BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1558 21. Wahlperiode 18.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 11.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Störfaktoren für Anlieger von Windenergieanlagen (WEA) – Nachfrage Unter Bezugnahme auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/1454 ergibt sich folgende Nachfrage (zur Antwort auf Frage 3.). Ich frage den Senat: Welche konkreten Messergebnisse ergaben die Lärmmessungen nach dem Ersatz alter beziehungsweise Neubau von WEA an den Messpunkten vor Ort entsprechend der Vorgabe der technischen Richtlinie (Rohdaten)? Bitte einzeln angeben. Für die Windkraftanlage Vestas V90 am Standort Francop ergibt sich als VorabErgebnis für die FGW-konforme Emissionsmessung ein maximaler Schalleistungspegel von 103,4 dB(A). Siehe hierzu auch Anlage 1. Das Vorab-Ergebnis ersetzt keinen schalltechnischen Bericht. Ein ausführlicher gutachterlicher Bericht wird derzeit erstellt und nach Fertigstellung der Behörde zur Prüfung vorgelegt. In der Genehmigung wurde festgelegt, dass die von dieser Anlage ausgehenden Schallemissionen einen maximalen Schallleistungspegel von 106,0 dB(A) nicht überschreiten dürfen. Für die Anlage Senvion MM100 im Windpark Neuengamme West wurde durch ein 62 Seiten umfassendes Schallemissionsgutachten gemäß FGW TR 1, Rev. 18, bei 95 Prozent der Ausgangsnennleistung ein Schalleistungspegel von 104,8 dB(A) bei einer kombinierten Gesamtunsicherheit von 0,7 dB ermittelt. Zur Zusammenfassung und Bewertung siehe Anlage 2. In der Genehmigung wurde festgelegt, dass die von diesen Anlagen ausgehenden Schallemissionen einen maximalen Schallleistungspegel von 105,8 dB(A) nicht überschreiten dürfen. Damit ist nachgewiesen, dass der genehmigte Schallemissionswert eingehalten wird. Anlage 1: Vorabergebnisse Francop Drucksache 21/1558 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anlage 1 RichterJ Schreibmaschinentext Anlage 2: Auszug aus Schallemissionsgutachten Neuengamme West Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1558 3 Anlage 2 1558ska_Text 1558ska_Anlagen 1558ska_Antwort_Anlage1 1558ska_Antwort_Anlage2