BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15578 21. Wahlperiode 21.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 19.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Aufnahme einer Ausschlussfrist für Erstattungsansprüche der Krankenkassen in das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Welche Maßnahmen plant Hamburg, um den eingetretenen Mehrbelastungen seiner Sozialgerichtsbarkeit organisatorisch zu begegnen? Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Pflegepersonalstärkungsgesetz, welches voraussichtlich im Januar 2019 in Kraft treten soll, wurde ein Änderungsantrag in die Beschlussvorlage des federführenden Bundestags- Gesundheitsausschusses aufgenommen, demzufolge sich die Verjährungsfristen für Erstattungsansprüche der Krankenkassen gegenüber Krankenhäusern bei fehlerhaften Abrechnungen rückwirkend bis 2017 von vier auf zwei Jahre verkürzen sollen. In der Folge haben in unterschiedlichen Bundesländern die Krankenkassen schon einmal vorsorglich Klage eingereicht, sodass inzwischen eine Klagewelle auf die Sozialgerichte zurollt, deren Arbeitspensum kaum mehr bewältigt werden kann. In Hessen1 sind beispielsweise beim Sozialgericht in Frankfurt aktuelle Verfahrenszahlen aufgelaufen, die „normalerweise“ dem durchschnittlichen Klageaufkommen von fünf Monaten entsprechen. Anscheinend handelt es sich hierbei sogar um ein bundesweites Problem2, das keineswegs nur auf die Länder Hessen3 und Niedersachsen4 beschränkt ist, sondern auch die Sozialgerichtsbarkeit in Hamburg massiv betrifft.5 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Auch am Sozialgericht Hamburg ist eine Vielzahl von Rückforderungsklagen von Krankenkassen gegenüber Krankenhäusern eingegangen. Deren Auswirkungen beschäftigen derzeit alle Verfahrensbereiche des Gerichts. Im Rahmen ihrer richterlichen Unabhängigkeit bearbeiten die hiermit befassten Richterinnen und Richter sowie die Servicebereiche weiterhin vorrangig solche Verfahren, in denen es um dringende soziale Anliegen der Bürgerinnen und Bürger geht. Aus diesem Grund werden in Bezug auf die durch die Krankenkassen anhängig gemachten Verfahren zunächst nur die absolut notwendigen Bearbeitungsschritte vorgenommen. Angesichts der sehr hohen Zahl dieser Verfahren bindet auch dieses Bearbeitungsniveau aber Arbeitskraft im erheblichen Ausmaß. 1 Legal Tribune Online, 16.11.2018. 2 Ebenda. 3 Sendung: hr-iNFO, 22.11.2018. 4 „Lingener Tagespost“, 20.11.2018. 5 „Hamburger Abendblatt“, 16.11.2018. Drucksache 21/15578 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Auch vor diesem Hintergrund wird das Sozialgericht zum Jahr 2019 nochmals um drei Stellen für Richterinnen und Richter sowie fünf Stellen für den Servicebereich verstärkt (siehe Drs. 21/15375). Welche weiteren organisatorischen Veränderungen mit der Verstärkung einhergehen, hat das Präsidium des Sozialgerichts noch nicht entschieden . Dies vorangestellt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Der Sprecher des Sozialgerichts Hamburg sagte, die aktuellen Fallzahlen würden die Arbeitskraft der Richter und Mitarbeiter auf Jahre binden .6 Welche organisatorischen Maßnahmen plant der Senat, um dem gesteigerten Arbeitspensum im diesem Zeitraum zu begegnen? 2. In welchen anderen Bereichen der Hamburger Sozialgerichte kommt es derzeit aufgrund der Klageflut der Krankenkassen zu Bearbeitungstaus und mit welchen Größenordnungen rechnet der Senat im Hinblick auf die Anzahl unbearbeiteter Fälle in diesen Bereichen? 3. Welche Regelungen plant der Senat für dringende soziale Anliegen von Bürgern, die aufgrund der Arbeitsüberlastung der Sozialgerichtsbarkeit nachteilig betroffen sind? Siehe Vorbemerkung. 6 Ebenda.