BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1562 21. Wahlperiode 18.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 11.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Gehwegreinigung am Poppenbütteler Weg ist Aufgabe der Stadtreinigung Auf Antrag der CDU-Fraktion im Regionalausschuss Alstertal hat die Bezirksversammlung Wandsbek am 05.05.2014 (Drs.-Nummer XIX-5371.1) beschlossen, dass die zuständige Fachbehörde darzulegen habe, „wem die Wege- und Reinigungspflicht am Poppenbütteler Weg (Ring 3) zwischen Brillkamp und der Susebek obliegt.“ In ihrer Mitteilung (Drs. 20-0044) als Antwort auf den beschlossenen Antrag antwortet die Behörde: „Grundsätzlich obliegt den Anliegern gem. § 29 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) die Reinigung der öffentlichen Wege. Vorliegend könnte jedoch ein Sonderfall vorliegen.“ Daher wurde in der Mitteilung eine Vor-Ort-Besichtigung durch die fachlich zuständigen Behörden (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) und das Bezirksamt Wandsbek zur Klärung des Sachverhaltes angekündigt. In einer weiteren Mitteilung (Drs. 20-0359) informiert die Behörde über den stattgefundenen Vor-Ort-Termin. Alle Beteiligten seien zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Befreiung von der Reinigungspflicht nicht begründet sei. Die CDU hingegen steht weiterhin an der Seite der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner und sieht durch die Abgrenzung der Grundstücke zum Gehweg durch die vorhandene Lärmschutzwand eine besondere Härte vorliegen , die eine Befreiung von der Reinigungspflicht rechtfertigt. Leider gibt es noch immer keine befriedigende Lösung für die Gehwegreinigung am Poppenbütteler Weg. Der Herbst steht kurz bevor und es ist den Anwohnerinnen und Anwohnern kein weiteres Jahr zuzumuten, die Gehwege , welche durch eine Lärmschutzwand von ihren Grundstücken getrennt sind, zu reinigen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Bei dem anberaumten Vor-Ort-Termin war das Bezirksamt Wandsbek wegen anderer Termine leider nicht anwesend. Hat das Bezirksamt Wandsbek den versäumten Termin nachgeholt und sich die Begebenheiten vor Ort angesehen? Wenn ja, wie schätzt das Bezirksamt Wandsbek die Situation am Poppenbütteler Weg ein und zu welcher Entscheidung ist es gekommen? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/1562 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Bezirksamt kennt die Situation vor Ort und teilt die in der Drs. 20/13829 dargelegte Einschätzung. 2. Wurde der genannte Wegeabschnitt des Poppenbütteler Weges inzwischen in das Wegereinigungsverzeichnis aufgenommen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Bisher liegen bei diesem Wegeabschnitt keine besonderen Auffälligkeiten hinsichtlich von Verschmutzungen vor, eine Aufnahme in das Wegereinigungsverzeichnis (WRV) ist derzeit nicht geplant. Im Übrigen siehe Drs. 20/13829. 3. Welche Wegeabschnitte im Alstertal und den Walddörfern sind im Wegereinigungsverzeichnis vermerkt und seit wann? Seit dem Jahr 2000 haben im Alstertal und den Walddörfern bis auf die in der Antwort zu 5. genannten Löschungen keine Änderungen im WRV stattgefunden. Folgende Wegeabschnitte sind für das Alstertal und die Walddörfer im WRV enthalten: Straße Ortsteil Alsterredder 518 - Sasel Alte Landstraße 519 - Poppenbüttel Am Hehsel 520 - Hummelsbüttel Auf der Koppel 519 - Poppenbüttel Barkhausenweg 520 - Hummelsbüttel Brillkamp 520 - Hummelsbüttel Claus-Ferck-Straße 525 - Volksdorf Dorfwinkel 525 - Volksdorf Eulenkrugstraße 525 - Volksdorf Farmsener Landstraße 525 - Volksdorf Frahmredder 519 - Poppenbüttel Gerckensplatz 520 - Hummelsbüttel Groten Hoff 525 - Volksdorf Halenreie 525 - Volksdorf Harksheider Straße 519 - Poppenbüttel Heegbarg 519 - Poppenbüttel Heisterkamp 520 - Hummelsbüttel Hummelsbütteler Kirchenweg 520 - Hummelsbüttel Hummelsbütteler Weg 520 - Hummelsbüttel Hummelsbüttler Dorfstraße 520 - Hummelsbüttel Hummelsbüttler Hauptstraße 520 - Hummelsbüttel Im Alten Dorfe 525 - Volksdorf Kattjahren 525 - Volksdorf Kritenbarg 519 - Poppenbüttel Kunaustraße 518 - Sasel Langenhorner Straße-Ost 519 - Poppenbüttel Langwisch 517 - Wellingsbüttel Lentersweg 520 - Hummelsbüttel Lüttmelland 518 - Sasel Meiendorfer Mühlenweg 518 - Sasel Meiendorfer Weg 525 - Volksdorf Mellenbergweg 525 - Volksdorf Moorhof 519 - Poppenbüttel Müssenredder 519 - Poppenbüttel Ohlendieck 519 - Poppenbüttel Poppenbütteler Weg 520 - Hummelsbüttel Poppenbüttler Hauptstraße 519 - Poppenbüttel Poppenbüttler Landstraße 519 - Poppenbüttel Rabenhorst 517 - Wellingsbüttel Rehmkoppel 517 - Wellingsbüttel Rehmkoppelstieg 517 - Wellingsbüttel Rockenhof 525 - Volksdorf Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1562 3 Straße Ortsteil Rolfinckstrasse 517 - Wellingsbüttel Ruscheweyhstraße 520 - Hummelsbüttel Saseler Bogen 518 - Sasel Saseler Chaussee 518 - Sasel Saseler Damm 519 - Poppenbüttel Saseler Markt 518 - Sasel Saseler Parkweg 518 - Sasel Schwarzdornweg 517 - Wellingsbüttel Stadtbahnstraße 518 - Sasel Stormarnplatz 519 - Poppenbüttel Tegelsbarg 520 - Hummelsbüttel Uppenhof 525 - Volksdorf Volksdorfer Weg 518 - Sasel Von-Kurtzrock-Ring 517 - Wellingsbüttel Vörstekoppel 519 - Poppenbüttel Waldweg 518 - Sasel Weisse Rose 525 - Volksdorf Wellingsbüttler Weg 517 - Wellingsbüttel Wentzelplatz 519 - Poppenbüttel Wiesenhöfen 525 - Volksdorf 4. Gibt es ähnliche Fälle im Alstertal und den Walddörfern, wo die Aufnahme in das Wegereinigungsverzeichnis ebenfalls noch ungeklärt ist oder abgelehnt wurde? Nein. 5. Welche Wegeabschnitte im Alstertal und den Walddörfern sind seit 2011 aus dem Wegereinigungsverzeichnis gelöscht worden und warum jeweils? Zur Fortschreibung des WRV wurden am 1. April 2012 folgende Wegeabschnitte im Ortsteil Hummelsbüttel gelöscht:  Immenkoppel,  Immenredder,  Immenstieg. Die Herausnahme erfolgte, da die Straßen Immenkoppel, Immenredder und Immenstieg zum einen in keinem zusammenhängenden Reinigungsgebiet liegen und zum anderen weder bei der Hotline „Saubere Stadt“ noch der Qualitätskontrolle der SRH auffällig waren.