BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15656 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfhard Ploog und Franziska Rath (CDU) vom 07.01.19 und Antwort des Senats Betr.: In Hamburg in Würde altern – Hat der Senat bei den Angeboten der Seniorentreffs die Bedürfnisse der Menschen aus dem Blick verloren? (II) Drs. 21/15482 informiert über die Angebote der aktuell 82 Seniorentreffs in Hamburg. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. wie folgt: 1. Es heißt, die Angebote der Seniorentreffs werden in Zusammenarbeit der Träger mit den ehrenamtlichen Leitungen erarbeitet. a) Verfügen aktuell alle Seniorentreff über eine Leitung? Wenn nein, welche warum nicht? Aktuell verfügen alle Seniorentreffs über eine Leitung oder ein Leitungs-Team. b) Sind alle Leitungen ehrenamtlich? Wenn ja, warum? Wenn nein, an welchem Standort warum nicht? Nein. Folgende Seniorentreffs (ST) verfügen über eine hauptamtliche Leitung: Bezirksamt Seniorentreff Hauptamtliche Leitung Grund Hamburg-Mitte Nachbarschaftsheim St. Pauli ja Hauptamtliches Personal wurde im Rahmen der Drs. 14/2519 „Soziale Brennpunkte “ zur Verfügung gestellt. Altona ST Fischerhaus ja Trägerentscheidung ST Kirchengemeinde (KG) 12 Apostel ja Trägerentscheidung ST Haus Ottensen ja Trägerentscheidung ST Rissen ja Trägerentscheidung ST Düppelstraße ja Trägerentscheidung ST Louise Schröder ja Trägerentscheidung Eimsbüttel ST KG Eidelstedt ja Trägerentscheidung ST Hoheluftchaussee ja Trägerentscheidung Hamburg-Nord ST Martinistraße ja Trägerentscheidung ST KG Epiphanien ja Trägerentscheidung Drucksache 21/15656 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bezirksamt Seniorentreff Hauptamtliche Leitung Grund ST KG Winterhude ja Trägerentscheidung ST KG Zachäus ja Trägerentscheidung ST KG St Gertrud ja Trägerentscheidung ST KG Barmbek-Nord ja Trägerentscheidung ST KG Alt-Barmbek ja Trägerentscheidung ST Dulsberg ja Trägerentscheidung Wandsbek ST Bramfeld ja Trägerentscheidung ST Tonndorf ja Trägerentscheidung ST Steilshoop ja Trägerentscheidung ST Wandsbek ja Trägerentscheidung ST Poppenbüttel ja Trägerentscheidung ST Sasel ja Trägerentscheidung ST Eilbek ja Trägerentscheidung ST Volksdorf ja Trägerentscheidung Bergedorf ST Leuschnerstraße ja Trägerentscheidung ST KAP ja Trägerentscheidung Harburg ST KG Am Kirchenhang ja Trägerentscheidung ST Bugenhagengemeinde ja Trägerentscheidung c) Wer entscheidet über die Besetzung der Leitungsposition eines Seniorentreffs? Über die Leitungsposition entscheiden die jeweiligen Träger des Seniorentreffs. d) Welche Voraussetzungen müssen ehrenamtliche Leitungen erfüllen ? Der Träger entscheidet nach Verfügbarkeit und Eignung beziehungsweise Erfahrung von Engagementwilligen, die bereit sind, ein solches Ehrenamt zu übernehmen. e) Liegen den Trägern Hinweise auf Überforderung der ehrenamtlichen Leitungen? Wenn ja, welcher Art sind diese Hinweise? Teilweise kommt es zu Überforderung der ehrenamtlichen Leitungen. Ein Grund dafür liegt im hohen Alter vieler ehrenamtlicher Leitungen. f) Welche Art der Unterstützung erhalten die ehrenamtlichen Leiter vonseiten der Träger? Jeder Träger bietet hauptamtliche Unterstützung für die Leitungen an in Form von Beratung, Unterstützung bei Verwaltungsaufgaben, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung. g) Wie alt sind die ehrenamtlichen Leitungen im Durchschnitt? Die Altersspanne der Leitungen reicht von 65 bis 85 Jahre, die meisten sind zwischen Mitte und Ende 70. h) Wofür können die Träger die finanzielle Förderung verwenden beziehungsweise wofür verwenden sie diese? Die Förderung der Seniorentreffs ist in der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg geregelt. Gemäß § 5 können aus der Pauschale Sach- und Personalkosten für den laufenden Betrieb und Sachkosten für die Räumlichkeiten gefördert werden. Bei Anmietung der Räumlichkeiten durch den Träger sind zusätzlich auch die Miet- und Mietnebenkosten förderfähig. i) Welche Vorgaben erhalten die Träger bezüglich der Programmgestaltung vom Senat? Gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 2 dieser Richtlinie soll das Programm Kommunikation und Bewegung fördern und Angebote zur Information, Bildung und Gesundheitsförderung beinhalten. Die Kooperation mit anderen Einrichtungen im Stadtteil, generations- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15656 3 übergreifende sowie interkulturelle Angebote und weitere Schwerpunktsetzungen sind erwünscht. j) Gibt es Seniorentreffs, die mit festen Mitarbeitern (inklusive 450- Euro-Kraft, Bundesfreiwilligendienstlern oder Absolventen eines Sozialen Jahres) arbeiten? Wenn ja, welche inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Ja. Siehe Antwort zu 1. b). 2. Die Seniorentreffs erhalten im pro Jahr zwischen 6 000 und 9 000 Euro an finanzieller Unterstützung. Drs. 21/15482 ist allerdings zu entnehmen, dass rund die Hälfte von den Bezirken die Miet- und Bewirtschaftungskosten übernommen bekommen. Welche Auswirkungen hat das auf die finanzielle Förderung und wovon hängt die Übernahme der Miet- und Bewirtschaftungskosten ab? Seit 2019 wurde die pauschale Förderung der Seniorentreffs für ihre inhaltliche Arbeit um jeweils 2 000 Euro erhöht. Die aktuellen Fördersummen betragen zwischen 9 000 Euro und 11 000 Euro jährlich pro Treff in Abhängigkeit von der durchschnittlichen Wochenöffnungszeit des jeweiligen Treffs im Kalenderjahr. Miet- und Bewirtschaftungskosten werden für die Seniorentreffs gezahlt, die in bezirkseigenen Räumen oder vom Bezirksamt für diesen Zweck angemieteten Räumen untergebracht sind. Darüber hinaus können bei Anmietung von Räumlichkeiten durch Träger Miet- und Mietnebenkosten gefördert werden, wenn ein erhebliches Interesse an dem Betrieb eines Seniorentreffs an einem Standort besteht, andere Raumnutzungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen und die Kostenübernahme aus der Rahmenzuweisung „Offene bezirkliche Seniorenarbeit“ finanziert werden kann. Die oben genannten Förderpauschalen bleiben davon unberührt. 3. Die meisten Seniorentreffs bieten allenfalls einmal im Monat ein gemeinsames Essen an. Warum erfolgt dies so selten? Welche Schwierigkeiten gibt es diesbezüglich? Das Angebot eines regelhaften Mittagstischangebots hängt unter anderem von den personellen Ressourcen, den Räumlichkeiten und den Bedarfen der jeweiligen Besucherinnen und Besucher beziehungsweise den Bewohnerinnen und Bewohner im Einzugsgebiet des jeweiligen Seniorentreffs ab. 4. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat in den letzten fünf Jahren zwei Studien in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Untersuchungen „Handlungsansätze zur interkulturellen Seniorenarbeit im Bezirk Eimsbüttel“ und „Religionssensible Seniorenarbeit in Eimsbüttel“ sollen in die Planungen des Bezirksamtes eingeflossen sein. a) Welche Kernbotschaften hatten die Studien? Die Gutachten sind eingebunden in die Gesamtstrategie der interkulturellen Öffnung der Offenen Seniorenarbeit im Bezirk Eimsbüttel. Es war nicht das Ziel, „Kernbotschaften “ zu ermitteln. Vielmehr ging es zunächst darum, eine umfassende sozialräumliche Bestandsanalyse durchzuführen sowie unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Ressourcen und Unterstützungsleistungen die regional sehr unterschiedlichen Bedarfe im Bezirk zu ermitteln. b) Welche der Kernbotschaften sind davon auf welche Art und Weise in die Planung eingeflossen? Die interkulturelle Öffnung der Offenen Seniorenarbeit wird als ist ein sukzessiver und partizipativer Prozess gesehen, der sich nicht nur auf die im Bezirk geförderten Seniorentreffs beschränkt, sondern alle Angebote der Offenen Seniorenarbeit betrifft. Vor diesem Hintergrund waren und sind die Studien ein wichtiger Bestandteil der Weiterentwicklung und Planung der Offenen Seniorenarbeit insgesamt. Für die interkulturelle Öffnung der Seniorenarbeit ist es von Bedeutung, kulturspezifische, kultursensible und Drucksache 21/15656 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 kulturübergreifende Angebote zu entwickeln. Allen Projekten gemeinsam ist dabei, dass die Angebote möglichst niedrige Einstiegsbarrieren aufweisen sollen. Auch altersübergreifende Angebote sind für Menschen mit Migrationshintergrund häufig besonders interessant. Zur Öffnung der bereits länger vorhandenen Angebote im Bezirk bedarf es der (Weiter-)Entwicklung einer gemeinsamen Haltung. Hierzu haben verschiedene Termine des bezirklichen Arbeitskreises mit den Trägern der Seniorenarbeit in Eimsbüttel stattgefunden. c) Inwieweit hat der Bezirk Eimsbüttel die anderen Bezirke an diesen Erkenntnissen teilhaben lassen? Die Gutachten wurden an die Fachbehörde und die Bezirksämter verschickt. Darüber hinaus erfolgt der regelmäßige Austausch zwischen den Bezirksämtern und der zuständigen Behörde über die Weiterentwicklung der Offenen Seniorenarbeit im überbezirklichen Arbeitskreis Offene Seniorenarbeit. Dort wurden die Gutachten ebenfalls thematisiert. 5. Zur Qualitätssicherung sollen Seniorentreffs durch Begehungen der Bezirksämter regelmäßig überprüft werden. Drs. 21/15482 macht allerdings deutlich, dass während einige Bezirksämter jährliche Begehungen umsetzen, reicht anderen eine Begehung bei einigen Seniorentreffs offenbar alle fünf Jahre, andere geben gar keine Jahreszahlen für erfolgte Begehungen an, schreiben nur, dass diese „anlassbezogen“ erfolgten. Ist die zuständige Behörde mit dieser sehr unterschiedlichen Handhabung zufrieden? Wenn ja, warum? Wenn nicht, welchen Handlungsbedarf sieht sie? Die zuständige Behörde wird die unterschiedliche Vorgehensweise in einer Fachbesprechung mit den Bezirksämtern ansprechen. 6. Die Servicestelle für Seniorentreffs bietet einen Referentenpool von 140 Referenten. Diese wurden allerdings nur zehn Mal im Jahr 2018 angefragt . Die geringe Nachfrage überrascht. a) Wie erklärt die Servicestelle die geringe Nachfrage nach ihrem Angebot? Die Seniorentreffs verfügen im Allgemeinen jeweils über ein Netz aus oft langjährig tätigen Kursleitungen und arbeiten mit diesen oft sehr lange zusammen. Die Kursleitungen stammen in der Regel aus dem unmittelbaren Umfeld des Treffs. Wenn diese ausscheiden und sich im Umfeld des Treffs kein Ersatz findet, der das Angebot weiterführen kann, wird von Trägerseite danach gesucht. Erst, wenn diese Maßnahmen keinen Erfolg hatten oder ein ganz neues Angebot im Seniorentreff etabliert werden soll, wird die Fortbildungs- und Servicestelle angefragt. b) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Inanspruchnahme des Angebots zu verbessern? Da das abgestufte System der Findung neuer Referenten und Referentinnen gut eingespielt ist, gibt es vonseiten der Fortbildungs- und Servicestelle keinen weiteren Handlungsbedarf. Das Angebot wird regelmäßig bei den Seniorentreffs beworben und bei Bedarf in Beratungsgesprächen eingebracht. 7. Drs. 21/15482 informiert, dass es in Altona eine Konzeptgruppe Seniorenarbeit unter Leitung des Bezirksamtes Altona gibt, die sich mit der Weiterentwicklung der Bezirklichen Offenen Seniorenarbeit befasst. „Sie wird Eckpunkte und Kriterien für die Bezirkliche Offene Seniorenarbeit in Altona formulieren und diese in der AG Moderne Seniorenarbeit vorlegen und zur Diskussion stellen. Der Bezirk beabsichtigt, seiner zukünftigen Förderung von Angeboten diese Kriterien zu Grunde zu legen.“ a) Wann sollen die Eckpunkte formuliert werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15656 5 b) Wann sollen sie der AG Moderne Seniorenarbeit vorgelegt werden? Die Konzeptgruppe hat ihre Arbeit im Herbst 2018 aufgenommen. Aufgrund der zeitlichen Ressourcen der Mitarbeitenden wird erst in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres mit ersten Ergebnissen zu rechnen sein. c) Ab wann soll die zukünftige Förderung anhand der Eckpunkte festgeschrieben werden? Die Grundlage der Förderung bildet die Globalrichtlinie beziehungsweise die entsprechende Förderrichtlinie für die Bezirkliche Offene Seniorenarbeit. Ob und inwieweit die Eckpunkte darin einfließen werden, um sie entsprechend allgemeingültig Hamburg weit festzuschreiben, hängt von der Fortschreibung der entsprechenden rechtlichen Grundlage ab. d) Seit wann gibt es die AG Moderne Seniorenarbeit und welche Veränderungen hat diese in den letzten Jahren bei der praktische Arbeit der Seniorentreffs erwirkt? Die AG Moderne Seniorenarbeit existiert seit 2011. Aufgrund ihrer Arbeit wurde 2013 ein Leitbild für die Offene Seniorenarbeit in Altona formuliert. Es finden circa zweimal jährlich Treffen aller an der bezirklichen Offenen Seniorenarbeit in Altona Interessierten zum Austausch statt. Der Austausch ermöglicht den Teilnehmenden, ihre eigenen Angebote zu überdenken und weiterzuentwickeln. 8. Die zuständige Behörde betont, dass sie die Weiterentwicklung der Seniorentreffs aktiv verfolge. Angeführt werden hier zwei Modellprojekte, die von 2017 bis Ende 2019 laufen und mit 75 000 Euro je Modell gefördert werden. Welche Auswirkungen hatten diese Modellprojekte auf die Weiterentwicklung der Seniorentreffs? Bei den beiden Modellprojekten handelt es sich um den Aufbau von Seniorennetzwerken . Da beide Projekte noch bis Ende 2019 laufen, sind die Auswirkungen auf die Weiterentwicklung der offenen Seniorenarbeit noch nicht konkret zu beschreiben. 9. Zudem werde in zwei Seniorentreffs seit Anfang 2018 erprobt, wie eine kulturelle Öffnung gelingen kann. Welche Maßnahmen wurden hier ergriffen, welche Erfolge bereits erzielt, welche Rückschläge realisiert? Das Projekt „Förderung der interkulturellen Öffnung von Seniorentreffs“ umfasst folgende Maßnahmen: Analyse der örtlichen Rahmenbedingungen an beiden Standorten, fachliche und organisatorische Unterstützung der teilnehmenden Seniorentreffs, Schaffung beziehungsweise Stärkung der Teamstrukturen, Planung und Durchführung von neuen regelhaften Angeboten und besonderen Aktionen mit dem Ziel der Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten zwischen Menschen aus unterschiedlichen Kulturen (Kochgruppe, Stadtteilspaziergang, Besuch von Stadtteilkultur, Lichterfahrt, interkulturelle Weihnachtsfeiern), durch konstante Begleitung Aktivierung von einzelnen Besucherinnen und Besuchern des Treffs zu ehrenamtlichem Engagement, Gremienarbeit im Sozialraum zur Erhöhung der Präsenz des Treffs und zur Stärkung des Netzwerkes vor Ort, Gewinnung von Kooperationspartnern. Eine Auswertung der Projektergebnisse erfolgt voraussichtlich bis Ende 2019.