BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15666 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 07.01.19 und Antwort des Senats Betr.: „Freiwillige“ Ausreisen und Abschiebungen aus Hamburg im 4. Quartal 2018 Aus Hamburg werden im Durchschnitt täglich mehrere Menschen abgeschoben . Allein im 3. Quartal 2018 wurden 269 Menschen aus Hamburg von den Behörden gezwungen, Deutschland zu verlassen. Die Behörden unterscheiden dabei zwischen der sogenannten freiwilligen Ausreise, bei der die Betroffenen der Aufforderung auszureisen unter der Drohung der Abschiebung nachkommen, und der Abschiebung, bei der die Betroffenen unter direktem Zwang von Polizei und Behörde ausreisen. Im Jahr 2017 lag die Zahl der Abschiebungen sogar über der Zahl der sogenannten freiwilligen Ausreisen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zu den Grundsätzen der Durchsetzung von Ausreisepflichten siehe Drs. 21/8682. Freiwillige Ausreisen erfolgen aus unterschiedlichen, oft sehr individuellen Gründen der Betroffenen und stehen keineswegs zwingend in einem Zusammenhang mit der Ausreiseaufforderung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Wie viele Menschen mussten im letzten Quartal aus Hamburg ausreisen ? Bitte aufschlüsseln nach a. sogenannter freiwilliger Ausreise, Im 4. Quartal 2018 wurde die selbstbestimmte Ausreise von 142 Personen erfasst. b. Abschiebung, 87 ausreisepflichtige Personen wurden in ihre Herkunftsländer abgeschoben. 49 Personen wurden in Drittländer überstellt. c. Alter (in Sechsjahresschritten, null – sechs, sechs – zwölf Jahre et cetera), Die Altersangaben zu den freiwillig ausgereisten und abgeschobenen Personen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Um Doppelnennungen von Personen zu vermeiden , wurden die Altersschritte entsprechend angepasst: Alter freiwillig ausgereiste und abgeschobene Personen 0-5 15 6-11 9 12-17 9 18-23 45 Drucksache 21/15666 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Alter freiwillig ausgereiste und abgeschobene Personen 24-29 45 30-35 38 36-41 42 42-47 33 48-53 12 54-59 14 60-65 6 über 65 10 d. Länge des Aufenthalts in Deutschland (unter einem Jahr, ein Jahr – fünf Jahre, fünf – zehn Jahre, über zehn Jahre), Bei den abgeschobenen Personen wird dieses Merkmal regelhaft nicht erfasst, siehe Drs. 21/2763. Eine Einzelfallauswertung aller Ausländerakten ist in der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Angaben zu den freiwillig ausgereisten Personen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsdauer Personen < 1 Jahr 96 1 bis 5 Jahre 36 5 bis 10 Jahre 7 > 10 Jahre 3 e. gegebenenfalls Anzahl der Tage in Abschiebungshaftanstalt oder Abschiebgewahrsam, Abschiebehaft (§ 62 AufenthG): Haftbeginn Haftende 06.08.2018 01.10.2018 09.08.2018 05.10.2018 31.08.2018 11.10.2018 28.09.2018 24.10.2018 01.10.2018 15.10.2018 05.10.2018 16.10.2018 15.10.2018 29.10.2018 09.10.2018 22.10.2018 18.10.2018 30.10.2018 22.09.2018 02.11.2018 21.08.2018 07.11.2018 09.10.2018 07.11.2018 17.10.2018 06.11.2018 30.10.2018 16.11.2018 02.11.2018 20.11.2018 06.11.2018 21.11.2018 07.11.2018 21.11.2018 12.11.2018 16.11.2018 19.09.2018 10.12.2018 18.10.2018 11.12.2018 09.11.2018 03.12.2018 11.11.2018 11.12.2018 21.11.2018 18.12.2018 03.12.2018 12.12.2018 07.12.2018 11.12.2018 07.12.2018 11.12.2018 Ausreisegewahrsam (§ 62b AufenthG): 13. bis zum 19. November 2018 (siehe Drs. 21/15664). f. Staatsangehörigkeit, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15666 3 g. Land, in das abgeschoben wurde. Bei Abschiebungen ins Herkunftsland entspricht die Staatsangehörigkeit in aller Regel dem Zielstaat: Staatsangehörigkeit Abschiebungen Afghanistan 2 Ägypten 6 Albanien 4 Algerien 4 Armenien 2 Bulgarien 2 Chile 1 Georgien 10 Ghana 7 Guinea 1 Guinea-Bissau 1 Kenia 1 Litauen 4 Marokko 5 Mazedonien 1 Montenegro 6 Nigeria 2 Polen 5 Rumänien 10 Serbien 7 Spanien 1 Türkei 4 Tunesien 1 2. Wie viele sogenannte Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung fanden im vergangenen Quartal statt? Bitte aufschlüsseln nach Es wurden 49 Personen gemäß der Dublin-III-Verordnung in Drittstaaten überstellt. a. Staatsangehörigkeit der ausreisenden Personen, Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staatsangehörigkeit Anzahl der überstellten Personen Afghanistan 12 Algerien 3 Arab. Republik Syrien 1 Armenien 2 Eritrea 1 Irak 8 Iran 4 Kamerun 1 Libyen 3 Marokko 2 Russ. Föderation 2 Somalia 7 Türkei 2 Staatenlos 1 b. Alter der ausreisenden Personen (in Sechsjahresschritten, null – sechs, sechs – zwölf Jahre et cetera), Um Doppelnennungen von Personen zu vermeiden, wurden die Altersschritte entsprechend angepasst: Alter Anzahl Personen 0-5 3 6-11 1 Drucksache 21/15666 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Alter Anzahl Personen 12-17 3 18-23 14 24-29 10 30-35 6 36-41 4 42-47 4 48-53 1 54-59 3 60-65 0 über 65 0 c. Zeitpunkt der Ausreise, Monat Überstellungen Oktober 2018 15 November 2018 21 Dezember 2018 13 d. Zielland der ausreisenden Personen, Eine statistische Erfassung der Zielstaaten erfolgt nicht. 3. Zu wie vielen Trennungen des Familienverband kam es bei 1. und 2. im letzten Quartal, zum Beispiel weil das 18-jährige Kind abgeschoben wurde, die Eltern aber in Deutschland blieben, oder weil der Vater aus Krankheitsgründen in Deutschland bleiben durfte, die Mutter mit Kindern aber abgeschoben wurde und so weiter? Wenn nötig, bitte schätzen. a. In wie vielen Fällen wurde eine entsprechende Zustimmung der Amtsleitung zur Familientrennung eingeholt? Es wurden zwei Zustimmungen zur Familientrennung eingeholt. 4. Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden nach Kenntnis des Senats im 4. Quartal 2018 in Hamburg statt? Bitte nach Herkunftsländern und Zielländern aufschlüsseln. Die Hamburger Ausländerbehörde hat keine Zurückweisungen oder Zurückschiebungen durchgeführt. Diese erfolgen in der Regel durch die Bundespolizei unmittelbar an der Grenze beziehungsweise am Flughafen. Angaben der Bundespolizei hierzu liegen nicht vor. 5. Wie viele der unter 1. genannten Abschiebungen gingen vom Flughafen Hamburg aus, wie viele von Flughäfen aus welchen anderen Städten und wie viele mit welchen anderen Verkehrsmitteln? Wie viele waren Sammelabschiebungen? Bitte mit Angabe des Ankunftsortes. Flughafen Abschiebungen Berlin Schönefeld 4 Berlin Tegel 3 Düsseldorf 12 Frankfurt am Main 29 Hamburg 70 Hannover 2 Leipzig 1 München 1 Insgesamt wurden 33 Personen im Rahmen von Chartermaßnahmen abgeschoben. Die Zielländer waren Afghanistan, Ägypten, Albanien, Armenien, Georgien, Ghana, Mazedonien, Nigeria, Russland und Serbien. Darüber hinaus wurden 14 Personen auf dem Landweg mit Bussen, Dienstfahrzeugen oder mittels Fähre abgeschoben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15666 5 6. Wie viele Menschen erhalten derzeit eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Im November 2018 waren 527 Menschen von Leistungseinschränkungen nach § 1a AsylbLG betroffen. a. Wie viele davon sind Minderjährige? Bitte Gründe für Einschränkung der Leistungen angeben. b. Wie viele der Minderjährigen sind unter 16 Jahren? Bitte Gründe für Einschränkung der Leistungen angeben. Keine. Im Übrigen: entfällt.