BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15660 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 07.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzung des umstrittenen Mietvertrags für das Flurstück 270 in Volksdorf Vor zwei Jahren erfolgte die Anmietung eines rund 19.000 Quadratmeter großen Grundstücks an der Eulenkrugstraße in Volksdorf (Flurstück 270) zu fragwürdigen Konditionen durch f & w fördern und wohnen AöR (f & w). Die diversen unüblichen Regelungen dieses Mietvertrages sowie die massive Einflussnahme des damaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden auf die Verhandlungen zur Anmietung waren bereits Gegenstand Kleiner Anfragen und einer Aktenvorlage. Gemäß Mietvertrag hat der Vermieter eine jährliche Spende an eine Stiftung, deren Zweckbestimmungen unter anderem die Integration von Flüchtlingen und die Förderung von Maßnahmen zur Landschaftspflege sind, zu leisten. Laut Drs. 21/15481 war bis zum 31.12.2018 eine Spende von 10 000 Euro zugesichert. Obwohl laut bisheriger Senatsangaben (so zum Beispiel in Drs. 21/9084) der Vermieter gegenüber der Verwaltung zugesagt hat, den Spendenempfänger rechtzeitig mit der Freien und Hansestadt Hamburg abzustimmen , war dies laut Drs. 21/15481 Mitte Dezember noch gar nicht erfolgt. Ich frage den Senat: 1. Ist im Jahr 2018 eine Spende in der vertraglich vereinbarten Höhe und Zweckbestimmung geleistet worden? Wenn nein, warum nicht und wie wird dies von der zuständigen Behörde bewertet? Ja. 2. Wer ist der genaue Empfänger der Spende? Empfänger ist die Gemeinnützige Stiftung für ökologische und soziale Zwecke. 3. Wann genau und in welcher Form erfolgte die Abstimmung des Spendenempfängers mit der Freien und Hansestadt Hamburg? Welche genauen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg und welche weiteren Stellen waren an dieser Abstimmung im Einzelnen beteiligt? 4. In der Antwort zu der Frage 9. in der Drs. 21/15481 sagt der Senat im Zusammenhang mit der Spendenregelung: „Im Übrigen sind weitere Überlegungen noch nicht abgeschlossen.“ Sie die weiteren Überlegungen mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis im Einzelnen? Die Vermieterin setzte den Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) am 13. Dezember 2018 per E-Mail über die geplante Spendenempfängerin in Kenntnis. Der Drucksache 21/15660 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ZKF hatte nach Prüfung des Stiftungszwecks keine Einwände. Weitere Stellen waren nicht beteiligt.