BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15607 21. Wahlperiode 08.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 02.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Vergabe städtischer Grundstücke in Erbpacht Der Senat plant offenbar, städtische Grundstücke zukünftig nicht mehr zu verkaufen, sondern in Erbpacht zu vergeben und erhofft sich dadurch mehr Einfluss auf die Entwicklung des Immobilienmarktes in Hamburg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlagen von Auskünften der SAGA und der Hafencity Hamburg GmbH wie folgt: 1. Wie viele im Eigentum der Stadt Hamburg oder städtischer Unternehmen wie SAGA GWG, LIG, HPA, HafenCity Hamburg GmbH et cetera befindliche Immobilien sind derzeit in Erbpacht vergeben? Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat derzeit 4 400 und die SAGA 13 Erbbaurechte vergeben. 2. Bitte die zu Frage 1. angegebene Gesamtanzahl nach Art der Nutzung (landwirtschaftliche Flächen, Wohngebäude, Gewerbegebäude, freie Grundstücke et cetera) aufschlüsseln sowie jeweils Grundstücksgröße und BGF aufführen. Anzahl gewerblicher Erbbaurechte und Erbbaurechte zu Wohnzwecken Gewerbe Wohnen Fläche BGF SAGA 3 9 086 m² 3 212 m² 10 6 646 m² 2 699 m² LIG** 285 rd. 5,7 Mio. m² * 4 115 rd.4,5 Mio. m² * Hierin enthalten der Flughafen mit 5,1 Millionen m² ** Die Bruttogeschossfläche der auf städtischen Erbbaurechtsgrundstücken errichteten Gebäude wird vom LIG nicht gesondert statistisch erfasst. Die Vergabe von Erbbaurechten erfolgt lediglich für gewerbliche Nutzungen oder Wohnnutzungen. 3. Wer sind die bestehenden Pächter städtischer Immobilen? Bitte für die unter Frage 2. aufgeführten Immobilienarten differenzieren nach Privatpersonen und Unternehmen. Die erfragten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst. Für eine Differenzierung nach Privatpersonen und Unternehmen wäre eine manuelle Auswertung von rund 4 400 Einzelvorgängen erforderlich, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. 4. Wie hoch sind die Pachteinnahmen bestehender Erbpachtverträge zu 1. insgesamt? Bitte aufschlüsseln nach Immobilienarten analog Frage 2., Drucksache 21/15607 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 jeweils nach Privatpersonen und Unternehmen differenzieren und die Beträge für die Kalenderjahre von 2010 bis 2035 angeben. Die Einnahmen beim LIG beliefen sich in den Jahren 2013 (Gründung des LIG) bis 2017 auf rund 17 Millionen Euro/p.a. Hierbei wurden die Einmalzahlungen auf die Laufzeit des Erbbaurechts aufgeteilt. Der Jahresabschluss für 2018 liegt noch nicht vor. Die Einnahmen aus Erbbauzinsen setzen sich zusammen aus laufenden Zahlungen und Einmalentgelten. Dabei ergeben sich Veränderungen durch den Verkauf von mit Erbbaurechten belasteten Grundstücken, durch Neubestellungen von Erbbaurechten , durch bauliche Erweiterungen oder durch normale Erbbauzinserhöhungen. Belastbare Zahlen können daher für die Jahre 2019 bis 2035 nicht geliefert werden. Die SAGA hat mitgeteilt, dass es sich hierbei um Geschäftsgeheimnisse handele, zu denen das Unternehmen keine Auskünfte erteilt. 5. Wie viele Erbpachten zu 1. laufen in den kommenden Jahren aus? Bitte aufschlüsseln nach Immobilienarten analog Frage 2., jeweils Grundstücksgröße und BGF aufführen, nach Privatpersonen und Unternehmen differenzieren und für die Kalenderjahre bis 2035 aufführen. Bis zum 31. Dezember 2035 laufen beim LIG 79 Gewerbe- (268 535 m²) und 295 Wohnerbbaurechte (276 265 m²) aus. Daneben läuft auch der Erbbaurechtsvertrag mit dem Hamburger Flughafen in diesem Zeitraum aus. Die Verlängerung wird aktuell verhandelt. Bei der SAGA läuft ein gewerbliches Erbbaurecht (5 857 m² Grundstücksfläche , 2 433 m² BGF) aus. Im Übrigen siehe Antworten zu 2 und zu 3. 6. Beabsichtigt der Senat bei auslaufenden Erbpachtverträgen vom Heimfall Gebrauch zu machen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchen Fällen? Bitte um Angabe der Immobilienarten und Prognose des Umfangs hinsichtlich Grundstückflächen und BGF sowie Kosten und Aufschlüsselung nach Kalenderjahren bis 2035. Grundsätzlich kommt bei auslaufenden Erbbaurechten eine Verlängerung in Betracht, sofern im Einzelfall keine wohnungsbaupolitischen Besonderheiten (bei Geschosswohnungsbaugrundstücken ) oder sonstige strategischen Bedenken bestehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 7. Nach Auskunft des Senats gab es bei der Ausschreibung des Grundstücks für den geplanten Elbtower keinen Bieter, der ein Erbpachtangebot abgegeben hat. Wie kommt der Senat vor diesem Hintergrund zu der Annahme, dass Erbpacht für potenzielle Investoren am Immobilienmarkt ein attraktives Modell ist? Das internationale Ausschreibungsverfahren für eine Sonderimmobilie mit einem Investitionsumfang von 750 Euro bis 1 000 Millionen Euro ist nicht maßgeblich für die Entscheidung oder Einschätzung, ob und unter welchen Umständen Erbbaurechte regelhaft am Markt platziert werden können. 8. Welche konkreten Einflussmöglichkeiten auf den Immobilienmarkt verspricht sich der Senat aus der Veräußerung von Immobilien in Erbpacht im Gegensatz zum Verkauf? Die Bestellung von Erbbaurechten sichert den Flächenbestand der Stadt ab, sodass spätere gesamtstädtische Entwicklungen und die Umsetzung sozialpolitischer Ziele langfristig ermöglicht werden. Die zuständigen Behörden erarbeiten derzeit ein Gesamtkonzept für Erbbaurechtsbestellungen im Rahmen von Konzeptausschreibungen und Direktvergaben. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 9. Sofern der Senat sich Einflussmöglichkeiten auf die Miethöhe von Wohnungen auf Erbpachtgrundstücken verspricht, wie stellt er sich dies konkret vor? Miethöhen können im Erbbaurechtsbestellungsvertrag vereinbart und grundbuchlich und/oder über Vertragsstrafen abgesichert werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 8.