BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15643 21. Wahlperiode 11.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ewald Aukes (FDP) vom 04.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Umgestaltung Steindamm Die Umbaumaßnahmen am Steindamm werfen viele Fragen auf. Im Zuge der Veloroute 7 soll die belebte und stark frequentierte Straße baulich angepasst und aufgewertet werden. Die geplante Mittelbaumreihe wird eine große Veränderung mit sich bringen, durch die der gesamte Verkehrsraum neugestaltet werden muss. Insbesondere muss die Umgestaltung auch die örtlichen Besonderheiten berücksichtigen, die sich durch das sehr hohe Personenund Fahrzeugaufkommen in diesem Bereich ergeben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ziel des Senats ist es, die Verkehrsinfrastruktur in Hamburg zu erhalten und ihren Zustand kontinuierlich zu verbessern. Das gilt insbesondere für den Fußgängerverkehr , öffentlichen Nahverkehr, Fahrradverkehr und motorisierten Individualverkehr sowie Güterverkehre auf der Straße. Alle vom Senat ergriffenen Maßnahmen dienen der Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit sowie der nachhaltigen Verbesserung des Lärmschutzes und der Erreichbarkeit des Wirtschafts- und Hafenstandortes im europäischen Fernstraßennetz. Darüber hinaus reagiert der Senat mit seinen Sonderprogrammen (unter anderem Förderung des Radverkehrs oder Ausbau und Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs) auf das sich stetig verändernde Mobilitätsverhalten der Hamburger Bürgerinnen und Bürger in der Metropolregion Hamburg (siehe Drs. 21/7748). Dieser Bauabschnitt des Steindamms ist im Bestand durch eine Vielzahl von Defiziten gekennzeichnet, die alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer unmittelbar in ihrer Mobilität beeinträchtigen. Der Radweg auf der Nordseite des Steindamms ist schlecht erkennbar und wird häufig von Fußgängerinnen und Fußgängern mitgenutzt. Ungeordnet abgestellter Müll der ansässigen Unternehmen und Behinderungen durch Liefern und Laden beeinträchtigen die Nutzung der Nebenflächen stark. Die Führung des Radverkehrs auf Radwegen ist mit abbiegenden Kfz-Verkehren besonders konfliktträchtig . Besonders aufgrund einer mangelnden Anzahl an Lieferzonen wird derzeit häufig in der zweiten Reihe geparkt. Auf der Südseite wird der Radverkehr über die Nebenfahrbahn geführt. Diese ist teilweise mit Kopfsteinpflaster befestigt, was den Fahrkomfort der Radfahrerinnen und Radfahrer beeinträchtigt. Der hohe Parkdruck führt zur Blockade der Nebenfahrbahn, der Steindamm ist dadurch für den Radverkehr nur eingeschränkt nutzbar. Radfahrerinnen und Radfahrer befinden sich häufiger im Konflikt mit dem Kfz-Verkehr. Die Planung soll diese Defizite beseitigen und die Aufenthalts- und Verkehrsqualität für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verbessern. Zudem soll der Bereich des Steindamms städtebaulich aufgewertet werden. Es wurde die Vorgabe berücksichtigt, als Ersatz für die zwischen Hauptund Nebenfahrbahn entfallenden Bestandsbäume eine neue Baumreihe einzuplanen. Das Begrünungserfordernis mit einer Mittelbaumreihe entspricht der neuen Gestaltung von Straßen in Hamburg. Die zerschneidende Wirkung einer Straße kann dadurch Drucksache 21/15643 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gemildert werden. Durch die Mittelbaumreihe wird ein grünerer Charakter in einem hochverdichteten Stadtraum geschaffen. Die Vergrößerung der Anzahl der Bäume wird sich positiv auf das Mikroklima auswirken. Zur Integration der vielfältigen Anforderungen an den Straßenraum ist eine vollständig neue Aufteilung des Straßenquerschnitts erforderlich. Ebenso werden die im Planungsabschnitt befindlichen Planungen der HOCHBAHN (barrierefreier Ausbau der U-Bahn-Station Lohmühlenstraße) und vom Bezirksamt Hamburg-Mitte (Lohmühlenpark) berücksichtigt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1) Wann hat die Planung für die Umgestaltung des Steindamms begonnen ? Die Planung begann im Herbst 2015. 2) Welche Intention verfolgt der Senat mit der Umgestaltung? Siehe Vorbemerkung. 3) Inwiefern wurde die Öffentlichkeit an dem Umgestaltungsprozess beteiligt ? Die Planung wurde in folgenden Sitzungen öffentlich vorgestellt: 28.06.2017 Ausschuss für Verkehr und Umwelt und Stadtteilbeirat St. Georg, 07.11.2018 Ausschuss für Verkehr und Umwelt, 28.11.2018 Stadtteilbeirat St. Georg. 4) Inwiefern wurden die Grundbesitzer und Gewerbetreibenden an dem Planungsprozess wie und mit welchem Ergebnis beteiligt? Die Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer sowie die Gewerbetreibenden wurden über die Ausschusssitzung und den Stadtteilbeirat beteiligt. 5) Wie viele Parkplätze werden durch die Umbaumaßnahmen entfallen? Wie und mit welchen Maßnahmen gedenkt der Senat den Wegfall zu kompensieren? Um dem Parken in der 2. Reihe durch Lieferverkehre entgegenzuwirken, ist eine Erhöhung der Anzahl der Lieferzonen von elf auf 34 vorgesehen Durch die geplanten Umbaumaßnahmen reduziert sich die Anzahl der Parkstände im öffentlichen Straßenraum von 138 auf 101. 6) Welche Veränderungen kommen auf den Kraftfahrzeug-, Fuß- und Radverkehr zu? Bitte detailliert für die verschieden Gruppen darstellen. Die vierspurige Fahrbahnaufteilung für den Kraftfahrzeugverkehr im Steindamm bleibt weiterhin erhalten. Die Fahrstreifen erhalten eine Breite von je 3,00 m. In den Kurvenbereichen erhalten die jeweils rechten (äußeren) Fahrstreifen eine Breite von mindestens 3,25 m. Die inneren Fahrstreifen erhalten durchgehend eine Breite von 3,00 m. Die Richtungsfahrbahnen werden auf gesamter Länge durch eine 2,00 m breite Mittelinsel getrennt. Lediglich in den Knotenpunkten und für den 3,00 m breiten Linksabbiegestreifen in die Danziger Straße wird die Mittelinsel unterbrochen. Die Gehwege werden im gesamten Bereich angepasst. Den Fußgängerinnen und Fußgängern stehen in den Nebenflächen deutlich breitere Gehwege zur Verfügung: in den nördlichen Nebenflächen ein 3,00 m bis 5,80 m und in den südlichen Nebenflächen ein 4,50 m bis 5,80 m breiter Gehweg. Auf der nördlichen Seite des Steindamms wird der Radverkehr bislang auf einem Radweg geführt. Auf der Südseite wird der Radverkehr zurzeit teilweise auf einem Radweg sowie hauptsächlich im Mischverkehr im Bereich der Fahrgasse/ Nebenfahrbahn geführt. Im Rahmen der Baumaßnahme wird der Steindamm wird mit einem beidseitigen Radfahrstreifen hergestellt. Die Radfahrstreifenbreite beträgt 2,00 m. Innerhalb der Kreuzungsbereiche entlang des Steindamms werden die Radfahrerinnen und Radfahrer sicherer über den Knotenpunkt gelenkt. Die Aufstelltaschen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15643 3 ermöglichen das indirekte Linksabbiegen für den Radverkehr. Die Radwege in den Nebenflächen werden zurückgebaut. 7) Wie soll sichergestellt werden, dass Gäste, insbesondere bei Ankunft und Abfahrt, die betroffenen Hotels vor Ort weiterhin problemlos erreichen können? Siehe Antworten zu 6) und 12) bis 14). 8) Wie soll sichergestellt werden, dass die Lieferverkehre reibungslos abgewickelt werden können? Siehe Antworten zu 5) und 12) bis 14). 9) Wie soll das dort besonders häufig auftretende „Zweite-Reihe-Parken“ verhindert oder verringert werden? Die Polizei legt bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs unabhängig von der baulichen Gestaltung der Verkehrswege einen besonderen Schwerpunkt auf die Verkehrsflussverbesserung . Hierzu zählt auch ein konsequentes Einschreiten gegen das sogenannte Zweite-Reihe-Parken. Im Übrigen siehe Antwort zu 5). 10) Wie viele Mittel stehen für den Umbau des Steindamms insgesamt zur Verfügung? Die veranschlagten Gesamtbaukosten betragen 8 862 000 Euro. 11) Welche Kosten kommen auf die Anlieger zu? Es fallen keine Erschließungsbeiträge an. 12) Wie lange werden die einzelnen Bauabschnitte dauern und wie sieht das Baustellenkonzept aus? 13) Müssen während der verschiedenen Bauzeiten Umfahrungsstrecken ausgewiesen werden? Wenn ja, wann und welche Ausweichstrecken werden das sein? 14) Wie wird gesichert, dass während der Bauphase für die Bewohner, Gewerbetreibenden und Nutzer der normale Geschäftsbetrieb möglich bleibt? Das Baustellen- beziehungsweise Bauphasenkonzept mit den jeweiligen Verkehrsführungen und Erreichbarkeiten innerhalb der Baufelder (Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende, Hotels et cetera) befindet sich noch in der Abstimmung mit den betroffenen Dienststellen und liegt daher noch nicht vor. Die Erreichbarkeit der Grundstücke wird gewährleistet. 15) Wurde eine ÖPNV-Anbindung durch eine bereichsnahe Bushaltestelle eingeplant? Wenn nein, warum nicht? Eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist im Planungsgebiet vorhanden. Die vorhandenen Bushaltestellen werden barrierefrei neu hergestellt und deutlich verlängert, sodass auch zwei Busse gleichzeitig die Haltestelle anfahren können.