BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15625 21. Wahlperiode 11.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 03.01.19 und Antwort des Senats Betr.: OECD-Studie – Wie schneidet Hamburg ab? Laut einer OECD-Studie, die „Indikatoren der Immigranten-Integration“ untersucht , schneidet Deutschland bei den Fortschritten der Integration von Ausländern nicht gut ab.1 Ein großer Teil des Potenzials, das Einwanderer mit sich bringen, bleibe zulasten von Wirtschaftswachstum ungenutzt. Fast jeder siebte Zuwanderer, nämlich 13 Prozent, soll nur die Grundschule – oder sogar nicht einmal diese – besucht haben. Bei der Zuwanderung von Geringqualifizierten erreicht Deutschland in der OECD-Untersuchung Platz 39 von 41. Andererseits gelingt es der Studie zufolge auch nicht die Zugewanderten in besonderem Maße entsprechend ihrer Ausbildung einzusetzen. Die Überqualifizierten-Quote unter Ausländern beträgt der Untersuchung zufolge 31 Prozent. Besorgniserregend ist zudem, dass sich unter den Zuwanderern in Deutschland ein Anteil von 17 Prozent nicht zugehörig fühlt. Die Ergebnisse der OECD-Studie begründen die Sorge, wie die Integrationsfortschritte aktuell in Hamburg sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Dem Senat ist die Integration von Zugewanderten ein wichtiges Anliegen. Im Hamburger Integrationskonzept 2017 (Drs. 21/10281) sind zentrale Ansätze hierfür aufgeführt. Hierzu gehören unter anderem die interkulturelle Öffnung der Verwaltung, die Verbesserung der gesellschaftlichen und politischen Mitgestaltungsmöglichkeiten der Menschen mit Migrationshintergrund sowie ihrer Teilhabe am Erwerbsleben, das Werben für die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit und die Förderung von diversen Projekten, etwa auf Quartiersebene. Im Übrigen siehe Drs. 21/10281. In den Einzelfragen werden die unterschiedliche Zielgruppen beschreibenden Begriffe Ausländer, Zuwanderer und Geflüchtete genutzt. Der Kontext dieser Anfrage einschließlich der dort genannten Zahlen bezieht sich, bis auf die Fragestellung zu 5., durchgängig auf das Thema Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Soweit die erfragten Daten vorliegen, werden die Einzelfragen daher auch nur für die Zielgruppe der Geflüchteten beantwortet. Seit Herbst 2015 betreiben die Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur), Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) das Vorhaben W.I.R – work and integration for refugees. Die BASFI hat dazu wiederholt ausführlich berichtet. Siehe hierzu unter anderem Drs. 21/12482. 1 https://www.welt.de/wirtschaft/article185252246/OECD-Jeder-siebte-Zuwanderer-hat-nur- Grundschulniveau.html?wtrid=onsite.onsitesearch. Drucksache 21/15625 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Ziel, Geflüchtete in Arbeit oder Ausbildung auf den Hamburger Arbeitsmarkt zu bringen, gelingt. Die Beratungen bei W.I.R und die Nutzung der von den Partnern des Vorhabens W.I.R entwickelten und umgesetzten Maßnahmen und Initiativen haben dazu ihren Teil beigetragen. Mit Stand April 2018 (aktuell vorliegende Daten) waren 10 556 Personen aus den acht Hauptasylherkunftsländern in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Das entspricht einem Zuwachs von 3 104 Personen gegenüber dem Vorjahr. Damit setzt sich der schon in den Vorjahren beobachtbare Trend erfreulicherweise mit steigender Dynamik fort. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter und Agentur wie folgt: 1. Seit 2015 sind mehr als 55 000 Menschen in Hamburg zugewandert: a. Wie viele volljährige Zuwanderer haben nur die Grundschule beziehungsweise gar keine Schule in ihrem Herkunftsland besucht? Wie hoch ist die Geringqualifiziertenquote unter den Zuwanderern in Hamburg? b. Wie viele Zuwanderer in Hamburg haben einen Schulabschluss, der in Deutschland vergleichbar ist mit dem Hauptschul-/Realschul-/ Gymnasialabschluss? c. Wie viele Zuwanderer haben einen Hochschulabschluss? Wie hoch ist die Hochqualifiziertenquote unter den Zuwanderern in Hamburg? d. Wie viele Zuwanderer haben eine Ausbildung in ihrem Herkunftsland absolviert bevor sie nach Hamburg zugewandert sind? Statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Hilfsweise liegen der zuständigen Behörde Erkenntnisse von insgesamt 2 330 neu angekommenen erwerbsfähigen Geflüchteten für den Zeitraum 2017 bis 06/2018 aus dem Ankunftszentrum vor: Tabelle 1: Schulische Bildung Jahre des Schulbesuches absolut in % bis 4 Jahre 123 5,3 5-8 Jahre 474 20,4 9-10 Jahre 311 13,3 11 und mehr Jahre 1.248 53,6 Kein Schulbesuch 165 7 ohne Angabe 9 0,4 gesamt 2.330 100% Tabelle 2: Form der Ausbildung Ausbildung absolut in % keine Ausbildung 1.637 69,9 berufliche Qualifikation ausbildungsähnlich 103 4,4 akademische Ausbildung 594 25,4 ohne Angabe 7 0,3 gesamt 2.341 100% Eine Ausbildung im Sinne des deutschen dualen Ausbildungssystems wird in vielen Ländern nicht vorgehalten. Hilfsweise wird daher die Dauer der mitgebrachten beruflichen Erfahrungen ausgewiesen. Diese wird seitens der Agentur im Rahmen der Erstberatung im Ankunftszentrum nach Angaben der Befragten erfasst: Tabelle 3: Berufserfahrungen Berufserfahrung absolut in % Keine 513 22,0 0,1 – unter 2 Jahre 140 6,0 2 bis unter 5 Jahre 404 17,4 5-10 Jahre 622 26,7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15625 3 Berufserfahrung absolut in % 11 Jahre und mehr 648 27,8 ohne Angabe 3 0,1 gesamt 2.330 100% 2. Wie hat sich die Beschäftigungsquote von Zuwanderern in Hamburg seit 2015 entwickelt? Wie viele Zuwanderer sind seit 2015 in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermittelt worden? Statistische Daten zur Beschäftigungsquote im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie die statistische Auswertung des Migrations -Monitors Arbeitsmarkt Teil II, Prozess- und Strukturkennzahlen: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische- Analysen/Statistische-Sonderberichte/Generische-Publikationen/Migrations-Monitor- Prozess-und-Strukturkennzahlen.xlsm. a. Wie hoch ist die Überqualifiziertenquote von Zuwanderern auf dem Hamburger Arbeitsmarkt? Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. b. Welche Angebote erhalten Zuwanderer, die auf dem Arbeitsmarkt Fuß gefasst haben, um sich weiter zu qualifizieren? Welche Unterstützung erhalten diese Zuwanderer vom Jobcenter oder W.I.R nachdem sie eine Beschäftigungsmöglichkeit auf dem Hamburger Arbeitsmarkt gefunden haben? Gemäß § 14 Absatz 4 SGB II hat der Träger der Leistungen nach diesem Buch unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit alle im Einzelfall für die Eingliederung in Arbeit erforderlichen Leistungen zu erbringen. Es wird keine Unterscheidung nach Ethnie, Herkunft oder Migrationshintergrund vorgenommen. Den Leistungsbeziehern nach dem SGB II stehen alle im Einzelfall für die Eingliederung in Arbeit erforderlichen Leistungen zur Verfügung. Gleichwohl bietet Jobcenter zielgruppenspezifische Maßnahmen für Zugewanderte mit dem Ziel an, die in den Herkunftsländern non formal erworbenen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten festzustellen (sogenannte Eignungsfeststellungsmaßnahmen, beispielweise in handwerklichen Berufen). Zugewanderte Kundinnen und Kunden der Agentur erhalten die gleichen Fördermöglichkeiten , wie andere Beschäftigte, wenn es ein für den Arbeitsmarkt passendes und verwertbares Bildungsangebot ist. Dazu zählen abschlussorientierte Weiterbildungen für Geringqualifizierte durch zum Beispiel betriebliche Einzelumschulung, Externenprüfung , schulische Umschulungen und Umschulungen bei Trägern oder Qualifizierung während der Beschäftigung (WeGebAU). Im Rahmen der Weiterbildungsangebote werden auch die Potenziale von Zugewanderten erschlossen. Mit dem W.I.R-Programm werden alle erwerbsfähigen Geflüchteten mit Arbeitsmarktzugang betreut. Geflüchtete mit formalen und nicht formalen beruflichen Vorerfahrungen und Kenntnissen werden bereits gezielt während des Spracherwerbs beruflich integriert. Der W.I.R-Ansatz hält mit dem Unternehmensservice seit Juli 2018 auch eine nachsorgende Betreuung nach Vermittlung in Praktika, Ausbildung und Arbeit sowohl für den Arbeitgeber als auch den Beschäftigten vor und begleitet und unterstützt W.I.R-Kundinnen und Kunden bei Bedarf bis zu sechs Monate, um die Nachhaltigkeit der Integration zu verfolgen und zu steigern. Darüber hinaus steht beispielsweise das Angebot der ausländerrechtlichen Beratung allen Geflüchteten und Unternehmen zur Verfügung – unabhängig vom Status der Arbeitsmarktintegration. c. Wie viele Zuwanderer konnten ihrer Vorausbildung beziehungsweise Hochschulausbildung entsprechend auf dem Hamburger Arbeitsmarkt eine Anstellung finden? Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. d. Wie hoch ist die Quote der Zuwanderer, die sozialversicherungspflichtig im Mindestlohnsektor arbeiten? Welche Unterstützung Drucksache 21/15625 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 erhalten diese Zugewanderten, um ihrer Berufschancen zu verbessern ? Welche Angebote gibt es für welche Berufsgruppen? Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. Hilfsweise erfolgt eine Auswertung für den Niedriglohnsektor, siehe Anlage. Die Abgrenzung des unteren Entgeltbereichs (umgangssprachlich häufig Niedriglohnsektor ) wird nicht nach bestimmten Branchen vorgenommen, sondern bezieht sich auf das Bruttoarbeitsentgelt, welches von den Beschäftigten erzielt wird. In Anlehnung an die „Organisation for Economic, Cooperation and Development (OECD)“ gilt hier als Geringverdiener, wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter/Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe verdient (Schwelle des unteren Entgeltbereich). Dabei können sowohl ein bundeseinheitlicher Schwellenwert als auch unterschiedliche Schwellenwerte für West- und Ostdeutschland genutzt werden (siehe Anlage). Im Übrigen siehe Antwort zu 2.b. 3. Zu welchem Zeitpunkt endet für Zugewanderte die Betreuung durch W.I.R beziehungsweise das Jobcenter? Das Programm W.I.R der Freien und Hansestadt Hamburg richtet sich an alle erwerbsfähigen Geflüchteten im Alter von 18 bis 64 Jahren mit Arbeitsmarktzugang. Die Betreuung wird je nach Alter und Vorerfahrung des Geflüchteten von einem der nachfolgenden Standorte übernommen. Geflüchtete ab 25 Jahren mit beruflichen Vorqualifikationen werden in der Regel am Standort W.I.R (Millerntorplatz 1) und seinen Dependancen in Harburg und Bergedorf betreut. Die Betreuungsdauer wird individuell am Bedarf des Geflüchteten ausgerichtet . Sie soll mindestens drei Monate betragen. Die Betreuung endet entweder durch Übergabe des Geflüchteten an das Regelsystem (siehe auch Antwort zu 2.b.) ab dem Zeitpunkt, ab dem keine weitere Betreuung durch den Standort W.I.R erforderlich ist oder bei Aufnahme einer Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt, spätestens wenn die Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme einer nachhaltigen Beschäftigung erfolgt ist, wenn kein weiterer Beratungsbedarf gegeben ist. Geflüchtete ab 25 Jahren ohne berufliche Vorqualifikationen werden in den regionalen Regelstandorten von Jobcenter oder der Agentur betreut. Die Betreuung endet frühestens bei Aufnahme einer Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt, spätestens mit Wegfall der Hilfebedürftigkeit nach Aufnahme einer nachhaltigen Beschäftigung, wenn kein weiterer Beratungsbedarf gegeben ist. Die Betreuung der U25-Jährigen findet in der Jugendberufsagentur (JBA) statt. Die Betreuung in der JBA endet entweder durch Übergabe an das Regelsystem bei Erreichen der Altersgrenze (siehe auch Antwort zu 2.b.) oder bei Aufnahme einer Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt, spätestens mit Wegfall der Hilfebedürftigkeit nach Aufnahme einer nachhaltigen Beschäftigung, wenn kein weiterer Beratungsbedarf gegeben ist. Zur nachsorgenden Betreuung nach Beschäftigungsaufnahme durch den Unternehmensservice W.I.R siehe Antwort zu 2.b. 4. Welche Folgen treten ein, wenn ein Geflüchteter ein Jobangebot seitens des Jobcenters ablehnt? a. Wie oft darf ein Arbeitsangebot abgelehnt werden, bevor eine Kürzung der Transferleistungen erfolgt? Wie oft erfolgte dies bei Zugewanderten seit 2015? Die §§ 31 bis 32 SGB II regeln Sanktionen aufgrund pflichtwidrigen Verhaltens für alle SGB-II-Kundinnen und Kunden unabhängig von der Frage, ob es sich um Geflüchtete handelt. Die Vorschriften teilen sich auf in die Tatbestandsvoraussetzungen (§§ 31 und 32), die Rechtsfolgen (§§ 31a und 32) sowie Beginn und Dauer (§ 31b) von Sanktionen. Daraus folgt, dass ohne rechtlich relevanten Grund grundsätzlich kein zumutbares Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15625 5 Arbeitsangebot ohne Rechtsfolgen abgelehnt werden darf. Das Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale muss in jedem Fall individuell geprüft werden. b. Von wem werden Zugewanderte auf ein Vorstellungsgespräch vorbereitet ? Welche Unterstützungen gibt es darüber hinaus (beispielsweise Begleitung, Übersetzung, Coaching)? Wie viele Zugewanderte haben diese Maßnahmen seit 2015 bisher in Anspruch genommen? Neben der Beratung und Begleitung durch die Integrationsfachkräfte stehen den geflüchteten Menschen wie allen Kundinnen und Kunden des Jobcenters gegebenenfalls bedarfsgerechte ergänzende Unterstützungsmaßnahmen wie beispielsweise Bewerbungsmanagement oder Coaching zur Verfügung. Statistische Daten über die Anzahl der Inanspruchnahme solcher Maßnahmen im Sinne der Fragestellung werden nicht erfasst. 5. Was unternimmt der Senat, um das Zugehörigkeitsgefühl der Zugewanderten zu Hamburg/Deutschland zu verbessern? Eine vom Senat beauftragte Sonderauswertung des Integrationsbarometers des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) von Dezember 2018 (https://www.hamburg.de/contentblob/11957404/ 6bab964ab4c1d1946f59b2ff5fb3f17e/data/sonderauswertung-integration.pdf) zeigt zudem, dass sich Zuwanderinnen und Zuwanderer in Hamburg Deutschland ähnlich stark zugehörig fühlen wie Zuwanderinnen und Zuwanderer im übrigen Bundesgebiet. Das Gefühl der Zugehörigkeit zum Wohnort ist bei Zuwanderinnen und Zuwanderern in Hamburg hingegen deutlich stärker ausgeprägt als im übrigen Bundesgebiet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Ta be lle 4 : S oz ia lv er si ch er un gs pf lic ht ig V ol lz ei tb es ch äf tig te d er K er ng ru pp e m it A ng ab e zu m E nt ge lt be zo ge n au f di e S ch w el le d es u nt er en E nt ge ltb er ei ch s na ch a us ge w äh lte n S ta at sa ng eh ör ig ke ite n M er km al S oz ia lv er si ch er un gs pf lic ht ig V ol lz ei tb es ch äf tig te d er K er ng ru pp e m it A ng ab e zu m E nt ge lt In sg es am t da ru nt er : m it E nt ge lte n un te r d er bu nd es ei nh ei tli ch en S ch w el le d es u nt er en E nt ge ltb er ei ch s (2 .1 39 € ) 1 ) da ru nt er : m it E nt ge lte n un te r d er w es td eu ts ch en S ch w el le d es un te re n E nt ge ltb er ei ch s (2 .2 26 €) 1) ab so lu t A nt ei l i n % (S p. 1) ab so lu t A nt ei l i n % (S p. 4) 1 2 3 4 5 In sg es am t 64 0. 75 6 90 .7 34 14 ,2 10 1. 99 1 15 ,9 da r. ni ch te ur op äi sc he A sy lh er ku nf ts lä nd er 2 ) 4. 12 3 2. 70 6 65 ,6 2. 83 5 68 ,8 A nt ei l n ic ht eu ro pä is ch e A sy lh er ku nf ts lä nd er 0, 6 3, 0 X 2, 8 X E rs te llu ng sd at um : 0 7. 01 .2 01 9, S ta tis tik -S er vi ce N or do st , A uf tra g 27 80 03 © S ta tis tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t 1) In A nl eh n u ng a n di e D ef in iti on d er O EC D li eg t d ie S ch w el le d es u nt er en E nt ge ltb er ei ch s be i 2 /3 d es M ed ia n e nt ge lts a lle r s oz ia lv er si ch er un gs pf lic ht ig V ol lz ei tb es ch äf tig te n de r K er ng ru pp e. 2) en th al te n si nd P er so ne n m it de r S ta at sa ng eh ör ig ke it A fg ha ni st a n , E rit re a, Ir ak , I ra n, N ig er ia , P ak is ta n, S om al ia o de r S yr ie n. Drucksache 21/15625 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 15625ska_text 15625ska_Antwort_Anlage