BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15677 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 07.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Vereitelter Terroranschlag in Norddeutschland Am 12. Dezember 2018 berichtete das „Hamburger Abendblatt“ über die Festnahme einer Frau in ihrer Wohnung an der Kieler Straße. Die 40-jährige Songül G. wird beschuldigt, gemeinsam mit mehreren Komplizen für den IS einen Terroranschlag in Norddeutschland geplant zu haben. Das Ziel der Attacke habe ein großes Musikfestival in der Provinz seien sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei dem zugrunde liegenden Sachverhalt wurde in der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) aufgrund des dringenden Tatverdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß §§ 129b, 129a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 1 StGB ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Den Hamburger Staatsanwaltschaften liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Mit den Ermittlungen wurde das Bundeskriminalamt betraut. Angaben zu dem Ermittlungsverfahren sowie die Bewertung einer etwaigen Gefährdung des Ermittlungszwecks im Zuständigkeitsbereich von Behörden anderer Gebietskörperschaften liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Senats. Im Übrigen siehe Pressemitteilung des GBA: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/4140310. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie lange wurde die Festnahme von Songül G. vorbereitet? 2. Wie hat Songül G. auf ihre Festnahme reagiert? Hat sie womöglich Widerstand geleistet? 3. War Songül G. zum Zeitpunkt ihrer Festnahme allein zu Hause? Falls nein, wer war noch anwesend? 4. Befindet sich Songül G. noch in Untersuchungshaft? Falls ja, wo? Siehe Vorbemerkung. 5. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status hat Songül G.? 6. Welche Staatsangehörigkeit hat Songül G.? 7. Wo ist Songül G. geboren, wann ist sie nach Deutschland eingereist? 8. Wie lange war Songül G. unter ihrer Adresse an der Kieler Straße gemeldet? Drucksache 21/15677 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Betroffene besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Darüber hinaus sieht der Senat in Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen von einer Beantwortung ab. 9. Ist dem Senat bekannt, ob Songül G. von Deutschland aus in Ausland gereist ist, um sich dort dem IS anzuschließen? 10. War Songül G. den Sicherheitsbehörden vor ihrer Festnahme bereits als Islamistin bekannt? Falls ja, welche Informationen lagen hierzu vor? Siehe Vorbemerkung. 11. Ist Oguz G. mit Songül G. verwandt beziehungsweise verschwägert (bitte die familiäre Beziehung der beiden zueinander skizzieren)? Siehe Antwort zu 5. bis 8. 12. Ist dem Senat bekannt, ob Angehörige von Songül G. Kontakte zu Jihadisten beziehungsweise zum IS unterhielten? Falls ja, welche? Siehe Vorbemerkung. 13. Ist Songül G. bereits vor ihrer Überstellung in Untersuchungshaft strafrechtlich in Erscheinung getreten und infolgedessen womöglich gar verurteilt worden? Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. 14. Was wird Songül G. konkret zur Last gelegt? 15. Hat Songül G. bereits mit ihrem Rechtsbeistand Kontakt aufgenommen? 16. Handelt es sich bei dem von IS-Terroristen zu attackierenden Musikfestival um „Wacken“? 17. Wie viele Personen haben den drei Attentäter-Gruppen nach Kenntnis des Senats angehört (bitte auch Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit nennen)? 18. Wo befinden sich die Eheleute Marcia M. und Oguz G. gegenwärtig? Siehe Vorbemerkung. 19. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben Marcia M. und Oguz G.? 20. Welche Staatsangehörigkeit haben Marcia M. und Oguz G.? 21. Wo sind Marcia M. und Oguz G. geboren, wann sind sie nach Deutschland eingereist? Im Zuständigkeitsbereich des Hamburger Senates liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 22. Waren Marcia M. und Oguz G. vor ihrer Ausreise zum IS in Hamburg gemeldet? Zu den Betroffenen liegen keine Datensätze im Hamburgischen Melderegister vor. 23. Hat die Generalbundesanwaltschaft im Falle von Marcia M. und Oguz G. bereits die Ermittlungen aufgenommen? Falls ja, was wird den beiden zur Last gelegt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15677 3 24. Ist dem Senat bekannt, ob von deutscher Seite gegenwärtig über die Auslieferung von Marcia M. und Oguz G. verhandelt wird? 25. Was ist dem Senat über den gescheiterten Einreiseversuch zweier IS- Terroristen im Jahr 2016 bekannt? Siehe Vorbemerkung.