierzu gehört unter anderem die Fragestellung, wie bis zu einem Ersatzbau für die Aula das Veranstaltungsprogramm weiterhin gewährleistet werden kann. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wurden in der Behörde für Schule und Berufsbildung erstmals der Zustand und die zukünftige Entwicklung der MBS diskutiert? a. Was war der Anlass der Diskussion? b. Wer war an dieser Diskussion beteiligt? c. Welches Ergebnis der Diskussion wurde festgehalten? Siehe Vorbemerkung. 2. Zu welchen Zeitpunkten wurde mit welchen Teilnehmern/-innen die Veränderung der Schulstruktur der MBS bis heute geplant? (Bitte chronologisch in einer Excel-Tabelle darlegen. Tagesordnungen, Protokolle und Entschlussfassungen bitte als Anhänge chronologisch sortiert beifügen.) Seitens der für Bildung zuständigen Behörde ist keine Veränderung der Schulstruktur gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) geplant. 3. Welche sachlichen und fachlichen Gründe liegen vor, Gremien der MBS nicht in den Entscheidungsprozess eingebunden zu haben? 4. Wie plant der Senat/die zuständige Behörde konkret, Gremien der MBS ab jetzt in den Umgestaltungsprozess einzubinden? 5. Welchem Umfang sieht der Senat/die zuständige Behörde in der Einbindung der Gremien der MBS vor? (Bitte konkret darlegen.) Die für Bildung zuständige Behörde wahrt die Rechte der Schulkonferenz der Max- Brauer-Schule nach § 54 Satz 1 Nummer 2 HmbSG umfassend und wird dies auch weiterhin tun. Die Verantwortung für eine der Bevölkerungsentwicklung und den Wünschen der Eltern entsprechende schulische Infrastruktur obliegt jedoch der für Bildung zuständigen Behörde gemäß § 87 Absatz 2 Satz 3 HmbSG beziehungsweise dem Senat gemäß § 87 Absatz 3 HmbSG. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.  6. Welche konkreten Pläne hat der Senat/die zuständige Behörde mit der MBS? (Bitte für jeden Bereich, jedes Gebäude, jeden Standort und jedes Strukturelement – Vorschule, Grundschule, Sekundarstufe I, Sekundar- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15568 3 stufe II, jede einzelne Mensa, jede einzelne Werkstätte, jedes Büro und so weiter – in einer Excel-Tabelle konkret darlegen.) Die Überlegungen der für Bildung zuständigen Behörde beziehen sich auf den Ausbau des Grundschulangebots. Sofern es im Laufe der Planungen weitere Überlegungen und Wünsche der Schule auch für den Bereich der weiterführenden Schule gibt, kann dieses in die Planungen einbezogen werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Welcher Zeitplan liegt für die Änderungsmaßnahmen vor? (Bitte für jeden Bereich, jedes Gebäude, jeden Standort und jedes Strukturelement – Vorschule, Grundschule, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, jede einzelne Mensa, jede einzelne Werkstätte, jedes Büro und so weiter – in einer Excel-Tabelle konkret darlegen.) 8. Wie plant der Senat/die zuständige Behörde, bestehende Elemente der Schulstruktur, beispielsweise die Werkstätten, die Aula und alle weiteren Einrichtungen materieller und immaterieller Natur, die für die Organisation des schulischen Unterrichts und des schulischen Ganztags genutzt werden und/oder das Profil der Schule bilden, zu erhalten? (Bitte konkret im Einzelnen in einer Excel-Tabelle darlegen.) 9. Welche konkreten Zubauten sieht der Senat/die zuständige Behörde an welchen Orten vor? (Bitte in einer Excel-Tabelle darstellen.) Siehe Vorbemerkung sowie die Antwort zu 6. 10. Wie plant der Senat/die zuständige Behörde, die Belastungen während der Umbaumaßnahmen zu verringern? Bei allen Um- und Ausbaumaßnahmen an Schulen können Einschränkungen im Schulbetrieb nicht vollständig ausgeschlossen werden. Gleichzeitig ist es gängige Praxis, dass Baumaßnahmen aller Art in enger Abstimmung zwischen SBH I Schulbau Hamburg, der Schulleitung und der für Bildung zuständigen Behörde mit dem Ziel geplant und durchgeführt werden, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten . 11. Welche Mittel sind global für die Ausbaumaßnahmen eingeplant? 12. Welche Mittel sind konkret für den Aus-/Umbau jedes Bereichs, jedes Gebäudes, jedes Standorts und jedes Strukturelements – Vorschule, Grundschule, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, jede einzelne Mensa, jede einzelne Werkstätte, jedes Büro und so weiter – vorgesehen? (Bitte in einer Excel-Tabelle konkret darlegen.) 13. Welche Summen und Mittel veranschlagt der Senat/die zuständige Behörde für die Sicherung der Qualität von Vorschule, Schule und Ganztag vor Beginn und während des Umbaus? 14. Welche Summen und Mittel veranschlagt der Senat/die zuständige Behörde für die Sicherung der Qualität von Vorschule, Schule und Ganztag nach dem Umbau? Eine genaue Benennung der Summen ist abhängig von den weiteren Planungen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann lediglich das reine Zubauvolumen mit circa 12 Millionen Euro geschätzt werden. Dazu kommen je nach Planung noch Ersatzbaumaßnahmen in noch nicht definiertem Umfang. Zu den qualitativen und quantitativen Planungsoptionen siehe Vorbemerkung. 15. Welche Alternativen zu den geplanten Maßnahmen hat der Senat im Vorfeld konkret geprüft? (Bitte in einer Excel-Tabelle für jeden Bereich – siehe 4 – konkret darlegen, was wann wie durch wen als Alternative geprüft wurde.) Angesichts der positiven Bevölkerungsentwicklung in Hamburg liegt der Fokus in den Kerngebieten auf dem Ausbau aller bestehenden Schulstandorte, siehe auch Drs. 21/12597 sowie Vorbemerkung. Drucksache 21/15568 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 16. Wann legt der Senat/die zuständige Behörde einen regionalen Schulentwicklungsplan vor, der mit den Schulen gemeinsam erarbeitet wird? Siehe Drs. 21/15104. 17. Wie begründet der Senat/die zuständige Behörde sachlich und fachlich sein/ihr konkretes Vorgehen gegenüber der MBS und ihrer Gremien? Siehe Vorbemerkung sowie die Antworten zu 2. bis 5.