BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15577 21. Wahlperiode 21.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 18.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Misstrauensvotum des neuen Verkehrssenators gegen seine eigene Behörde und die übrigen Senatsmitglieder – Umstände und Hintergründe der bemerkenswerten Pressekonferenz über das Maßnahmenpaket zur „Stärkung der Baustellenkoordinierung“ In der Landespressekonferenz (LPK) vom 18. Dezember 2018 haben der Präses und der Staatsrat für Verkehr der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) gemeinsam einen insgesamt 24 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog zur „Stärkung der Baustellenkoordinierung“ vorgestellt. Der Auftritt der beiden Senatsvertreter hat unmittelbar mehrere Fragen aufgeworfen . So erwähnte der Präses der BWVI unter anderem, dass er „überall Achselzucken“ gesehen habe, wenn er gefragt habe, wer die verschiedenen Baustellen in Hamburg koordiniere. Zudem verwunderte, dass das potenziell millionenteure Maßnahmenpaket bereits am 15. Dezember 2018 in der Presse veröffentlicht wurde, dies allerdings wiederum zwei Tage nach dem Beschluss der Bürgerschaft über den Doppelhaushalt für die Jahre 2019/2020. Weil der Präses und der Staatsrat der BWVI den Maßnahmenkatalog zur „Stärkung der Baustellenkoordinierung“ erst am 18. Dezember 2018 vorgestellt haben, konnte diese Anfrage leider nicht vorher gestellt werden. Die nachstehenden Fragen richten sich dennoch schwerpunktmäßig an die Spitzen des Senats und der zuständigen Behörden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Zielsetzung des Senats ist es, die Infrastruktur in Hamburg zu erhalten und ihren Zustand kontinuierlich zu verbessern. Das gilt insbesondere für die Verkehrswege für den Fußgängerverkehr, öffentlichen Nahverkehr, den Fahrradverkehr und den motorisierten Individualverkehr. Um die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems durch Baumaßnahmen nicht zu stark einzuschränken, haben alle Beteiligten bereits in der Vergangenheit erhebliche Anstrengungen unternommen. Gespräche mit Betroffenen, Verbänden und den Verantwortlichen in den Behörden haben gezeigt, dass es sinnvoll ist, die verkehrliche Verfügbarkeit durch ein Maßnahmenbündel weiter zu verbessern. Über die entsprechende Vorlage einschließlich einer Mitteilung an die Hamburgische Bürgerschaft hat der Senat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 entschieden. Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, einzelne Äußerungen von Senatsmitgliedern zu kommentieren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die Hamburgische Bürgerschaft nicht vor dem am 13. Dezember 2018 Drucksache 21/15577 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 erfolgten Beschluss über den Doppelhaushalt für die Jahre 2019/2020 über den insgesamt 24 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog zur „Stärkung der Baustellenkoordinierung“ informiert? Das entsprechende Programm war zu diesem Zeitpunkt noch nicht beschlossen. 2. Ist der insgesamt 24 Punkte umfassende Maßnahmenkatalog zur „Stärkung der Baustellenkoordinierung“ aus Sicht des Senats haushaltsrelevant ? Wenn nein, warum nicht? Die erforderlichen Mittel werden im Rahmen vorhandener Ermächtigungen finanziert. 3. Der Verkehrssenator und der Verkehrsstaatsrat antworteten auf die mehrfachen Nachfragen von anwesenden Mitgliedern der LPK nach etwaigen Mehrkosten und zusätzlichen Stellen zur Umsetzung des vorgestellten Maßnahmenpakets auffallend unkonkret und ausweichend. Hat der Senat beziehungsweise haben die zuständigen Behörden ermittelt , a) wie viele zusätzliche Stellen, b) welche Mehrkosten für die Realisierung der in der LPK vom 18.12.2018 angekündigten Maßnahmen zur Verkehrsflussoptimierung notwendig sein werden? Wenn ja, c) wie viele zusätzliche Stellen werden diesbezüglich in welchen Einrichtungen wann eingerichtet werden und inwiefern werden diese Einrichtungen hierfür zusätzliche Personalmittel zugewiesen? d) Mehrkosten in welcher Höhe werden in welchen Einrichtungen bis wann hierdurch entstehen und inwiefern werden diesen Einrichtungen hierfür zusätzliche Finanzmittel zugewiesen? Wenn nein, warum nicht? Die jeweiligen Fachbehörden und Bezirksämter entscheiden in eigener Zuständigkeit über die Einrichtung der erforderlichen Projektstellen. Der daraus entstehende Personalmehraufwand sowie der Sachmittelaufwand werden aus vorhandenen Ansätzen abgedeckt. 4. Der Präses der BWVI äußerte in der LPK vom 18.12.2018, dass er über die Presseberichterstattung vom 15.12.2018 bezüglich des besagten Maßnahmenpakets „selbst überrascht“ gewesen sei. a) Inwiefern können der Senat oder die zuständigen Behörden ausschließen , dass Vertreter des Senats, der Spitzen der zuständigen Behörden und/oder der Pressestellen der zuständigen Behörde vor dem 15.12.2018 Informationen bezüglich des Maßnahmenpakets zur „Stärkung der Baustellenkoordinierung“ an die Presse weitergegeben haben? b) Wann und wie sollte die Veröffentlichung des Maßnahmenpakets nach Ansicht des Präses der BWVI ursprünglich erfolgen? Siehe Vorbemerkung 5. In der im Rahmen der LPK vom 18.12.2018 im Namen der Pressestellestelle des Senats herausgegebenen begleitenden Pressemitteilung sind auch Zitate des Finanz- und des Innensenators enthalten, obwohl diese beiden Senatsmitglieder selbst gar nicht an der besagten LPK teilnahmen . a) Welchen Sinn ergeben den Senatoren zugeschriebene Zitate, wenn die entsprechenden Senatoren an den jeweiligen Terminen überhaupt nicht teilnehmen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15577 3 b) Aus welchen Gründen haben der Präses der Finanzbehörde und der Präses der Behörde für Inneres und Sport (BIS) jeweils beide nicht an der LPK vom 18.12.2018 teilgenommen, obwohl beide in der besagten begleitenden PM des Senats namentlich zitiert worden sind? Die Vertretung des Senats in Presseterminen wird einvernehmlich festgelegt. 6. Der Verkehrsstaatsrat sagte in der LPK vom 18.12.2018, die jetzige Beschlusslage des Senats bezüglich des besagten Maßnahmenpakets sei „wie Weihnachten“. Warum ist dies im Detail so und warum hat es bei der Beschlusslage des Senats vorher nicht geweihnachtet? Siehe Vorbemerkung. 7. Der Präses der BWVI sagte in der LPK vom 18.12.2018 mit Blick auf die Umsetzung der verschiedenen Punkte des besagten Maßnahmenpakets , dass er hoffe, dass man im Mai einen „ersten Hochlauf“ haben werde. Auch in den Punkten 19 und 21 wird der Mai 2019 als zeitliche Zielmarke definiert. Was macht den Mai 2019 aus der Perspektive der Baustellenkoordinierung heraus so besonders? Ziel des Senats ist es, wesentliche Verbesserungen rasch zu erreichen. 8. Der Präses der BWVI verwendete bei seinen Erläuterungen im Rahmen der LPK vom 18.12.2018 an mehreren Stellen Fußballmetaphern. Welche Gemeinsamkeiten beziehungsweise Unterschiede weisen der Fußballsport und das System der Baustellenkoordinierung in Hamburg nach Ansicht des Verkehrssenators auf? 9. Auf die Fragen von anwesenden Mitgliedern der LPK, wer denn bisher bei der Baustellenkoordinierung „gepennt“ habe, antwortete der Präses der BWVI, dass die Strukturen bisher nicht gestimmte hätten. Auf eine Nachfrage hierzu, ob denn nur der neue Präses der BWVI dies erkannt habe, antwortete dieser, dass er dies halt nun so mache. Diese Einlassungen werfen Fragen zum Wirken des vorherigen Präses der BWVI sowie zum Wirken des Verkehrsstaatsrates und der übrigen zuständigen Senatoren auf. a) Was hat der aktuelle Präses der BWVI hinsichtlich der Baustellenkoordinierung bisher anders gemacht als sein Amtsvorgänger? b) Was macht der Staatsrat für Verkehr in der BWVI seit dem Amtsantritt des aktuellen Präses der BWVI anders hinsichtlich der Baustellenkoordinierung ? c) Was machen die übrigen zuständigen Senatoren seit dem Amtsantritt des aktuellen Präses der BWVI anders hinsichtlich der Baustellenkoordinierung ? Siehe Vorbemerkung.