BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1557 21. Wahlperiode 18.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 11.09.15 und Antwort des Senats Betr.: KESS-Faktor und Türkische Schule an der Aueschule (Grundschule) Finkenwerder In Finkenwerder bestehen zwei Grundschulen, die sogenannte Westerschule Finkenwerder, die den Westen des Stadtteils „bedient“, und die Aueschule, die den Osten des Stadtteils abdeckt. Insbesondere die Aueschule weist einen hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (im Speziellen türkisch) auf. Nach diesseitigem Kenntnisstand beläuft sich der KESS-Faktor der Aueschule seit 2003 auf den Index 3 und wurde bis dato nicht verändert und/oder einer Prüfung unterzogen. Die Schule trägt dem Umstand der hohen Anzahl an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ihrerseits Rechnung, indem in ihrem Kursangebot zweimal wöchentlich „Türkische Schule“ (Konsulatsunterricht) vorgehalten wird. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: 1. Wann fand die letzte Neuberechnung des KESS-Faktors für die Aueschule Finkenwerder statt? Die letzte Neuberechnung des Sozialindex für alle staatlichen Hamburger Schulen fand im Schuljahr 2012/2013 statt. 2. Welches Ergebnis hatte die Berechnung im Hinblick auf die Einstufung respektive welcher Sozialindex wurde ermittelt? Für den ermittelten Faktor bitte darstellen, wie sich das Ergebnis zusammensetzt. Für die Aueschule Finkenwerder wurde Sozialindex 3 berechnet. Zur Zusammensetzung des Ergebnisses siehe Drs. 20/7094. 3. Wie viele Neuberechnungen gab es bezüglich des KESS-Faktors in den Jahren 2003 bis 2015 im Besonderen für die Aueschule Finkenwerder und die Westerschule Finkenwerder? 3.1 Wie haben sich die Einstufungen des KESS-Faktors im Laufe der Jahre entwickelt und warum? Bitte für jede Schule einzeln darstellen . In den Jahren 2003 bis 2015 gab es drei Neuberechnungen für alle Hamburger Grundschulen. Im Zuge der Aktualisierung im Jahr 2008 hat sich die soziale Belastung der Aueschule Finkenwerder im Vergleich zum Jahr 2003 verringert. Die Zuordnung zu Sozialindex 3 hat sich im Jahr 2013 nicht verändert, siehe Drs. 20/7094. Veränderungen der Sozialindizes der Aueschule und Westerschule Finkenwerder: Drucksache 21/1557 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr der Neuberechnung Aueschule Finkenwerder Westerschule Finkenwerder 2003 2 4 2008 3 4 2013 3 3 Quelle: Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung 3.2 Falls für beide Grundschulen eine gemeinsame Einstufung erfolgt, warum und auf welcher Grundlage? Entfällt. 4. Wann findet die nächste Neuberechnung des KESS-Faktors für die beiden Finkenwerder Grundschulen statt und welchem Turnus folgen die Abstände der Neuberechnung? Die Überlegungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen. 5. Seit wann findet an der Aueschule das Kursangebot „Türkische Schule“/ Türkischunterricht statt? In der Aueschule findet der Unterricht des türkischen Generalkonsulats mit kurzen Unterbrechungen seit den 1970er Jahren statt. 6. Unter welcher Verantwortung steht das Kurs- beziehungsweise Unterrichtsangebot Türkische Schule und was bedeutet in diesem Zusammenhang „Konsulatsunterricht“? 7. Wer führt den Unterricht durch und welchen Hintergrund haben die dafür eingesetzten Lehrkräfte? 7.1 Sind die Lehrkräfte zweisprachig (Deutsch – Türkisch)? Wenn nein, warum nicht und wie erfolgt die Kooperation mit den anderen Lehrkräften an der Schule? 8. Wer legt die Unterrichtsinhalte für das Kursangebot fest und wonach richten sich diese? 8.1 Welche Unterrichtsinhalte werden in dem Angebot „Türkische Schule “ vermittelt? 9. Gibt es eine Abstimmung in Bezug auf die Unterrichtsinhalte zwischen der Schulbehörde und dem Konsulat? Wenn ja, in welcher Form und wie stellen sich diese dar? Wie wird sichergestellt, welche Inhalte im Unterricht vermittelt werden? In Umsetzung der Richtlinie des Rates der EG vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitern wird die schulaufsichtliche Verantwortung für den muttersprachlichen Ergänzungsunterricht durch die Konsulate der ehemaligen Anwerbeländer wahrgenommen. Die Curricula werden von den Herkunftsländern ausgestaltet und verantwortet. Die muttersprachlichen Lehrkräfte werden von den Herkunftsländern entsandt. Grundsätzliche Fragen für den Unterricht türkischer Schülerinnen und Schüler in der Bundesrepublik Deutschland werden in der „Gemischten deutsch-türkischen Expertenkommission“ aus Mitgliedern der Kultusministerkonferenz und des türkischen Erziehungsministeriums erörtert. Darüber hinaus steht die zuständige Behörde in einem regelmäßigen Austausch mit dem türkischen Generalkonsulat. Vor Ort stellt sich die türkische Lehrkraft bei der Schulleitung vor und stimmt sich mit ihr hinsichtlich der Organisation des muttersprachlichen Ergänzungsunterrichts ab.