BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1564 21. Wahlperiode 22.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Duwe und Anna-Elisabeth von Treuenfels (FDP) vom 14.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Schulbau zulasten der Umwelt und der barrierefreien Nutzung? Die Hamburger Schulbehörde beabsichtigt an einigen Standorten Neubeziehungsweise Erweiterungsbauten zu errichten. Dieses Vorhaben ist grundsätzlich zu begrüßen, weil damit die Situation der Schüler verbessert werden könnte. Gleichwohl sind die dadurch anfallenden, von der Schulbehörde beziehungsweise den ausführenden Dienststellen geplanten Baumfällungen kritisch zu hinterfragen. Beispielsweise müsste geprüft werden, ob durch die scheinbar überdimensionale Größe der Baugrube, die für den Erweiterungsbau des Johanneums ausgehoben werden soll, Bäume gefällt werden, die weit von dem geplanten Erweiterungsbau entfernt stehen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: I) Erweiterungsbau Johanneum 1. Wurde die Baugrube, die für den Erweiterungsbau des Johanneums vorgesehen ist, bereits vollständig ausgehoben? a. Wenn nein, besteht die Möglichkeit, die betroffenen kleinen Bäume auf dem Gelände des Johanneums umzupflanzen, anstatt diese zu fällen? b. Wenn ja, wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht? c. Wenn nein, warum nicht? Ja. Eine Umpflanzung wurde geprüft. Da die Bäume vorgeschädigt waren, sollen Neupflanzungen erfolgen. Im Übrigen: entfällt. 2. Wird/wurde die Baugrube so groß angelegt, dass auch Bäume gefällt werden/wurden, die nicht auf dem Grundriss des geplanten Erweiterungsbaus stehen/standen? a. Wenn ja, warum (bitte detaillierte Begründung)? b. Wenn ja, ist die Seite der Baugrube zur Opitzstraße davon betroffen ? Ja, weil dies aus baufachlichen Gründen erforderlich war und die bauliche Anlage teilweise in den Wurzelbereich der Bäume eingreift. Die Seite zur Opitzstraße ist hiervon betroffen. 3. Werden das Dach und die Fassade des Erweiterungsbaus jeweils begrünt? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/1564 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es ist ein Gründach geplant. Die Fassade des Erweiterungsbaus soll nicht begrünt werden. Fassadenbegrünungen sind aus technischen und wirtschaftlichen Gründen für Schulgebäude in der Regel nicht geeignet. Auch aufgrund des Denkmalschutzes der übrigen Gebäude ist hier eine Ausführung mit sichtbarem Mauerwerk vorgesehen. II) Neubau Schule Poßmoorweg 1. Werden das Dach und die Fassade des Neubaus jeweils begrünt? Wenn nein, warum nicht? Auf dem Neubau ist ein Gründach vorgesehen. Die Fassade verfügt über einen umlaufenden Rettungsbalkon und wird daher aus Brandschutzgründen nicht begrünt. Im Übrigen siehe Antwort zu I) 3. 2. Trifft es zu, dass ein Sportraum im Obergeschoss des Neubaus eingeplant ist, dessen barrierefreier Zugang eingeschränkt sein wird? Wie soll der Zugang gestaltet werden? Die Einfeldhalle im Obergeschoss des Neubaus ist barrierefrei zugänglich. Es ist ein Aufzug sowie ein separates Treppenhaus vorhanden. 3. Welche Möglichkeiten sind für einen potenziellen Abtransport von Sportunfallopfern vorgesehen? a. Stellt die Tatsache, dass sich der Sportraum im Obergeschoss befinden soll, eine Einschränkung eines solchen Abtransportes dar? b. Wenn ja, aus welchen Beweggründen wurde sich dennoch dafür entschieden, den Sportraum in das Obergeschoss zu legen? Siehe Antwort zu II) 2. Unmittelbar am Zugang zum Treppenhaus befindet sich ein Stellplatz für einen Rettungswagen. III) Erweiterungsbau Berufliche Schule H7 und 20; Tessenowweg 3 und 3 a 1. Wie viele Bäume sollen im Rahmen des Bauvorhabens gefällt werden? (Bitte detaillierte Angaben zu Typ; Alter, Stammumfang et cetera.) 2. Wie viele der unter Frage III) 1. genannten Bäume stehen auf der Fläche des Grundrisses des geplanten Erweiterungsbaus? 3. Welche der unter Frage III) 1. aufgelisteten Bäume will der Senat fällen lassen, obwohl diese nicht auf der Fläche des Baukörpers des geplanten Erweiterungsbaus stehen und warum jeweils? 4. Trifft es zu, dass der Senat einzelne der unter Frage III) 1. genannten Bäume nur deshalb fällen lassen will, weil diese den geplanten Außenanlagen im Wege stehen? Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Senats dar? Zu den im Rahmen der Baumaßnahmen erforderlichen, bereits beantragten und durchgeführten Baumfällungen siehe Anlage. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1564 3 Anlage Baum-Nr. lt. Vermessungsplan Baumart Stammdurchmesser Grund 1 Ahorn 0,20 m Neubau 2 Ahorn 0,27 m Neubau 3 Ahorn 0,30 m Neubau 4 Tanne 0,40 m Neubau 5 Weide 0,25 m Neubau 6 Buche 0,17 m Neubau 41 Ahorn 0,25 m Sielsanierung 42 Tanne 0,35 m Sielsanierung 83 Kiefer 0,45 m Feuerwehraufstell- und Bewegungsfläche 84 Kiefer 0,35 m Feuerwehraufstell- und Bewegungsfläche 85 Birke 0,13 m Feuerwehraufstell- und Bewegungsfläche 86 Kiefer 0,45 m Feuerwehraufstell- und Bewegungsfläche 87 Obstbaum 0,28 m Feuerwehraufstell- und Bewegungsfläche 88 Birke 0,15 m Feuerwehraufstell- und Bewegungsfläche 89 Ahorn 0,15 m Feuerwehraufstell- und Bewegungsfläche 90 Kiefer 0,40 m Sielsanierung 91 Kiefer 0,35 m Sielsanierung 92 Ahorn 0,19 m Sielsanierung 93 Kiefer 0,35 m Sielsanierung 100 Obstbaum 0,15 m Sielsanierung 101 Kiefer 0,65 m Sielsanierung 102 Ahorn 0,26 m Sielsanierung 137 Birke 0,23 m Müll- und Containerfläche 138 Ahorn 0,16 m Müll- und Containerfläche 139 Birke 0,30 m Müll- und Containerfläche 143 Buche 0,19 m Müll- und Containerfläche 144 Buche 0,15 m Müll- und Containerfläche 145 Birke 0,16 m Müll- und Containerfläche