BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1567 21. Wahlperiode 22.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 14.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Pavillondörfer gänzlich vor dem Aus? Aus der Schriftlichen Kleinen Anfrage (SKA) Drs. 21/1399 des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) ergibt sich, dass es bei den sieben im Bau befindlichen Pavillondörfern, die als Folgeunterkünfte für Flüchtlinge errichtet werden sollen, erhebliche Probleme wegen eines nicht tragfähigen Brandschutzkonzeptes gibt, obwohl für diese Pavillons eine Typengenehmigung vorgelegen haben soll. Der Senat gibt in der Antwort auf die SKA an, an einem Lösungskonzept zu arbeiten, um die Brandschutzproblematik zu beheben. Die Maßnahmen sollen dann direkt in den Fertigstellungsprozess aufgenommen werden. Betroffen von diesen Problemen sind derzeit die Standorte Volksdorfer Grenzweg, Jugendpark Langenhorn, Am Radeland, Grunewaldstraße, Sieversstücken 2, Cuxhavener Straße und Björnsonweg. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Für wie viele Flüchtlinge waren die Unterkünfte Volksdorfer Grenzweg, Jugendpark Langenhorn, Am Radeland, Grunewaldstraße, Sieversstücken 2, Cuxhavener Straße und am Björnsonweg jeweils geplant? 2. Für welchen Zeitpunkt war die Bezugsfertigkeit dieser Unterkünfte jeweils geplant? Standort Platzzahl ursprüngl. geplanter Fertigstellungstermin Volksdorfer Grenzweg 170 30.09.2015 Jugendpark Langenhorn 190 31.10.2015 (erster Bauabschnitt) Am Radeland 168 18.09.2015 Grunewaldstraße 528 30.11.2015 (erster Bauabschnitt) Sieversstücken II 444 30.11.2015 (erster Bauabschnitt) Die Standorte Cuxhavener Straße 564 und Björnsonweg sind nicht betroffen. Hier konnte bei Bekanntwerden der Problematik die Planung noch auf alternative Modulbauten umgestellt werden. 3. Für wann rechnet der Senat nunmehr mit der Bezugsfertigkeit dieser Unterkünfte? Die Aktualisierung der Bauzeitenpläne wird derzeit von den jeweiligen Bauleitungen erarbeitet. 4. Führt diese Verzögerung dazu, dass die Flüchtlinge, die für die unter 1. genannten Unterkünfte eingeplant waren, länger in der Erstaufnahme verbleiben müssen? Drucksache 21/1567 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. An welcher Stelle wurden zur Kompensation dieser Verzögerung neue Erstaufnahmekapazitäten geschaffen? Die Planung der Belegung erfolgt nicht bereits während der Bauphase. Vielmehr wird kurz vor der Erstbelegung unter Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse, Familienzusammenhänge , Belegungsbeschränkungen und Kriterien für eine sozial verträgliche Belegung eine Auswahl der in der neuen Einrichtung unterzubringenden Personen getroffen. Wegen des großen Zustroms von Flüchtlingen erfolgt derzeit ein laufender Ausbau der Kapazitäten in der ZEA und der Folgeunterbringung an verschiedenen Standorten (siehe zuletzt Drs. 21/1407, 21/1409 und 21/1492 sowie die Informationen unter http://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte/). Eine Zuordnung einzelner Standorte zu einzelnen verzögert fertiggestellten Standorten der Folgeunterbringung ist nicht möglich. 6. Welche baurechtliche Lösung wurde für das brandschutzrechtliche Problem zwischenzeitlich gefunden? f & w fördern & wohnen AöR (f & w) hat durch zwei unabhängige Brandschutzfachleute ermitteln lassen, wie die Brandschutzmängel behoben werden können. Die Vorschläge wurden mit dem Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH) der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen als oberster Bauaufsicht abgestimmt. Das nun vorliegende Konzept berücksichtigt den fortgeschrittenen Bautenstand an den verschiedenen Standorten. In enger Abstimmung mit ABH wird es an Bauteilen zu veränderten Aufbauten kommen (auf Basis einer durch ABH geprüften Detailplanung). Darüber hinaus wird es in allen betroffenen Bauten einen zweiten baulichen Rettungsweg geben beziehungsweise wird gegebenenfalls eine Brandwarn- und Meldeanlage installiert. 7. Welche Zusatzkosten entstehen pro Standort für die zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen ? Die Zusatzkosten pro Standort lassen sich derzeit noch nicht beziffern. Die Kosten hängen von den im Einzelfall erforderlichen Arbeiten sowie davon ab, welche Nachforderungen durch die Bauunternehmen geltend gemacht werden. 8. Wurden insoweit zwischenzeitlich Schadensersatzansprüche geltend gemacht und rechtliche Schritte eingeleitet? Bitte jeweils begründen. f & w hat den Architekten der Typengenehmigung und der auf dieser aufbauenden Typenplanung, welche die Anforderungen an den Brandschutz nicht umgesetzt hat, zur Nacherfüllung aufgefordert und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen angedroht. Eine Aufforderung zur Nacherfüllung war vor der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen rechtlich erforderlich. Schadensersatzansprüche konnten noch nicht geltend gemacht werden, weil der entstandene Schaden noch nicht feststeht. 9. Wann ist den jeweiligen Bezirksämtern bekannt geworden, dass während der Ausbauzeit fachliche Bedenken gegen das Brandschutzkonzept erhoben worden sind? Bei den bereits in Bau befindlichen Standorten sind die Bezirksämter durch f & w nicht ausdrücklich informiert worden, da die Baugenehmigung nicht betroffen war. Bei den noch in Planung befindlichen Standorten erübrigte sich eine Information ebenfalls. 10. Wird der Senat zukünftig weiter Pavillons auf Grundlage der bisherigen Typengenehmigung bauen? Wenn nein, welche baurechtlichen Konzepte zur Errichtung von Folgeunterkünften wird der Senat zukünftig für seine Neubauplanungen zugrunde legen? Entstehen hierdurch neue Planungskosten und weitere Verzögerungen im Hinblick auf zukünftige, noch in der Planung befindliche Unterkünfte? Die Erteilung weiterer Bauaufträge auf Grundlage der betroffenen Typenplanung ist nicht geplant. Die vergleichbaren Grundrisse wurden in der aktuellen Rahmenaus- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1567 3 schreibung durch f & w wiederverwendet. Zeitverzögerung beziehungsweise höhere Planungskosten entstehen hierdurch nicht. 11. Sind für die sieben genannten Pavillondörfer bereits Baugenehmigungen erteilt worden oder verzögert sich auch die Erteilung der Baugenehmigung aufgrund der Brandschutzproblematik und wenn ja, wie lange? Für die Standorte Volksdorfer Grenzweg, Jugendpark Langenhorn, Am Radeland, Grunewaldstraße und Sieversstücken II wurden Baugenehmigungen bereits vor Bekanntwerden der Brandschutzproblematik erteilt. Für den Standort Cuxhavener Straße 564 lag ebenfalls eine Baugenehmigung vor, die Bauarbeiten hatten jedoch noch nicht begonnen. Durch die nun erfolgte Umstellung auf Modulbauten war ein neues Baugenehmigungsverfahren erforderlich, das noch nicht abgeschlossen ist. Durch die im Vergleich zu Pavillonbauten kürzere Bauzeit für Modulbauten ergibt sich jedoch insgesamt eine Verkürzung der Zeit bis zur Fertigstellung . Mit der Fertigstellung dieses Standortes wird nun für Ende Februar 2016 gerechnet (statt ursprünglich geplant Ende April 2016). Die Baugenehmigung für den Standort Björnsonweg befindet sich noch in der Prüfung . Der Bauantrag wurde bereits mit der auf Modulbauten umgestellten Planung eingereicht, sodass sich eine Verzögerung im Genehmigungsverfahren nicht ergibt.