BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15681 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 07.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Schläger verletzt Mann in Bus schwer Am 18.12.2018 berichtete das „Hamburger Abendblatt“ über einen gewalttätigen Übergriff, der sich am frühen Morgen des vorangegangenen Samstages in einem Bus der Linie 109 ereignet hatte. Das Opfer, ein junger Mann im Alter von 22 Jahren, sei gegen 4 Uhr früh von zwei Männern angesprochen worden, die den Bus kurz zuvor betreten hatten. Wenig später, beim Verlassen des Busses, versetzte einer der beiden Tatverdächtigen dem Opfer im Vorbeigehen einen Faustschlag gegen das linke Auge, woraufhin es zu einer teilweisen Ablösung der Netzhaut kam. Wie die ärztliche Untersuchung ergab, bestehe die Gefahr, dass das Opfer, das zum Tatzeitpunkt mit 1,1 Promille stark alkoholisiert war sowie polizeibekannt ist, auf dem linken Auge erblinden könne. Die Täter indes sind von Zeugen als Anfang 20 beschrieben worden. Einer soll blonde, nach hinten gegelte Haare, der andere einen Dutt getragen haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stellt sich der Tathergang aus Sicht der Polizei im Einzelnen dar? Im vorliegenden Fall wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen sind. Der Senat sieht in gängiger Praxis davon ab, sich zu laufenden Verfahren beziehungsweise den Beteiligten zu äußern. 2. Wann beziehungsweise wie ist die Polizei über den Vorfall informiert worden? Am 18.12.2018 um 03.43 Uhr ging bei der Polizeieinsatzzentrale der Anruf eines Zeugen ein. 3. Hat die Polizei bereits eine heiße Spur zu den Tätern? 4. Wie viele Personen waren zum Tatzeitpunkt noch im Bus anwesend? 5. Wie viele Personen haben später als Zeugen Angaben zum Tathergang gemacht? Siehe Antwort zu 1. 6. Ist ein Notarzt zum Tatort gerufen worden, um das Opfer zu versorgen? Falls ja, wann traf dieser vor Ort ein? Nein. 7. Ist das Opfer mit dem Notarzt ins Krankenhaus verbracht worden? Falls ja, wann traf es dort ein? Drucksache 21/15681 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nein. Die Person wurde mit einem Rettungswagen (RTW) in ein Krankenhaus befördert . Die Eintreffzeit des RTW im Krankenhaus wurde nicht dokumentiert. 8. Hat die Auswertung des Videomitschnittes der Tat verwertbare Anhaltspunkte ergeben? Siehe Antwort zu 1. 9. Das Opfer soll selbst polizeibekannt sein. Inwieweit es ist vor der Tat strafrechtlich in Erscheinung getreten? Vor dem Hintergrund der Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sieht der Senat in gängiger Praxis davon ab, personenbezogene Erkenntnisse insbesondere zu strafrechtlichen oder sonstigen Auffälligkeiten zu ermitteln und in Antworten auf Parlamentarische Anfragen mitzuteilen. 10. Hat die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben? Falls ja, wie lautet diese? Nein.