BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15673 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 07.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Sonderstatus beenden – Wird der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) nun doch bereits im Jahr 2019 bei der Sozialbehörde eingegliedert ? „Sonderstatus beenden − Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) bereits ab dem Jahr 2019 bei Sozialbehörde eingliedern“ (Drs. 21/10775 und 21/15263) forderte die CDU-Fraktion bereits zweimal vergeblich. Zuletzt lehnte Rot-Grün die Forderung am 12. Dezember 2018 in der Bürgerschaft ab. Doch am 7. Januar 2019 war dem „Hamburger Abendblatt“ zu entnehmen, dass der ZKF im Laufe des Jahres „sukzessive in eine bei der Sozialbehörde angesiedelte Koordinierungsstelle“ weiterentwickelt werden soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Einhergehend mit der reduzierten Zugangssituation von Flüchtlingen nach Hamburg, der konsolidierten Unterbringungssituation, die durch eine starke Reduzierung der Zahl der Erstaufnahmeeinrichtungen und eine hohe Zahl von Folgeeinrichtungen geprägt ist, die mittlerweile etablierten Prozesse und Verfahren zur Erstintegration der Flüchtlinge in Kita, Schule und Arbeitsmarkt haben sich die Aufgaben des Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) fortlaufend verändert und der Bedarf für bestimmte Aufgaben des ZKF reduziert. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beabsichtigen daher, die verbleibenden Aufgaben des ZKF im Laufe des Jahres 2019 sukzessive in Organisationseinheiten in der BASFI und in der BIS zu überführen. Hierzu ist derzeit vorgesehen, in der BASFI eine Koordinierungsstelle und in der BIS Funktionen für die weiterhin wahrzunehmenden Koordinierungs-, Kooperations- und Monitoringaufgaben sowie Funktionen für verbleibende operativlogistische Aufgaben einzurichten. Hierbei wird insbesondere gewährleistet, dass die enge Kooperation der beteiligten Behörden fortgeführt wird, die verbleibenden Aufgaben bei der Unterbringung und Integration der Flüchtlinge nahtlos fortgesetzt werden, für nicht staatliche Organisationen und Initiativen eine zentrale Ansprechstelle bleibt und im Falle eines Wiederanstiegs der Flüchtlingszahlen eine sofortige Reaktionsfähigkeit und ein unmittelbarer Aufwuchs aus den Kernfunktionen heraus zu einer Wiederbesetzung eines Zentralen Koordinierungsstabes Flüchtlinge sichergestellt ist. Die konkrete Ausgestaltung der Überführung der Aufgaben in die BASFI und die BIS wird derzeit erarbeitet. Ein konkreter Zeitpunkt für die Überführung kann daher derzeit noch nicht benannt werden, er wird auch abhängig sein von dem Abschluss einzelner Aufgaben durch den ZKF im Jahresverlauf 2019, beispielsweise beim Rückbau von Erstaufnahmeeinrichtungen. Mit der Überführung von Aufgaben des ZKF wird auch ein weiterer, systematisch gesteuerter Personalabbau verbunden sein. Der Koordinierungsstab wurde bereits von vormals rund 80 auf ungefähr 50 Mitarbeitende reduziert. Neben dem Übergang Drucksache 21/15673 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 von Personal in die Koordinierungsstelle werden einige Funktionen in die Fachämter der Innen- und Sozialbehörde überführt werden. Weitere Aufgaben werden spätestens Ende 2019 abgeschlossen sein und die Funktionen insoweit nicht mehr benötigt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Innerhalb welchen Zeitraums soll der ZKF in die Sozialbehörde eingegliedert werden? Siehe Vorbemerkung. 2. Seit wann gibt es diese Pläne und wer hat wann die Entscheidung für die Änderung wann getroffen? Die Grundsatzentscheidung wurde von den Behördenleitungen der BIS und BASFI am 18. Dezember 2018 auf der Basis vorangegangener Prüfungen und Bewertungen durch diese Behörden und den ZKF getroffen. Zur Aufgabenweiterentwicklung und zu strukturellen Anpassungen des ZKF wurde bereits mit den Drs. 21/5023, Drs. 21/9870 und Drs. 21/10058 berichtet. 3. Welche der Aufgaben des ZKF soll die Koordinierungsstelle dann übernehmen ? Welche der aktuellen Aufgaben sollen hingegen an welche andere Stelle übergehen und welche Aufgaben fallen weg? Siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 4. Wie viele Stellen jeweils welcher Wertigkeit zählt der ZKF aktuell bei wie vielen VZÄ und wie viele Stellen jeweils welcher Wertigkeit sind für die Koordinierungsstelle geplant? Der ZKF besteht zum 08. Januar 2019 aus insgesamt 48 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (46,39 VZÄ). Davon sind drei (2,77 VZÄ) Beschäftigte befristet umgesetzt, beurlaubt oder Ähnliches, welche in der folgenden Darstellung nicht berücksichtigt werden. Es wird entsprechend von 45 Beschäftigten (43,62 VZÄ) ausgegangen: Besoldungsgruppe Anzahl A 15 2 A 14 4 A 13 1 A 12 5 A 11 2 A 10 1 A 9 3 Entgeltgruppe Anzahl E 14 3 E 13 4 E 12 1 E 11 3 E 10 2 E 9 Fg. 1 9 E 9 Fg. 2 1 E 9 Fg. 3 1 E 6 1 E 3 S 1 zuzüglich der Leitung des ZKF (1,0 VK/VZÄ) Die stellengenaue Planung zur Ausgestaltung der Koordinierungsstelle ist noch nicht abgeschlossen. 5. Wo soll die neue Koordinierungsstelle künftig in der Sozialbehörde organisatorisch angegliedert werden? Siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15673 3 6. Wie erfolgt die Finanzierung der Koordinierungsstelle? Werden zusätzliche Mittel bei der Sozialbehörde benötigt, da der ZKF aktuell zum Teil auch über die Innenbehörde finanziert wird? Die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Mittel sind vorhanden, siehe Drs. 21/14000. Im Übrigen hängen die Planungen vom Aufgabenübergang ab, siehe Vorbemerkung. 7. In der Berichterstattung war die Rede von einem „ZKF 2.0“ für den Fall, dass die Flüchtlingszahlen wieder innerhalb eines kurzen Zeitraums schnell ansteigen. Wie genau sehen diese Pläne aus? Abhängig von den Zugangszahlen und der Entwicklung des Unterbringungsbedarfes werden bewährte Strukturen wieder aufgebaut. Koordinierungsstelle und Funktionen in der BIS stellen die Basis für den Aufbau eines ZKF 2.0 dar. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.