BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15663 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 07.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebehaft in Hamburg im 4. Quartal 2018 Die Zahl der Personen, die durch die Freie und Hansestadt Hamburg in Abschiebhaft genommen werden, nimmt seit Monaten dramatisch zu. Während im 1. Quartal 2016 sechs Menschen in Abschiebehaft genommen wurden (Drs. 21/3982), waren es im 3. Quartal 2018 bereits 137 Personen (Drs. 21/14620). Festzuhalten ist, dass in Abschiebehaft keine Straftäter/-innen genommen werden, sondern die Freiheitsentziehung lediglich der Sicherung der Abschiebung dient. Sie ist nur dann zulässig, wenn mildere Mittel nicht möglich oder zielführend sind. Laut EU-Rückführungsrichtlinie ist „eine Inhaftnahme nur gerechtfertigt, um die Rückkehr vorzubereiten oder die Abschiebung durchzuführen und wenn weniger intensive Zwangsmaßnahmen ihren Zweck nicht erfüllen.“ Demgemäß wird die Abschiebehaft im Koalitionsvertrag von Rot-Grün auch als „Ultima Ratio“ bezeichnet. Mit dem „Ziel einer einheitlichen Anwendungspraxis “ sollten „Fortbildungen bzw. Schulungen“ für Richter/-innen und Behördenpersonal angeboten werden, so die Vereinbarung. In diesem Zusammenhang ist auffällig, dass die Zahl derjenigen, die aus der Abschiebhaft nicht abgeschoben, sondern wieder freigelassen werden, ebenfalls signifikant steigt. Im April 2018 trat das Vollzugsgesetz zur Abschiebehaft in Kraft, sodass seit dem auch im sogenannten Ausreisegewahrsam am Flughaften Hamburg die Abschiebehaft für bis zu sechs Wochen vollzogen wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Menschen befanden sich im letzten Quartal in Abschiebehaft? Bitte aufschlüsseln nach Im 4.Quartal 2018 befanden sich 42 Personen in Abschiebungshaft gemäß § 62 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). a. Alter der Person, Die Personen waren 18 Jahre (eine Person), 19 Jahre (zwei Personen), 20 Jahre (fünf Personen), 21 Jahre (vier Personen), 22 Jahre (drei Personen), 24 Jahre (eine Person ), 25 und 26 Jahre (jeweils drei Personen), 27 und 28 Jahre (jeweils zwei Personen ), 29 Jahre (eine Person), 30 Jahre (drei Personen), 31 Jahre (zwei Personen), 32 Jahre (eine Person), 33 und 34 Jahre (jeweils zwei Personen), 38, 40, 41, 49 und 66 Jahre alt (jeweils eine Person). Drucksache 21/15663 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Geschlecht, Alle Personen waren männlich. c. Staatsangehörigkeit, Die Personen hatten folgende Staatsangehörigkeiten: marokkanisch (sieben Personen ), algerisch (sechs Personen), afghanisch (fünf Personen), libysch und somalisch (jeweils drei Personen), guineisch, irakisch, tunesisch, serbisch, albanisch, georgisch, ungeklärt (jeweils zwei Personen), bulgarisch, ägyptisch, liberisch und russisch (jeweils eine Person). d. Anfangs- und Enddatum der Abschiebehaft (bitte die jeweilige Haftanstalt angeben) Haftbeginn Haftende 06.08.2018 01.10.2018 09.08.2018 05.10.2018 21.08.2018 07.11.2018 27.08.2018 04.10.2018 31.08.2018 11.10.2018 19.09.2018 * 10.12.2018 * 22.09.2018 * 02.11.2018 * 20.09.2018 09.11.2018 28.08.2018 24.10.2018 01.10.2018 15.10.2018 05.10.2018 16.10.2018 15.10.2018 29.10.2018 09.10.2018 22.10.2018 09.10.2018 07.11.2018 12.10.2018 29.10.2018 09.10.2018 13.11.2018 18.10.2018 11.12.2018 17.10.2018 06.11.2018 18.10.2018 30.10.2018 30.10.2018 16.11.2018 02.11.2018 20.11.2018 03.11.2018 19.12.2018 06.11.2018 21.11.2018 06.11.2018 voraussichtlich 22.01.2019 07.11.2018 21.11.2018 09.11.2018 03.12.2018 09.11.2018 17.12.2018 11.11.2018 11.12.2018 12.11.2018 16.11.2018 14.11.2018 18.12.2018 26.11.2018 voraussichtlich 04.02.2019 21.11.2018 18.12.2018 30.11.2018 voraussichtlich 23.01.2019 01.12.2018 voraussichtlich 30.01.2019 03.12.2018 11.12.2018 06.12.2018 voraussichtlich 21.01.2019 07.12.2018 11.12.2018 07.12.2018 11.12.2018 13.12.2018 voraussichtlich Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15663 3 Haftbeginn Haftende 31.01.2019 13.12.2018 voraussichtlich 11.01.2019 18.12.2018 * voraussichtlich 20.02.2019 * 21.12.2018 voraussichtlich 20.02.2019 * Die Unterbringung erfolgt (beziehungsweise erfolgte) zeitweise in den Hafteinrichtungen Langenhagen, Darmstadt und Büren. Eine mehr als sechswöchige Unterbringung in der Rückführungseinrichtung Hamburg erfolgt lediglich dann, wenn bundesweit kein anderer Haftplatz zur Verfügung steht. e. Grund für die Freiheitsentziehung, Der Grund war in allen Fällen die Sicherung der Abschiebung. f. Zielland der Abschiebung, Die vorgesehenen Zielstaaten der insgesamt 26 tatsächlich abgeschobenen Personen waren Schweden (fünf Personen), Italien (vier Personen), Algerien und Marokko (jeweils drei Personen), Georgien und Serbien (jeweils zwei Personen), Ägypten, Albanien, Bulgarien, Finnland, Guinea, Niederlande und Tunesien (jeweils eine Person ). g. Haftanstalt, Die Personen waren in folgenden Einrichtungen untergebracht: Rückführungseinrichtung Hamburg (39 Personen), Langenhagen (zwei Personen) und Büren (eine Person ). h. Ort und Art der Abschiebung (zum Beispiel per Flugzeug vom Flughafen Hamburg). Alle 26 abgeschobenen Personen haben das Bundesgebiet auf dem Luftweg verlassen , davon 13 Personen vom Flughafen Hamburg, acht Personen vom Flughafen Frankfurt/Main, drei Personen vom Flughafen Düsseldorf sowie zwei Personen vom Flughafen Berlin-Tegel. 2. Wie viele Menschen befanden sich im letzten Quartal in Vorführhaft? Bitte aufschlüsseln nach Im 4. Quartal 2018 befand sich keine Person in Vorführhaft. a. Geschlecht, b. Alter, c. Staatsangehörigkeit, d. Anfangs- und Enddatum der Vorführhaft, e. Ort der Vorführung, f. Zielland der Abschiebung, g. Haftanstalt. 3. Wie viele Menschen wurden durch die Freie und Hansestadt Hamburg im vergangenen Quartal aus der Abschiebehaft abgeschoben beziehungsweise entlassen? Bitte angeben wie viel Prozent der Inhaftierten jeweils Im 4. Quartal 2018 wurden 26 Personen aus Abschiebehaft abgeschoben. a. in Dublin-Länder abgeschoben wurden, 26,2 Prozent (elf Personen) aller inhaftierten Personen wurden gemäß der Dublin-III- Verordnung überstellt. Drucksache 21/15663 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 b. in Drittländer abgeschoben wurden, 35,7 Prozent (15 Personen) aller inhaftierten Personen wurden außerhalb der Dublin- III-Verordnung in Drittländer abgeschoben. c. entlassen wurden. 14,3 Prozent (sechs Personen) aller inhaftierten Personen wurden vor Vollzug der Maßnahme entlassen. Darüber hinaus wurden 2,3 Prozent (eine Person) während des Abschiebungsvollzugs aufgrund eines Verwaltungsgerichtsbeschlusses entlassen. 21,4 Prozent (neun Personen) befinden sich zum Stand 10. Januar 2019 noch in Haft. 4. Bitte die Entlassungen aus 3.c. nach Gründen aufschlüsseln: a. Abschiebung nicht möglich, b. Haftanordnung nicht rechtmäßig, c. medizinische Gründe, d. mögliche Haftdauer überschritten, e. sonstige Gründe. Die Entlassung erfolgte in allen Fällen aus sonstigen Gründen. 5. Wie viele Fälle von Suiziden, Suizidversuchen und/oder Suizidandrohungen gab es im vergangenen Quartal durch Abschiebehäftlinge der Freien und Hansestadt Hamburg? Bitte aufschlüsseln nach Im 4. Quartal 2018 gab es keine Suizide oder Suizidversuche in der Rückführungseinrichtung Hamburg. In zwei Fällen wurde der Suizid angedroht. a. Alter der Person, 20 und 21 Jahre. b. Geschlecht, Die Personen waren männlich. c. Staatsangehörigkeit, Marokkanisch und algerisch. d. Zielland der Abschiebung, Marokko und Norwegen. g. Haftanstalt. Rückführungseinrichtung Hamburg.