BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15664 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 07.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebegewahrsam in Hamburg im 4. Quartal 2018 Hamburg hat als erstes Bundesland einen Abschiebegewahrsam eingerichtet und am 21. Oktober 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf einem eigens dafür hergerichteten Gelände am Hamburger Flughafen können nun bis zu 20 Personen und sogar Familien mit Kindern gegen ihren Willen festgehalten werden. Dieser Freiheitsentzug gilt nicht etwa Menschen, die nicht verurteilte Straftäter /-innen sind, sondern die Geflüchteten, die der Aufforderung zur freiwilligen Ausreise nicht (oder noch nicht) nachgekommen sind und geäußert haben, dass sie nicht ausreisen möchten. Seit Februar 2017 werden im Ausreisegewahrsam am Hamburger Flughafen auch in Abschiebehaft-Genommene inhaftiert. Seit April 2018 existiert dafür auch ein entsprechendes Gesetz zum Vollzug der Abschiebehaft in Hamburg . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Menschen befanden sich im vergangenen Quartal im Abschiebegewahrsam am Hamburger Flughafen? Bitte aufschlüsseln nach Alter der ausreisenden Personen (in Sechsjahresschritten, null – sechs, sechs – zwölf Jahre et cetera), Im 4. Quartal 2018 befand sich eine Person im Ausreisegewahrsam nach § 62b Aufenthaltsgesetz . Das Alter der Person betrug 30 Jahre. a. Geschlecht, Männlich. b. Anfangs- und Enddatum der Ingewahrsamnahme, Die Person befand sich vom 13. bis zum 19. November 2018 im Ausreisegewahrsam. c. Grund für die Freiheitsentziehung, Der Ausreisegewahrsam erfolgte zur Sicherung der Durchführung der Abschiebung. d. Zielland der Abschiebung, Russische Föderation. e. Anzahl der Familien im Ausreisegewahrsam. Keine. Drucksache 21/15664 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele der unter 1. genannten Menschen wurden von wo, auf welche Art, in welche Länder abgeschoben und welcher Staatangehörigkeit waren sie jeweils? Siehe Antwort zu 1.d. Die Staatsangehörigkeit stimmt mit dem Zielland der Abschiebung überein. a. Wie viele wurden aus welchen Gründen wieder freigelassen? Es wurde keine Person wieder freigelassen. b. Wie viele wurden in welche Straf- oder Abschiebehaftanstalten überstellt? Es erfolgte keine Überstellung.