BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15674 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 07.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Gefälschte Pässe, Ausweise und Führerscheine – Welche Maßnahmen ergreift der Senat? Recherchen der Medien zufolge sind in Deutschland zahlreiche gefälschte Dokumente im Umlauf. Diese werden von den Besitzern für Straftaten wie beispielsweise Betrug, Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz oder auch Fahren ohne Fahrerlaubnis verwendet. Seit der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 ist die Anzahl der gefälschten Ausweise erheblich gestiegen; Man kann Pässe oder Führerscheine mit Wunsch- Identitäten für einige Hundert Euro über das Internet erwerben. Vielfach werden dafür zuvor entwendete Original-Ausweispapiere von Fälschern im Ausland mit neuen Bildern versehen. Traurige Berühmtheit erlangte der Fall des Attentäters vom Breitscheid-Platz, der mit einer Vielzahl von Identitäten in der Bundesrepublik unterwegs war, was seine Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden erheblich erschwerte. Besonders bei Pässen aus dem Ausland sind diese Fälschungen häufig nur schwer zu erkennen. Bundesweit haben Meldeämter deshalb damit begonnen , Prüfgeräte anzuschaffen, die optische und elektronische Sicherheitsmerkmale von Dokumenten aus der ganzen Welt erkennen und über den Computer auswerten. Durch einen Abgleich mit einer aktuellen Datenbank ist es so möglich, Ungereimtheiten in Sekundenschnelle zu erkennen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden über Anzahl und Entwicklung der Fälle der Verwendung gefälschter Identitätsdokumente sowie der Verwendung von Mehrfach-Identitäten seit dem Jahre 2015 vor? Verdachtsfälle werden von den Kundenzentren und dem Landesbetrieb Verkehr zur Überprüfung an die Polizei gemeldet. Eine entsprechende Statistik wird nicht geführt. 2. Wie hat sich seit dem Jahre 2015 die Anzahl der jährlich sichergestellten gefälschten Identitätsdokumente entwickelt? Die Polizei führt keine entsprechende Statistik. 3. Welche Maßnahmen werden von jeweils wem ergriffen, wenn jemand mit einem gefälschten Pass, Ausweis, Führerschein angetroffen wird? Die Polizei trifft im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle straf- und gefahrenabwehrrechtlich erforderlichen Maßnahmen. Diese richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Infrage kommen im Sinne der Fragestellung insbesondere die Sicherstellung oder Beschlag- Drucksache 21/15674 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nahme des Dokuments, freiheitsbeschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahmen sowie die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Besteht der Anfangsverdacht einer Fälschung im Kundenzentrum beziehungsweise beim Landesbetrieb Verkehr, wird die Polizei hinzugezogen. 4. Wie werden Identitätspapiere in Hamburgs Meldeämtern sowie im Rahmen von Überprüfungen der Ausweispapiere durch Polizeibeamte auf ihre Echtheit hin geprüft? Das Vorgehen zur Dokumentenprüfung wird in den Kundenzentren laufend überprüft und an die bestehenden Möglichkeiten und Erkenntnisse angepasst. Aus sicherheitsrelevanten Gründen nimmt der Senat zu Fragen der konkreten Verfahren bei der Überprüfung von Dokumenten grundsätzlich keine Stellung. Die Polizei überprüft beim Anfangsverdacht einer Fälschung das Identitätspapier, indem es durch Mitarbeiter der Fachdienststelle des Landeskriminalamts in Augenschein genommen beziehungsweise durch ein Dokumentenprüfgerät geprüft wird. Im Bedarfsfall wird ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. 5. Gibt es in Hamburgs Meldeämtern Geräte zur elektronischen Dokumentenprüfung ? a. Falls ja, seit wann jeweils wie viele in welchen Meldeämtern? b. Falls ja, wie viele Verdachtsfälle konnten dadurch jeweils erkannt werden? c. Falls nein, weshalb nicht und inwiefern plant die zuständige Behörde die Anschaffung entsprechender Geräte? Siehe Antwort zu 4. 6. Welche Schulungen wurden seit 2015 für Mitarbeiter der Meldeämter sowie Polizeibeamte zum Erkennen von gefälschten Dokumenten durchgeführt? Wie viele Personen haben jeweils jährlich daran teilgenommen ? Die Kundenzentren und die Polizei führen keine Statistik im Sinne der Fragestellung. In den vergangenen Jahren wurden sowohl zentrale sowie dezentrale Schulungen der Kundenzentrenmitarbeiter, teilweise in Zusammenarbeit mit dem Einwohner- Zentralamt, durchgeführt. Im Zeitraum 2015 – 2017 wurden insgesamt 14 solcher Schulungen mit jeweils bis zu 20 Teilnehmern durchgeführt. Seit dem Jahr 2018 erhalten alle Personalzugänge in den Kundenzentren zentrale Schulungen im Bereich „Erkennen von gefälschten Dokumenten“.