BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15671 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 07.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Play it again: Schulregion 22a In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage den Platzmangel und die Raumplanung in der Schulregion 22a betreffend (Drs. 21/15432) beantwortet der Senat einige Fragen nicht, die daher nochmals nachdrücklicher abgefragt werden müssen. Zudem scheinen seinerseits Missverständnisse vorzuliegen, die ebenfalls ausgeräumt werden sollen. Ich frage den Senat: Der für Bildung zuständigen Behörde erschließt sich nicht, aus welchen Gründen Missverständnisse vorliegen sollen. Die Entscheidung, ob und wo Um- oder Neubaumaßnahmen durchgeführt werden, erfolgt gemäß § 87 Absatz 2 HmbSG durch Rechtsverordnung des Senats. Die für Bildung zuständige Behörde prüft laufend im Zusammenhang mit den steigenden Geburten- und Schülerzahlen auf Basis des Schulentwicklungsplans von 2012 in allen Bezirken Möglichkeiten zu einer bedarfsgerechten Schulerweiterung und leitet diese in die Wege. Der Senat hat in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/15432) mitgeteilt, dass die Planungen bei der für Bildung zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen sind und zurzeit die einzelnen Maßnahmen und die erforderlichen Umsetzungsschritte sowie deren Terminierung geplant werden. Seit der Antwort auf die oben genannte Schriftliche Kleine Anfrage sind gut vier Wochen vergangen. Aufgrund der Schulferien und der Feiertage gilt die Antwort des Senats unverändert. Schulleitungen werden so früh wie möglich von der für Bildung zuständigen Behörde informiert, um in einen Austausch treten zu können, bevor das regelhafte Beteiligungsverfahren gemäß § 54 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) eingeleitet wird. Demnach ist die Schulkonferenz unter anderem vor größeren Um- oder Neubaumaßnahmen an der Schule rechtzeitig zu hören. Die Einbeziehung der schulischen Gremien gemäß den Vorgaben des HmbSG erfolgt durch die Schulleitungen. Umfang und Zeitpunkt werden jeweils individuell auf den Planungsprozess abgestimmt. Da die Planungsprozesse noch vorbereitet werden, erfolgte bisher keine Einbeziehung der Schulkonferenz, sodass der für Bildung zuständigen Behörde keine Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens gem. § 54 HmbSG vorliegen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche schulischen Gremien sind zu welchem Zeitpunkt in die Planungen einbezogen gewesen? (Bitte konkret die einzelnen Planungsschritte von Beginn bis Ende je Schule darlegen.) Drucksache 21/15671 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Zu welchem Zeitpunkt werden in Zukunft diese Gremien einbezogen? (Bitte konkret im chronologischen planerischen Verlauf je Schule darlegen .) In Bezug auf die Planung einer weiterführenden Schule in Neugraben steht die für Bildung zuständige Behörde mit den Schulleitungen des Gymnasiums Süderelbe, der Stadtteilschule Süderelbe, der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg und der Grundschule Neugraben seit 2017 in einem ständigem Austausch, zuletzt hat die für Bildung zuständige Behörde am 1. November 2018 über die Überlegungen informiert. Aufgrund der bereits begonnenen Planungen an den Grundschulen Ohrnsweg und Am Johannisland werden die Schulleitungen im Rahmen der laufenden Planungsgespräche jeweils informiert. Auch die Schulleitungen der Grundschulen An der Haacke und Schnuckendrift sind über die geplanten Baumaßnahmen informiert. Im Übrigen siehe Drs. 21/15432 und Vorbemerkung. 3. Wie ist der derzeitige Planungsstand? (Bitte unter Angabe jedes Planungsschritts konkret darlegen.) Siehe Drs. 21/15432 und Vorbemerkung. 4. Auf welchen zeitlichen Ablauf hat sich der Senat konkret verständigt und auf welchem Stand sind die einzelnen darin benannten Wegmarken? (Bitte unter Angabe des (geplanten) Start- und Endpunkts für jeden einzelnen Planungsschritt konkret darlegen.) Die Planungsabläufe werden auf das avisierte Fertigstellungsjahr abgestimmt. Zu den derzeit geplanten Fertigstellungsterminen siehe Drs. 21/15432. Ein detaillierter Zeitplan wird erst nach Beauftragung der Architekten beziehungsweise Planer aufgestellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antworten zu 1. und 2. 5. Wie wird die Zügigkeit der Klassen der geplanten Campusschule je Schulform konkret festgelegt? (Bitte je Schule und Zug angeben.) Siehe Drs. 21/15432. 6. Auf welchen zeitlichen Ablauf hat sich der Senat konkret verständigt und wie ist der gegenwärtige Stand im Einzelnen? Siehe Antwort zu 4. 7. Es ist in Drs. 21/15432 nicht gefragt worden, ob Einholungen schriftlicher Stellungnahmen geplant sind, sondern ob schriftliche Stellungnahmen vorliegen. Also lautet die entsprechende Frage: Liegen der Behörde Stellungnahmen von Schulen bezüglich der Pläne von der Behörde vorgestellten Campusschule vor? (Bitte anhängen.) 8. Welche Antworten hat der Senat den stellungnehmenden Schulen gegeben ? (Bitte anhängen.) 9. Es schloss sich die Frage an, welche sachlichen und fachlichen Gründe vorliegen, nicht seitens des Senats proaktiv Stellungnahmen der Schulen einzuholen. Mitzuteilen, dass solche Einholungen nicht vorgesehen sind, ist keine Begründung. Also: Aus welchen sachlichen und fachlichen Gründen unterlässt es der Senat, Stellungnahmen der betreffenden Schulen einzuholen? Bitte begründen. Siehe Vorbemerkung.