BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15683 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 07.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Siebenjähriger erleidet Tobsuchtsanfall – Lehrerin alarmiert Polizei Am 20.12.2018 berichtete das „Hamburger Abendblatt“ über einen Polizeieinsatz , der sich wenige Tage zuvor an einer Grundschule in Wohldorf- Ohlstedt ereignet hatte. Nachdem ein Siebenjähriger einen Tobsuchtsanfall erlitten und seiner Lehrerin gegenüber handgreiflich geworden war, hatte diese die Polizei verständigt. Als die Beamten vor Ort eintrafen, um die hilfesuchende Lehrerin vor den Angriffen ihres Schülers zu schützen, hatte sich der Junge jedoch bereits beruhigt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stellt sich der Hergang des Vorfalls nach Kenntnis des Senats im Einzelnen dar? Ein Schüler geriet am 13. Dezember 2018 mit anderen Schülerinnen und Schülern auf dem Schulhof gegen 11.35 Uhr in Streit, weil er mit Eicheln geworfen hatte und die anderen Schüler ihn deutlich darauf aufmerksam gemacht haben, dies zu unterlassen. Der Schüler wurde daraufhin gegenüber den anderen Schülerinnen und Schülern handgreiflich. Von der Aufsicht führenden Lehrkraft war er nicht zu beruhigen und trat die Lehrkraft heftig. Die Aufsicht ließ die Klassenleitung holen, die ebenfalls versuchte, den Schüler zu beruhigen und die anderen Schülerinnen und Schüler zu schützen. Auch das gelang nicht. Der Schüler boxte, trat und kniff die Lehrkraft. Eine weitere Lehrkraft eilte zur Unterstützung herbei und wurde ebenfalls getreten. Da der Schüler weiterhin auch den Lehrkräften gegenüber aggressiv war, hat die Schulleitung ihn um 11.50 Uhr in ihrem Büro in Obhut genommen. Die Eltern wurden parallel um 11.45 Uhr angerufen, nicht erreicht und im zweiten Anlauf gegen 11.50 Uhr über den Vorfall informiert mit der Bitte, das Kind abzuholen. Die Eltern kündigten an, erst um 13.15 Uhr kommen zu können und auch keine anderen Personen wie Großeltern oder Vertraute schicken zu können, wie dies für entsprechende Vorkommnisse mit ihnen verabredet war. Da der Schüler sein Verhalten auch im Büro der Schulleitung über einen Zeitraum von dreißig Minuten beibehielt, in dem er beständig versuchte, die Schulleiterin zu treten, ihre Finger zu verdrehen und sie zu schubsen, rief die Schulleiterin zunächst den Cop4U an, der aber nicht erreichbar war. Auch der Verkehrspolizist wurde nicht erreicht. Daher erfolgte ein Anruf im zuständigen Polizeikommissariat 35 sowie erneut bei den Eltern. Bis zum Eintreffen der Polizei nach weiteren 20 Minuten beruhigte sich der Schüler. Kurz nach dem Eintreffen der Polizei erschien auch die Mutter des Schülers deutlich vor der zunächst avisierten Zeit. Die Eltern nahmen dann den Schüler für den Rest des Tages mit nach Hause. 2. Was hat die Lehrerin als Grund für ihren Notruf angegeben? Ein Notruf wurde nicht abgesetzt, sondern das Polizeikommissariat 35 angerufen, siehe Antwort zu 1. Drucksache 21/15683 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Was hat sie dem Schüler vorgeworfen? Siehe Antwort zu 1. 4. Wie haben die Beamten darauf reagiert? 5. Wann ging der Notruf bei der Polizei ein? 6. Wann trafen die Einsatzkräfte vor Ort ein? 7. Wie viele Polizeibeamte waren zum Ort des Geschehens geschickt worden ? 8. Welche Maßnahmen hat die Polizei nach ihrem Eintreffen vor Ort ergriffen ? 9. Wie lange waren die Polizeibeamten vor Ort? Der Anruf der Schule ging am örtlich zuständigen Polizeikommissariat 35 ein und wurde unverzüglich am 13. Dezember 2018 um 12.13 Uhr an die Polizeieinsatzzentrale weitergegeben. Zwei Polizeibeamte trafen um 12.46 Uhr vor Ort ein. Sie nahmen die Aussage der betroffenen Schulleiterin entgegen, sprachen mit der zwischenzeitlich eingetroffenen Mutter des Schülers und informierten die Fachdienststellen des Landeskriminalamts . Die Polizeibeamten waren circa eine Stunde vor Ort. 10. Sind die Eltern des Schülers verständigt worden? Siehe Antwort zu 1. 11. Ist der Schüler bereits in der Vergangenheit durch Tobsuchtsanfälle aufgefallen ? In der Vergangenheit zeigten sich mehrfach Auffälligkeiten in Pausensituationen, in denen der Schüler versuchte, Konflikte körperlich zu lösen. 12. Bei wem handelt es sich um die Lehrerin? Bitte Alter, Fächer sowie bisherige Dienstzeit angeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden personenbezogene Daten nicht berichtet . 13. Ist dem Senat bekannt, warum der Siebenjährige einen Tobsuchtsanfall erlitt? Siehe Antwort zu 1. 14. Wie hoch belaufen sich die Kosten für den Polizeieinsatz? Die der Polizei im Sinne der Fragestellung entstandenen Kosten werden nicht gesondert erhoben und sind generell von den im Haushalt der Polizei zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt. 15. Werden die Schulkräfte in Bezug auf Deeskalation im Schulbetrieb ausgebildet beziehungsweise unterwiesen? Die Beratungsstelle Gewaltprävention der für Bildung zuständigen Behörde bietet verschiedene Formate zu Fort- und Weiterbildungen im Bereich der Gewaltprävention und des Sozialen Lernens. Die Angebote unterscheiden sich grundsätzlich in Themen struktureller Art, die das System Schule betreffen und methodische Angebote, die sich auf die Fortbildung einzelner Personen fokussieren kann. Es werden sogenannte Abrufangebote für schulinterne Lehrerfortbildungen vorgehalten und die Bedarfe der Schulen nach individueller Beratung mit eigenen und externen Fachkräften und Instituten abgedeckt. Themen können sein: Deeskalationstraining, Umgang mit herausforderndem Verhalten, Umgang mit Regel- oder Grenzverletzungen , professionelle Haltung in Grenzsituationen. Die Durchführung von schulinternen Lehrerfortbildungen mit externen Anbietern kann von der Beratungsstelle Gewaltprävention auch finanziell unterstützt werden. Zusätzlich werden Seminare zur Personalentwicklung und Schulentwicklung im Programmheft des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) durch Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15683 3 Angebote der Beratungsstelle Gewaltprävention zentral vorgehalten. Diese Angebote richten sich an alle in Schule tätigen Menschen. Beispiele für solche Fortbildungsangebote sind: - verschiedene Deeskalationstrainings für unterschiedliche Zielgruppen, - Angebote im Bereich der Kommunikation, wie zum Beispiel: Einführung in die Gewaltfreie Kommunikation nach Marshall B. Rosenberg oder Konfrontative Gesprächsführung, - Angebote im Bereich der Entwicklung einer professionellen Haltung im Umgang mit herausforderndem Verhalten und im Bereich Zivilcourage, - verschiedene methodische Angebote wie zum Beispiel: Basiskurs konfrontative Pädagogik, Fortbildungen zum Trainingsraum, persönliche Konflikte mit Kindern und Jugendlichen, Umgang mit schwierigen Situationen mit Schülerinnen und Schülern, Methoden der Gewaltprävention und weiteres, - Angebote im Bereich der Mobbing- und Cybermobbingprävention und -intervention und im Bereich des Kinderschutzes. In der Schule hat eine ganztägige Fortbildung zum Thema Deeskalation stattgefunden . 16. Sind Ansprechpartner unter den Lehrkräften in den Schulen, die in solchen Fällen eingreifen könnten, ohne dass Polizei gerufen werden muss? An den Grund- und Stadtteilschulen stehen ausgebildete Beratungslehrkräfte beziehungsweise der sozialpädagogische Beratungsdienst zur Verfügung, daneben sind bei besonderen Vorkommnissen immer Klassenleitungen und Schulleitungen ansprechbar, wie auch in diesem Fall.