BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15653 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 07.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie weit ist die Umsetzung des Konsens mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ vorangekommen? (VIII) Drs. 21/15474 ist zu entnehmen, dass die von den Behörden zusammengestellte Arbeitsgruppe, die die Umsteuerung aller Einrichtungen hin zur Umsetzung des Bürgervertrages (Drs. 21/5231) vorbereitet, sich im Laufe des Jahres 2018 mehrfach getroffen hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Es wurden zahlreiche Rahmenvereinbarungen unterzeichnet. Es fällt allerdings auf, dass hier keine mit der Fewa Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG bezüglich des Standorts Mittlerer Landweg angeführt wird. a) Aus welchen Gründen gibt es hier keine entsprechende Rahmenvereinbarung ? b) Wann ist mit dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung zu rechnen ? Die Verhandlungen mit dem Investor sind noch nicht abgeschlossen. c) Welche Auswirkungen hat das Fehlen einer Rahmenvereinbarung auf die Umsetzung des Bürgervertrages an diesem Standort? Laut Bürgervertrag (Teilverständigung), Drs. 21/5231, ist bis Ende 2019 im Einvernehmen mit der Eigentümerseite und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ein Reduzierungsschritt umzusetzen. Daher gibt es derzeit keine Auswirkung auf die Umsetzung des Bürgervertrags. d) Wird die Rahmenvereinbarung, wenn es sie dann gibt, ebenfalls im Transparenzportal veröffentlicht, wie jene mit der Fewa für den Standort Hörgensweg? Wenn nein, warum nicht? Ja. 2. Es sollen bereits Verfahrens- und Zeitpläne ausgearbeitet worden sein. Was sehen diese jeweils für die einzelnen Standorte vor? Die Verfahrens- und Zeitpläne befinden sich noch im Entwurfsstadium und werden die jeweiligen Vorgaben der Bürgerverträge, die Unterbringungsbedarfe, bauliche Vorgaben und Vereinbarungen mit den Vermietern berücksichtigen, siehe auch Drs. 21/15474. 3. Welche Sonderregelungen sind vorgesehen (beispielsweise Verbleib einer Familie in von örU in Sozialwohnung umgewandelter Wohnung)? Drucksache 21/15653 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 21/14595. 4. Mit der Umwandlung von örU in reguläre Wohnungen sind infolge schärferer Bestimmungen beispielsweise beim Lärmschutz Baumaßnahmen zu ergreifen. Für welche Standorte sind jeweils welche Baumaßnahmen notwendig und wann sollen sie jeweils erfolgen? Wer übernimmt jeweils welche Kosten bei jeweils welcher Gesamthöhe? Weitere bauliche Maßnahmen zur Einhaltung bauplanungsrechtlicher Vorgaben sind lediglich am Standort Mittlerer Landweg erforderlich. Dazu wird auf dem angrenzenden Bahndamm eine zusätzliche Lärmschutzwand errichtet werden. Die Fertigstellung ist für Mitte 2020 vorgesehen. Die Kosten für die Lärmschutzwand zur Ermöglichung regulären Wohnens werden von der Stadt getragen. Die Kostenberechnung wird derzeit im Rahmen der Entwurfsplanung erstellt.