BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15627 21. Wahlperiode 11.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 03.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklungen zum Thema Rundfunkbeitrag Der Rundbeitrag ist bis 2020 festgelegt und liegt derzeit je Haushalt und Monat bei 17,50 Euro. Nach aktuellen Pressemeldungen gibt es erneut eine Diskussion über eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags und das Modell zur Erhebung des Beitrags. Bisher bleibt die Summe der offenen Beiträge hoch. Allein in 2018 gab es bisher 24,9 Millionen Euro offene Beitragsforderungen des NDR. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden seit über zwei Jahren im Länderkreis intensiv diskutiert. Zu diesem Themenbereich gehört auch die Frage der zukünftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zum Beispiel nach einem „Indexmodell“, wonach der Beitrag in regelmäßigen Abständen auf Basis der jährlichen Inflationsrate anzuheben wäre. Die zuständige Behörde hat gemeinsam mit einigen anderen Ländern hierzu Vorschläge erarbeitet und in die Diskussion der Rundfunkkommission eingebracht. Diese Vorschläge beziehen sich auf eine Flexibilisierung des Auftrags und auf eine Budgetierung und Indexierung der zur Auftragserfüllung nötigen Mittel. Die Diskussionen dauern an. Die Rundfunkkommission wird sich voraussichtlich auf ihrer nächsten Sitzung im Februar erneut damit befassen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Norddeutschen Rundfunks (NDR) wie folgt: 1. Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat bezogen auf das derzeitige Modell zur Erhebung des Rundfunkbeitrags und im Hinblick auf das sogenannte Indexmodell? a. Welches Modell präferiert die Freie und Hansestadt Hamburg aus welchen Gründen? b. Wann ist zu dieser Thematik ein weiteres Treffen der Länder geplant und wann soll es konkrete Ergebnisse geben? c. Welche Reformen/Maßnahmen sind notwendig, um das Qualitätsniveau der Rundfunkanstalten für die nächsten Jahre sicherzustellen? Siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus hat sich der Senat damit nicht befasst. 2. Wie viele Rundfunkbeitragszahlerinnen und -beitragszahler sind auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) derzeit beitragssäumig ? Auf welches finanzielle Volumen belaufen sich die Beitragsrückstände ? Nach Auskunft des NDR führt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum 30. November 2018 auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg Drucksache 21/15627 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 93 815 Beitragskonten mit einem Mahnstatus (Erinnerung, Bescheid, Mahnung, Vollstreckungsersuchen ). Es bestehen offene Forderungen von insgesamt 27,0 Millionen Euro. Die Zahlen zum Jahresabschluss 2018 sind derzeit noch nicht verfügbar. 3. Gegen wie viele säumige Rundfunkgebührenbeitragszahlerinnen und -beitragszahler in der Freien und Hansestadt Hamburg wurden in 2018 Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt? (Bitte jahresweise auflisten und differenziert nach Erst- und Zweitwohnsitz darstellen.) 22 517. Eine Differenzierung nach Erst- und Zweitwohnsitzen ist nicht möglich (siehe dazu auch Drs. 21/14832). a. Welche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden dabei im Zusammenhang mit dem Beitreiben offener Beitragsforderungen jeweils circa wie häufig angewendet? Jahr Ankündigung der Zwangsvollstreckung Teilzahlungsvereinbarung Forderungspfändung Vermögensermittlung Vollstreckungsaußendienst 2018 12.958 2.857 6.913 17.638 2 b. Welche Summe ausstehender Beiträge konnten in 2018 jeweils beigetrieben werden? 3 148 609 Euro. c. In wie vielen Fällen waren Adressen nicht korrekt angegeben beziehungsweise waren nicht korrekt vermerkt worden? In 2 236 Fällen wurde die Vollstreckung eingestellt, da die Beitragspflichtigen an den jeweils angegebenen Adressen nicht zu ermitteln oder unbekannt verzogen waren beziehungsweise ihren Wohnort nicht mehr in Hamburg hatten. 4. Wie viele Beitragszahler/-innen wurden zu Unrecht gemahnt wegen eines Zweitwohnsitzes? Siehe Drs. 21/14832. 5. Wie hoch lagen die offenen Beitragsforderungen Ende 2017 und Ende 2018 bundesweit sowie auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg? a. Welchen absoluten Anteil machte daran jeweils der Säumniszuschlag aus? b. Welche Maßnahmen sind geplant, um diese Situation zu verbessern ? Die folgende Übersicht des NDR gibt Auskunft über die offenen Forderungen in einem Mahnstatus zu den jeweiligen Stichtagen 1. Dezember 2017 und 30. November 2018 für einen Vergleich im Jahresabstand. Aktuelle Zahlen mit Stand Dezember 2018 liegen noch nicht vor. 01.12.2017 in Euro 30.11.2018 In Euro offene Forderungen bundesweit 890,9 Mio. 827,1 Mio. davon Säumniszuschläge 10,7 Mio. 11,4 Mio. offene Forderungen Hamburg 24,5 Mio. 27,0 Mio. davon Säumniszuschläge 0,3 Mio. 0,3 Mio. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2018 besteht eine abschließende Rechtssicherheit zur Verfassungskonformität bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags. 6. Welche Einnahmen beziehungsweise Erlöse erzielte die Freie und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2017 und 2018 durch das Beitreiben von Forderungen aus dem Rundfunkbeitrag? (Bitte jahresweise auflisten.) Die Erlöse aus der Vollstreckungsgebühr für den Beitragsservice betragen 840 460,83 Euro im Jahr 2017 und 422 377,75 Euro im Jahr 2018. Die Erlöse aus der Erstattung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15627 3 von Auslagen für den Beitragsservice betragen 71 095,32 Euro im Jahr 2017 und 56 169,02 Euro im Jahr 2018. Die Buchungen des Jahres 2018 sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb sind die entsprechenden Zahlen vorläufig. 7. Wie bewertet der Senat die bisher offen gelegten Gehälter der ARD? a. Welche Angaben kamen vonseiten des NDR zu welchen Positionen ? b. Welche Angaben fehlen beziehungsweise könnten nachgereicht werden? c. Welche Kosten belasten die Sendeanstalten zum großen Teil (bitte anhand des KEF-Berichts darstellen)? Zu den Informationen des NDR siehe https://www.ndr.de/der_ndr/daten_und_fakten/ Wie-viel-verdient-der-Intendant-des-NDR,ndrdaten157.html. Der KEF-Bericht ist unter https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/21._Bericht.pdf frei abrufbar. Zur Frage nach der Bewertung durch den Senat sei darauf hingewiesen, dass Anfragen ein Mittel der Informationsgewinnung und kein Instrument zur Initiierung einer Meinungsbildung sind (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urt. v. 19. Dezember 2008 – 35/07 -, juris Rn. 177).