BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15644 21. Wahlperiode 11.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 04.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Gewalttätiger Übergriff auf ein Mitglied des Studentenparlaments – Ein Jahr danach, was ist seitdem geschehen? In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10878 verweist der Senat in Bezug auf den Übergriff auf ein Mitglied des Studentenparlaments der Universität Hamburg im Oktober 2017 darauf, dass die polizeilichen Ermittlungen noch andauern würden, lässt jedoch einige Fragen dezidiert unbeantwortet. Etwas über ein Jahr danach stellen sich nun einige Fragen nach dem Ergebnis der Ermittlungen sowie zu den resultierenden Konsequenzen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurden die polizeilichen Ermittlungen in Bezug auf den Übergriff im Studentenparlament im Oktober 2017 bereits abgeschlossen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Welcher weitere Fortgang beziehungsweise welches weitere Verfahren ergab sich aus den Ermittlungen ? Wenn nein, warum liegt noch kein Ergebnis der Ermittlungen vor? Und wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen? Die polizeilichen Ermittlungen wurden am 29. Januar 2018 abgeschlossen und der Vorgang an die Staatsanwaltschaft Hamburg übersandt. Das bei der Staatsanwaltschaft aufgrund des Vorfalls eingeleitete Verfahren wurde mit Verfügung vom 2. Februar 2018 gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt, da sich die Identität der Täter im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen nicht feststellen ließ. 2. Warum hat die zuständige Wissenschaftssenatorin im Nachgang keinen Kontakt mit dem Opfer der Gewalttat aufgenommen beziehungsweise gab es mittlerweile eine Kontaktaufnahme der Senatorin oder der zuständigen Behörde mit dem Opfer der Gewalttat? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 3. Warum hat die Universitätsleitung im Nachgang keinen Kontakt mit dem Opfer der Gewalttat aufgenommen beziehungsweise gab es mittlerweile eine Kontaktaufnahme Universitätsleitung mit dem Opfer der Gewalttat? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 4. Hat die Wissenschaftsbehörde nach dem Polizeieinsatz auf dem Gelände der Universität eine Untersuchung des Vorfalls eingeleitet? Drucksache 21/15644 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wann ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 5. Hat die Universitätsleitung nach dem Polizeieinsatz auf dem eigenen Gelände eine Untersuchung des Vorfalls eingeleitet? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 6. Haben Wissenschaftsbehörde und Universitätsleitung mittlerweile einen Austausch über den schockierenden Vorgang geführt? Wenn ja, wann, durch wen und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 7. Was wird die Wissenschaftsbehörde zukünftig unternehmen, um Gewalt gegen Studenten an den Hamburger Hochschulen zu unterbinden beziehungsweise was sind die Konsequenzen aus dem Vorfall und den bisherigen polizeilichen Ermittlungen und Erkenntnissen? 8. Was wird die Leitung der Universität Hamburg zukünftig unternehmen, um ihre Studenten und Mitarbeiter während der Ausübung ihrer Tätigkeiten auf dem Gelände beziehungsweise in den Gebäuden der Universität vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen beziehungsweise was sind die Konsequenzen aus dem Vorfall und den bisherigen polizeilichen Ermittlungen und Erkenntnissen? Siehe Drucksache 21/10878.