BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15609 21. Wahlperiode 08.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 02.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Hat die Freihafenelbbrücke doch noch eine Zukunft? Im November letzten Jahres wurde bekannt, dass die Hamburg Port Authority (HPA) als Eigentümerin einen kompletten Neubau oder zumindest einen Teilabriss der Freihafenelbbrücke plant. Der mögliche Abriss des Hamburger Wahrzeichens führte bereits zu breiten Protesten, insbesondere von Denkmalschützern . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Welche konkreten Einschränkungen für die verkehrliche Nutzung der Freihafenelbbrücke ergeben sich derzeit aufgrund des Bauwerkzustands und der statischen Nachrechnung? Es besteht eine Beschränkung auf zwei Fahrspuren. 2. Wann ist das Ende des planmäßigen Nutzungszeitraums erreicht und könnte dies bereits früher als ursprünglich geplant erreicht sein? Die Planer des historischen Brückenbauwerks sind seinerzeit von gänzlich anderen Nutzungen und Rahmenbedingungen ausgegangen, weshalb der vormals angenommene Nutzungszeitraum aus heutiger Perspektive in technischer Hinsicht keine Relevanz mehr besitzt. 3. Können bereits erste Aussagen über die jeweiligen Vor- und Nachteile der zwei Varianten – die Teilerneuerung unter Erhalt der genieteten Bögen sowie der komplette Abriss und Neubau – getroffen werden? Wenn nein, auf welchem Stand befinden sich die Untersuchungen und wann soll eine finale Entscheidung hierzu bekannt gegeben werden? 4. Von welchen Firmen werden die Untersuchungen zu den verschiedenen Varianten hinsichtlich der Zukunft der Freihafenelbbrücke durchgeführt und nach welchem Verfahren wird hierbei vorgegangen? Wie lautet der konkrete Prüfungszeitraum? Die HPA hat die Ingenieurbüros SSK sowie Grassl beauftragt. Bei den Untersuchungen werden verkehrliche, bautechnische, architektonische, denkmalschützerische und finanzielle Aspekte betrachtet und abgewogen. Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen, der Prüfungszeitraum ist bis Ende des Jahres 2019 vorgesehen. Auf dieser Grundlage soll dann eine Entscheidung getroffen werden. 5. Auf welchem Stand befinden sich die Gespräche zwischen der HPA und der Denkmalschutzbehörde hinsichtlich einer möglichen Sanierung, die das Ziel verfolgt, möglichst viel der Originalsubstanz zu erhalten? Drucksache 21/15609 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Laut Denkmalschutzgesetz dürfen Denkmäler nur abgerissen werden, wenn ein „übergeordnetes öffentliches Interesse“ vorliegt. Inwiefern trifft dies auf die Freihafenelbbrücke zu? Die mögliche Sanierung der Freihafenelbbrücke ist Gegenstand eines laufenden Prüfverfahrens . 7. Laut Aussagen von Experten sei ein Neubau keineswegs kostengünstiger als eine Sanierung. Kann der Senat beziehungsweise die HPA dies bestätigen? Wenn ja, welche zentralen Aspekte sprechen dennoch für einen Abriss? Wenn nein, wieso nicht? 8. Welche Auswirkungen hätte ein Neubau der Brücke auf die zukünftigen Unterhaltungskosten? Der Senat sieht davon ab, Meinungsäußerungen Dritter zu kommentieren. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. und 4. 9. Wie steht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde der Idee gegenüber, auf der oberen Ebene einen Geh- und Radweg zu errichten und damit eine „Hamburger Variante der High Line New York“ zu schaffen ? Die Herstellung eines Radwegs ist grundsätzlich beabsichtigt. 10. Bestehen in Deutschland aktuell Bemühungen, Normen für die Überprüfung und Erhaltung bestehender Tragwerke zu erlassen, wie es in der Schweiz bereits 2011 praktiziert wurde? Wie steht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde der Einführung solcher Normen gegenüber und wie bewertet dieser/diese die aktuell bestehenden Richtlinien , die sich auf die Nachrechnung beschränken und durch Experten als sehr „konservativ“ eingestuft werden? Für Erhalt und Überprüfung bestehender Tragwerke gibt es neben der Nachrechnungsrichtlinie eine Vielzahl von Normen und Richtlinien (zum Beispiel Richtlinie für die Erhaltung von Ingenieurbauwerken (RI-ERH-ING)). Diese werden stetig weiterentwickelt und vom Senat als ausreichend und ausgewogen betrachtet.