BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15630 21. Wahlperiode 11.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 03.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Leistungen an Opfer von Gewaltdelikten nach dem Opferentschädigungsgesetz Das derzeit geltende Opferentschädigungsgesetz (OEG), das nach einer Initiative der Bundesregierung spätestens zum Jahr 2022 durch ein neues Sozialgesetzbuch (SGB) XIV abgelöst werden soll, gewährt Opfern von Gewaltdelikten materielle Unterstützung. Die Versorgung wird auf verschiedene Art und Weise gewährt, zum Beispiel durch Übernahme der Heilbehandlungskosten oder durch Bewilligung fortlaufender Versorgungsbezüge (Renten). Leider ist das OEG selbst bei Behörden und Rechtsanwälten vielfach unbekannt. Deshalb erhalten zu wenige Betroffene spürbare Hilfe bei der Bewältigung der verschiedenen Tatfolgen. Anspruch auf Versorgung hat grundsätzlich jeder, der durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriff an der Gesundheit geschädigt wird. Die Anzahl der Opfer von Straftaten in Hamburg lag im Jahr 2017 ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bei 33 764; darunter gab es 7 841 Gewalttaten. Diesen Menschen soll schnell, unbürokratisch und effektiv geholfen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Straftaten, aus denen sich grundsätzlich Ansprüche nach dem OEG ergeben könnten, wurden seit dem Jahre 2016 registriert? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) Im Jahre 2016 wurden 8 605 Straftaten der Gewaltkriminalität registriert, im Jahre 2017 insgesamt 7 841 Gewalttaten. Für das Jahr 2018 sind die PKS-Jahresdaten derzeit valide bis einschließlich September; im Zeitraum Januar bis September 2018 wurden 5 602 Fälle erfasst. 2. Wie viele Anträge nach dem OEG wurden in Hamburg seit dem Jahre 2016 jährlich gestellt? a. Wie viele dieser Anträge wurden jeweils abgelehnt, bewilligt oder auf sonstige Art erledigt? b. Wie viele dieser Anträge wurden jeweils mit welcher Leistungsart bewilligt? c. Was sind die wesentlichen Ablehnungsgründe? Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Hamburg seit dem Jahre 2016: Drucksache 21/15630 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr 2016 2017 01 – 11/ 2018 gestellte Anträge 410* 426 399 Erledigungen 536 463 383 durch Bescheid 497* 418 332 auf sonstige Weise 39 45 51 positive Entscheidung 166* 161 134 Bewilligung nach Leistungsart 166 161 134 Rentenbewilligung 11 31 21 Anerkennung unter 25 GdS 99 95 85 vorübergehende Gesundheitsstörung 56 35 28 Ablehnung 331* 257 198 kein Nachweis 236 176 130 Versagung 26 14 10 sonstige Ablehnung 69 67 58 * Siehe auch Drs. 21/7706. Das OEG setzt voraus, dass für alle Entschädigungsleistungen ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff gegen eine Person sowie ein dadurch verursachter Grad der Schädigung von mindestens 25 über einen Zeitraum von länger als sechs Monaten vorliegt. d. Gegen wie viele ablehnende Entscheidungen wurde jährlich seit dem Jahre 2016 Widerspruch eingelegt und wie häufig wurde diesem im Verwaltungswege jeweils abgeholfen? Gegen wie viele Ablehnungen wurde Klage erhoben und wie viele davon waren erfolgreich? Wiedersprüche und Klagen seit dem Jahre 2016: Jahr 2016 2017 01 – 11/ 2018 eingelegte Widersprüche 109 107 77 erledigte Widersprüche 95 104 134 volle Abhilfen 0 4 0 Klagen 45 48 33 erfolgreich 5 7 3 e. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge nach dem OEG seit dem Jahre 2016 jährlich entwickelt? f. Wie hat sich die Situation der für die Bearbeitung von OEG- Anträgen im Versorgungsamt zuständigen Stellen seit dem Jahre 2016 entwickelt? Bitte jeweils Stellen-Soll und Stellen-Ist in VZÄ zum Stichtag 1.1. und 1.7. angeben. g. Wie haben sich die Mittel für Geld- und Sachleistungen nach dem OEG im Haushalt seit dem Jahre 2016 jährlich entwickelt? Bitte jeweils Soll und Ist darstellen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der OEG-Anträge lag in 2016 bei 17,6 Monaten , in 2017 bei 14,5 Monaten und bis 11/2018 bei 13,1 Monaten. Im Übrigen siehe zu den Bearbeitungszeiten unter anderem auch Drs. 21/4375. Die Stellensituation im Bereich der OEG-Antragssachbearbeitung hat sich wie folgt entwickelt: Jahr 2016 2017 2018 2019 Stichtag 1.1. 1.7. 1.1. 1.7. 1.1. 1.7. 1.1. VZÄ-Soll 8 8 8 8 8 8 8 VZÄ-Ist* 7,63 7,6 7,6 6,6 8 7 7 * Tatsächlicher Besetzungsstand Hierbei ist anzumerken, dass die Sachbearbeitungsstellen neben OEG-Anträgen auch Anträge im Bereich der anderen Anwendungsgesetze des Sozialen Entschädigungs- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15630 3 rechts von früheren Bundeswehrsoldaten, Zivildienstleistenden, Impfgeschädigten und ehemaligen politischen Häftlinge der früheren DDR bearbeiten. Entwicklung der OEG-Geld- und Sachleistungen im Haushalt (Werte in Millionen Euro): Jahr 2016 2017 2018 (vorläufig) Ist 4,9 5,0 5,6 Soll 5,0 5,3 5,6 3. In welcher Relation standen die seit 2016 jährlich nach dem OEG gestellten Anträge zur jeweiligen Anzahl der anspruchsrelevanten Gewaltstraftaten? Im Jahre 2016 lag die Relation zwischen den registrierten Gewalttaten (8 605) und den gestellten OEG-Anträgen (410) bei 4,8 Prozent, im Jahre 2017 bei 5,4 Prozent (7 841 Gewalttaten bei 426 Anträgen) und für den Zeitraum Januar bis September 2018 (5 602 Gewalttaten bei 332 Anträgen) betrug die Quote 5,9 Prozent. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. a. bis c. 4. Was unternimmt Hamburg, um vor allem unter dem geplanten neuen Entschädigungsrecht die Bürger verstärkt zur Stellung von Anträgen nach dem OEG zu ermuntern? Das geplante neue Entschädigungsrecht liegt bislang lediglich als ein erster Referentenentwurf des zuständigen Bundesministeriums vor, insofern hat sich der Senat damit noch nicht befasst. Erst wenn im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Regelungen verbindlicher werden, ist eine zielgerichtete Information der Bürger sinnvoll. Im Übrigen sind die Planungen hierzu noch nicht abgeschlossen.