BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15675 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 07.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Salafismus an Schulen – Wie ist die Lage im Januar 2019? Längst ist bekannt, dass die in Deutschland geführte Islam-Debatte auch Schulen betrifft. Im Jahr 2011 wurde etwa ein Fall publik, bei dem ein muslimischer Schüler an einem Gymnasium in Berlin-Wedding vor Gericht das Recht auf Verrichtung des Mittagsgebets erstreiten wollte und dabei auch einen eigenen Raum von der Schulleitung verlangte.1 Obwohl der junge Mann damals in dritter Instanz scheiterte, haben mittlerweile auch andere Schulen mit ähnlichen Fällen zu tun. In Hamburg war es bereits im Frühjahr 2014 vermehrt dazu gekommen, dass Schüler, die unter dem Einfluss von Salafisten standen, innerhalb kurzer Zeit zu frommen Muslimen geworden waren. Diese Entwicklung war Lehrkräften und Schulleitung aufgefallen, weil die Betroffenen ihre Mitschüler zur Einhaltung islamischer Gebote drängten sowie von Lehrern Gebetsräume forderten.2 Aktuellen Medienberichten zufolge handelt es sich bei der Hyperreligiosität muslimischer Schüler um ein Phänomen, das seit geraumer Zeit vermehrt auch an Grundschulen beobachtet wird und darüber hinaus ausschließlich salafistisch konnotiert ist.3 Dabei ist es grundsätzlich so, dass die Kinder in einem salafistischen Umfeld sozialisiert worden sind. Folglich sind die Eltern also entweder selber Salafisten oder begegnen der salafistischen Ideologie zumindest mit Akzeptanz. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Fälle sind dem Senat zum 1. Januar 2019 bekannt, bei denen Schülern Gebetsräume zur Verfügung gestellt wurden? Bitte einzeln anhand des Standorts sowie – falls möglich – der religiösen Konfession aufschlüsseln. 2. Wie viele Fälle sind dem Senat zum 1. Januar 2019 bekannt, bei denen die Anfrage von Schülern nach Gebetsräumen zurückgewiesen wurde? Bitte einzeln anhand des Standorts sowie – falls möglich – der religiösen Konfession aufschlüsseln. 3. Seit wann werden entsprechende Fälle systematisch dokumentiert? Falls dies nicht erfolgt, bitte den Grund erläutern. Der in den Drs. 21/5043, 21/8117, 21/10720, 21/11722 und 21/12272 geschilderte Sachstand gilt unverändert. 1 Confer Urteil zu Gebetsraum an Schule. Ein Ventil für religiöse Bedürfnisse. „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ online. 9.12.2011. 2 Confer Schulen in Hamburg. Junge Islamisten setzen Schüler und Lehrer unter Druck. „Hamburger Abendblatt“ online. 1.3.2014. 3 „Kinder des Salafismus“. Experten beobachten Radikalisierung bei Grundschülern. „Die Welt“ online vom 3. Oktober 2017. Drucksache 21/15675 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele Schulen gibt es zum Beginn gegenwärtig in Hamburg, deren Schülerschaft mindestens zur Hälfte einen Migrationshintergrund aufweist ? Bitte einzeln anhand des jeweiligen Standortes aufschlüsseln sowie die Größe von Lehrer- und Schülerschaft nennen. Für das Schuljahr 2018/2019 liegen die angefragten Zahlen noch nicht vor. Sie stehen nach Validierung und Qualitätssicherung zur Verfügung und werden nach derzeitigem Planungsstand im Februar 2019 veröffentlicht. Zu den Daten für das Schuljahr 2017/2018 siehe Drs. 21/12272. 5. Wie viele Fälle sind dem Senat bis zum 1. Januar 2019 zur Kenntnis gekommen, in denen muslimische Schüler durch ein orthodoxes, religiöses Verhalten aufgefallen sind, das sich in der strengen Befolgung traditioneller , islamischer Normen manifestierte? Bei der Beantwortung bitte auch Grundschulen berücksichtigen (zur Verdeutlichung, was damit gemeint ist, gelte das Folgende: Als orthodox gilt im Islam ein Verhalten, das streng auf die Einhaltung der Glaubensgrundsätze und –Vorschriften ausgelegt ist). Siehe Drs. 21/15527, der dort geschilderte Sachstand gilt unverändert. 6. Wie haben die Schulen darauf im Einzelnen reagiert? Siehe Drs. 21/12272. 7. Sind dem Senat Schulen bekannt, an denen Schüler in der Vergangenheit dadurch aufgefallen sind, dass ihre religiösen Vorstellungen sowie die Einhaltung religiöser Normen zu Konflikten im schulischen Alltag geführt haben? Falls ja, welche? Siehe Drs. 21/12272 und 21/15527. Darüber hinaus sind die Anfragen der einzelnen Schulen sowie die fallbezogenen Beratungen vertraulich. Der Senat sieht in ständiger Praxis von der öffentlichen Benennung von Schulnamen oder weiterer Informationen zu Beratungs- und Vermittlungsanfragen ab, um eine Stigmatisierung einzelner Schulen zu verhindern, die Vertraulichkeit der fallbezogenen Beratungsarbeit zu wahren und eine Identifizierung einzelner Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu verhindern . 8. Wie wird sichergestellt, dass Lehrkräfte an Hamburger Schulen eine etwaige Hinwendung ihrer Schüler zum Salafismus rechtzeitig erkennen und entsprechend darauf reagieren? 9. Werden Weiterbildungen zum Thema Salafismus angeboten? Falls ja, an welchen Schulen und ist die Teilnahme wahlfrei beziehungsweise verbindlich? 10. An wie vielen Schulen gibt es gegenwärtig Sozialarbeiter, Pädagogen, Psychologen oder anderes Personal, dessen Aufgabe darin besteht, das Abdriften von Schülern in den Salafismus zu verhindern? 11. Sind dem Senat Fälle bekannt, bei denen ganze Schülerfamilien als streng religiös beziehungsweise salafistisch galten? 12. Wie können Schulen in solchen Fällen reagieren? Sind Elterngespräche vorgesehen oder wird auch die Schulbehörde benachrichtigt? Siehe Drs. 21/12272, der dort geschilderte Sachstand gilt unverändert.