BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15657 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 07.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Zukunft des Einkaufszentrums Steilshoop Der Zustand des Einkaufszentrums Steilshoop (EKZ), mit den dazugehörigen Wohntürmen, ist seit längerer Zeit Gegenstand von Parlamentarischen Anfragen und Initiativen, sowohl auf kommunaler als auch auf Bürgerschaftsebene . Wiederkehrend werden der bauliche Zustand, der Leerstand und die Nutzungssituation im EKZ sowie die gravierenden Mängel in den integrierten Wohneinheiten thematisiert. Bezugnehmend auf den Leerstand und die Nutzungssituation gibt es kein nachhaltiges Konzept, um den Missständen Abhilfe zu schaffen und eine Attraktivitätssteigerung herbeizuführen. Das innere und äußere Erscheinungsbild des EKZ ist desaströs und der Eigentümer unternimmt nichts, um der Gesamtlage entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Der Arbeitskreis EKZ Steilshoop hat dem Bezirksamt am 03.12.2018 eine Mängelliste übergeben. Welche Mängel wurden festgestellt und wie ist der Bearbeitungsstand der Mängel im Einzelnen? Bitte auflisten, welche Mängel beseitigt wurden, welche sich in Bearbeitung befinden und welche noch offen sind. Mit Schreiben vom 7. Dezember 2018 wurde der Eigentümer des EKZ Steilshoop durch das Bezirksamt Wandsbek zu diversen Mängeln angehört. Bis zum 11. Januar 2019 konnte sich der Eigentümer zu den Sachverhalten äußern. Insofern sind sämtliche Mängelpunkte als noch offen zu betrachten. 2. Hat der Senat Gespräche oder Kontakt mit dem Eigentümer aufgenommen , um Lösungen für den Leerstand und die Nutzungssituation sowie den Fortbestand des EKZ Steilshoop zu finden? Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Am 18. April 2018 und am 6. November 2018 wurde mit dem Eigentümer über mögliche Attraktivitätssteigerungen durch bauliche Veränderungen und zeitlich begrenzte Marketingaktionen gesprochen. Der Eigentümer versicherte, die Ideen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu überprüfen. Unabhängig davon hat der Präses der Finanzbehörde mit Schreiben vom 28. August 2018 den Eigentümer kontaktiert mit dem Ziel, dass dieser die vorhandenen Missstände schnellstmöglich abstellt und gemeinsam mit dem Bezirksamt Wandsbek tragfähige Lösungen für eine nachhaltige, den sozialräumlichen Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragenden Entwicklung des Objekts erarbeitet. Drucksache 21/15657 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Präses der Finanzbehörde hat sich zwischenzeitlich von der Leitung des zuständigen Bezirksamtes über den Fortgang der bezirklichen Maßnahmen unterrichten lassen, im Übrigen siehe Drs. 21/13732. 3. Der Eigentümer unterhält und bewirtschaftet das EKZ seit Jahren nicht adäquat. Leerstand, Investitionsstau und Abnutzungserscheinungen sind das Ergebnis. Was unternimmt der Senat, um der Gesamtsituation Abhilfe zu schaffen und eine Attraktivitätssteigerung herbeizuführen? Siehe Drs. 21/13732. 4. Hat der Senat Möglichkeiten geprüft, um den Eigentümer zum Handeln zu bewegen? Wenn ja, welche Optionen wurden mit welchem Ergebnis geprüft? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 2.