BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15661 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 07.01.19 und Antwort des Senats Betr.: 0-Prozent-Kredite der Stadt für öffentliche Unternehmen – Wie ist der aktuelle Stand bei den Liquiditätshilfen? (9) Laut Artikel 4 des Haushaltsbeschlusses kann der Senat diversen Unternehmen und deren Tochterunternehmen verzinsliche Liquiditätshilfen gewähren . Von 2015 an wurde die mögliche Gesamthöhe sogar noch deutlich von 600 Millionen Euro auf 1,1 Milliarde Euro erhöht. Angesichts der extrem niedrigen Refinanzierungskosten der öffentlichen Hand können damit auch viele öffentliche Unternehmen und Landesbetriebe Kredite zu äußerst niedrigen Zinsen aufnehmen. Darüber hinaus nutzen mehrere Gesellschaften der Stadt die Möglichkeit, sich im Rahmen des Cash-Poolings der HGV zu refinanzieren . Seit dem Jahr 2016 kam es nach den Angaben des Senats in den Drs. 21/4081, 21/6224, 21/7388, 21/8610, 21/9682, 21/10563, 21/11527, 21/12584, 21/13661 und 21/14538 mehrfach zu Limitüberschreitungen bei der Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen. Zudem wurde der Zinssatz für Liquiditätshilfen im August 2016 auf 0,0 Prozent abgesenkt, sodass es sich inzwischen um zinslose Finanzierungen aus dem Haushalt handelt. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wie folgt: 1. Nutzung der Liquiditätshilfen: 1.1. Welchen der im jeweiligen Haushaltsbeschluss genannten Unternehmen und Einrichtungen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde wann und warum im Zeitraum Oktober bis Dezember 2018 Liquiditätshilfen zur Verfügung gestellt? 1.2. In welcher Höhe wurden die Liquiditätshilfen jeweils in den einzelnen Fällen zur Verfügung gestellt? Bitte jeweils zum Monatsende angeben. 1.3. Wie lange und zu welchem Zins wurden die Liquiditätshilfen jeweils in den einzelnen Fällen zur Verfügung gestellt? Bitte keinen Durchschnittszins über alle Unternehmen wie in Drs. 20/13852 angeben. 1.4. Woran orientiert sich jeweils die Höhe des Zinssatzes beziehungsweise wie wird sie ermittelt? Siehe Anlage 1. Der Zinssatz betrug einheitlich 0,0 Prozent. Im Übrigen siehe Drs. 21/218 und 21/4081. Drucksache 21/15661 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Limite für die Liquiditätshilfen: 2.1. Welche Veränderungen der für die Liquiditätshilfen festgelegten Limite hat es jeweils wann und aus welchen Gründen im 4. Quartal 2018 gegeben? 2.2. Wie häufig, aus welchen Gründen und für jeweils welchen Zeitraum gab es im 4. Quartal 2018 bei welchen einzelnen Unternehmen und Einrichtungen Überschreitungen der Limite? Es lagen keine Veränderungen der festgelegten Limite vor. Limitüberschreitungen bestanden auf dem Betriebsmittelkonto des Landesbetriebs Planetarium vom 1. Oktober bis zum 5. Dezember und vom 20. bis zum 26. Dezember 2018. Zwischen Mai und Dezember blieben die Eintrittserlöse im Landesbetrieb Planetarium unter Plan, da rund 40 000 Besucher weniger als erwartet zu verzeichnen waren. Diese Entwicklung führte maßgeblich zur erhöhten Inanspruchnahme des Betriebsmittelkontos bei der Kasse.Hamburg (siehe Drs. 21/14538). Bezogen auf den Betrachtungszeitraum von Oktober bis Dezember verzeichnete der Kontenstand bei der Kasse.Hamburg temporär eine Erhöhung der Belastung des Kontos, die jedoch im Zuge der Erlöszuflüsse bis Ende 2018 auf eine im Limit liegende Inanspruchnahme zurückgeführt wurde. Weitere Zuflüsse bezogen auf 2018 aus Abrechnungen von Kartenerlösen und Vermietungen stehen noch aus. Eine weitere Limitüberschreitung ist auf dem Betriebsmittelkonto des Museums am Rothenbaum vom 10. bis zum 31. Dezember 2018 aufgetreten. Die Limitüberschreitung ergab sich aus offenen Zuwendungen der Freien und Hansestadt Hamburg an das Museum insbesondere für den Museumsbetrieb, für die Erstattung im Zusammenhang mit dem freien Eintritt zum Reformationstag, für Versorgungsleistungen und für die Installation von LED-Beleuchtungen. Die Zuwendungen sind bereits an das Museum angewiesen. 3. HGV-Cashpooling: Welche Unternehmen haben wozu im Zeitraum Oktober bis Dezember 2018 in jeweils welcher Höhe Liquidität aus dem HGV-Cash-Pooling in Anspruch genommen? Zu welchen Konditionen wurde diese Liquiditätshilfe verzinst? Bitte jeweils per Monatsende angeben. Siehe Anlage 2. Der Zinssatz betrug einheitlich 0,1 Prozent. 2018* 31.10. 30.11. 31.12. Hamb. Ges.f. Vermögens- u. Beteiligungsmanagement mbH 36.000.000 € 92.000.000 € 52.000.000 € Hamburger Stadtentwässerung AöR 28.000.000 € - € 24.000.000 € Hamburg Port Authority AöR 55.581.607 € 3.277.890 € 43.057.394 € HSH Finanzfonds AöR 86.092.029 € - € - € Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf KöR 49.813.839 € 35.278.452 € 11.334.306 € Stiftung Historische Museen Hamburg 920.771 € 1.827.021 € 1.586.264 € Stiftung Hamburger Kunsthalle 1.958.500 € 2.000.000 € 1.859.799 € Stiftung Museum am Rothenbaum - € 300.000 € 600.000 € Stiftung Museum für Kunst und Gewerbe - € 497.016 € 355.531 € Deichtorhallen Hamburg GmbH - € 99.783 € - € Landesbetrieb Planetarium Hamburg 957.286 € 1.130.314 € 604.989 € Landesbetrieb Rathaus-Service - € 45.159 € - € Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer - € - € 10.373.400 € Landesbetrieb Zentrum für Personaldienste 604.764 € 2.198.639 € - € Immobilien-Service-Zentrum 30.045 € 126.276 € 159.870 € * Stichtagsberechnung zum Monatsende Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15661 3 Anlage 1 2018* 31.10. 30.11. 31.12. Flughafen Hamburg GmbH 12.500.000 € 9.100.000 € 23.600.000 € HADAG Seetouristik und Fährdienst AG 2.870.000 € - € - € Hafencity Hamburg GmbH 1.280.000 € 3.280.000 € - € Hamburg Energienetze GmbH 12.570.000 € 32.150.000 € 51.500.000 € Hamburger Hochbahn AG 45.100.000 € 7.800.000 € 50.800.000 € P+R GmbH 1.160.000 € 1.400.000 € 1.700.000 € * Stichtagsberechnung zum Monatsende Drucksache 21/15661 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 15661ska_text 15661_Anlagen 15661ska_Antwort_Anlage1 15661ska_Antwort_Anlage2