BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15635 21. Wahlperiode 11.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 03.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Wütender Mob greift Einsatzkräfte der Feuerwehr an „Die Bild“ Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 01.01.2019 über den Angriff eines „wütenden Mobs“ auf die Rettungskräfte der Feuerwehr. Vorausgegangen war diesem Angriff ein Notruf aus der Shisha Bar „High Class“ gegen 02.22 Uhr des 01.01.2019, in dem gemeldet wurde, dass ein dortiger Gast von einem unbekannten Mann mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt worden sei. Als ein Feuerwehrauto von einem anderen Einsatz am Tatort anhielt, stürmten etwa 20 Männer auf das Fahrzeug zu und griffen die Feuerwehrleute an. Später musste die herbeigeeilte Polizei die Einsatzkräfte der Feuerwehr mit Maschinenpistolen schützen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei ist es am 1. Januar 2019 gegen 02.15 Uhr im Bereich Barmbeker Markt auf der Straße zu Auseinandersetzungen zwischen mehreren Personen gekommen, in deren Folge es zu Körperverletzungsdelikten und einem Raub kam. Im Verlauf der Auseinandersetzung sollen einige wenige Personen auf ein anlässlich eines bereits gelöschten Feuers noch in dem Bereich anwesendes Löschfahrzeug der Feuerwehr zugelaufen sein und eine bisher unbekannte Person soll versucht haben, die Türen des Löschfahrzeugs zu öffnen. Als dies nicht gelang, soll die Person das Löschfahrzeug mit Gegenständen beworfen haben; daraufhin setzte die Besatzung des Löschfahrzeugs über Funk einen Notruf ab und verließ den Ereignisort. Feuerwehrangehörige wurden bei dem Vorfall nicht verletzt; Beschädigungen am Rettungswagen wurden nicht festgestellt. Die anlässlich der Körperverletzungsdelikte und dem Raub gesondert verständigten und vor Ort tätigen Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei konnten alle erforderlichen Maßnahmen ohne Störungen durchführen. Vorläufige Festnahmen gab es im Zusammenhang mit dem Einsatzgeschehen nicht. Die polizeilichen Ermittlungen zu allen in diesem Zusammenhang eingeleiteten Ermittlungsverfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden, sieht die Polizei daher von weiteren Angaben ab. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele der Angreifer wurden vorläufig festgenommen? 2. Gegen wie viele wurde U-Haft angeordnet? 3. Welche Staatsangehörigkeit besitzen die Angreifer? 4. Wie viele Personen sind ausreisepflichtig? 5. Wie viele sind bereits strafrechtlich auffällig gewesen? Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/15635 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Gab es bei dieser Bar bereits in der Vergangenheit Auffälligkeiten in ordnungs- oder strafrechtlicher Hinsicht? Seit der Eröffnung der im Eingangstext benannten Shisha-Bar „High Class“ im Juni 2018 liegen dem Bezirksamt-Nord drei Polizeiberichte über Ruhestörungen durch zu laute Musik vor. Nach einer anlassbezogenen Kontrolle vor Ort durch die zuständigen Gewerbekontrolleure kam es zu keinen weiteren Beschwerden. Weitere Auffälligkeiten sind dem Bezirksamt Hamburg-Nord und der Polizei aktuell nicht bekannt; im Übrigen siehe Antwort zu 7. 7. Welche Hamburger Shisha-Etablissements waren im Jahr 2018 Gegenstand ordnungs- oder strafrechtlicher Ermittlungsverfahren? Neben der benannten Shisha-Bar waren im Jahr 2018 nach Auskunft der Bezirksämter insgesamt 13 Shisha-Bars Gegenstand ordnungsrechtlicher Verfahren, hiervon fünf im Bezirk Hamburg-Mitte, vier in Wandsbek, drei in Harburg und eine im Bezirk Altona. Von der Benennung der betroffenen Shisha-Bars wird aus datenschutzrechtlichen Gründen abgesehen. Von der Polizei werden Statistiken im Sinne der Fragestellung nicht geführt. Für die Beantwortung wäre eine Durchsicht sämtlicher Vorgänge der infrage kommenden Sachgruppenzeichen erforderlich. Die Auswertung mehrerer Zehntausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Hamburger Staatsanwaltschaften wird der Tatort nicht zuverlässig gespeichert. Auch wird nicht erfasst, ob ein Shisha-Etablissement Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens ist. Zu der Beantwortung der Fragen müssten daher sämtliche Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft aus dem Aktenzeichenjahrgang 2018 beigezogen und händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.